Trinkgeldabgabe-verweigern rechtens (Gewohnheitsrecht)?

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Trinkgeld gehört dem Arbeitnehmer, der es bekommt. Hintergrund ist die Definition des „Trinkgeldes“ in §107 III GewO: "Trinkgeld ist ein Geldbetrag, den ein Dritter ohne rechtliche Verpflichtung dem Arbeitnehmer zusätzlich zu einer dem Arbeitgeber geschuldeten Leistung zahlt." Es muss nicht versteuert werden.

Ist allerdings ein Chef der Meinung, das Trinkgeld (z.B. über eine gemeinsame Kasse) an die weitergegeben werden soll, die nicht den Kontakt mit den Kunden haben, so gilt das nicht mehr. Schau hier: https://www.das.de/de/rechtsportal/rechtsfrage-des-tages/muss-ich-trinkgelder-versteuern.aspx Der Chef macht sich quasi strafbar, wenn er diese "Einnahmen" für sich und die Pizzabäcker nicht versteuert und davon keine Sozialabgaben zahlt.

Dein Arbeitgeber kann Dich zwingen Dein Trinkgeld zu teilen. Aber , aus Nettigkeit den anderen Kollegen gegenüber könnte/ sollte man das machen. Es hätte eine Liste geben müssen, wer was an Trinkgeld abgibt, daß, das korrekt aufgeteilt wird.

Familiengerd  22.06.2015, 13:45

Dein Arbeitgeber kann Dich zwingen Dein Trinkgeld zu teilen.

Aber nur, wenn es vertraglich so vereinbart worden ist - und nicht alleine deswegen, weil der Arbeitgeber es so will.

Außerdem darf er nicht eine sozusagen "Trinkgeldpauschale" - also ohne konkrete Grundlage, ob es tatsächlich ein Trinkgeld gegeben hat - generell vom Gehalt potenzieller Trinkgeldempfänger einbehalten, um es dann zu verteilen.

Der Besitzer der Pizzeria kann gerne eine Pauschale für seine MA im Innendienst von 40 Cent pro Kunde einführen und diese zahlen.

Dein Trinkgeld welches Du von einem Kunden bekommst, hat damit aber gar nichts zu tun.

trinkgeld gehört eigentlich dem, der es bekommt. der besitzer hat eigentlich garnichts damit zu tun

es gibt kein Gewohnheitsrecht beim Trinkgeld. Im Regelfall ist es erst einmal im Besitz der Person, die es bekommt. Generell gibt der Kunde/Gast dieses aber für eine Gesamtleistung. Also für den Bestellservice, den Koch/Pizzabäcker und alles. Deshalb ist es üblich und auch rechtens und auch fair, wenn jeder, der an so einer Bestellung beteiligt ist, seinen Anteil bekommt. Das wird auch in den meisten Betrieben so gehandhabt. Deine Alternative...... kündigen, sorry, aber mehr Möglichkeiten als akzeptieren oder aufhören sehe ich nicht....

Familiengerd  21.06.2015, 13:39

Das ist zwar richtig, dass vereinbart werden kann, dass das Trinkgeld, das Arbeitnehmer erhalten, gleichmäßig oder proportional unter allen Arbeitnehmern verteilt wird.

Der Arbeitgeber hat allerdings kein Recht, eine sozusagen "Trinkgeldpauschale" generell vom Gehalt potenzieller Trinkgeldempfänger einzubehalten, um es dann zu verteilen

tapri  22.06.2015, 08:35
@Familiengerd

das ist richtig. er darf ja auch nicht unterstellen, dass jeder Kunde Trinkgeld gibt und dieses pauschalisieren