Wird man im Callcenter für Feiertage bezahlt und bekommt man Zuschläge, wenn man Feiertags arbeitet?

4 Antworten

Stimmt‘s oder stimmt’s nicht??

Stimmt nicht.

Für Sonn- und Feiertagsarbeit gibt es nach § 11 Arbeitszeitgesetz einen Ersatzruhetag. Von doppelter Bezahlung oder Zuschlägen ist keine Rede.

Zuschläge gibt es, wenn diese in einem anwendbaren Tarifvertrag vereinbart oder im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung festgelegt sind.

Rechtlich muss Dein AG Dir für die Arbeit am Feiertag nur innerhalb von acht Wochen einen anderen Tag als Ruhetag geben.

Bei uns findet auch kein Tarifvertrag Anwendung. MA die am Feiertag arbeiten bekommen diesen bezahlt und einen Zuschlag von 100 %. Für den gearbeiteten Feiertag gibt es einen freien (unbezahlten) Ausgleichstag.

Was Du bekommst, bzw. nicht bekommst, kann ich Dir anhand des eingestellten Textes nicht sagen.

Erst nach Ende der Probezeit meckern. ??

Da ihr auch an Feiertagen arbeitet stellt sich die Frage doch nicht. Die die arbeiten werden bezahlt, die anderen haben frei. Also wäre da kein Feiertag.

Zuschläge stehen im Arbeits oder Tarifvertrag. Eine Firma die Feiertags offen hat wird das wohl vermeiden.