Rechtslage bei Pferdekauf auf Raten

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Das ist doch wie beim Autokauf. Der alte besitzer bleibt Besitzer bis das Auto bezahlt ist. Also gehört das Pferd dem vorherigen Besitzer bis es vollkommen bezahlt ist. Ohne seine Einwilligung kann es nicht weiter verkauft werden.

crazyrat  24.04.2012, 11:09

Nicht nur beim Auto gilt das so. Das gilt für alle Ratenkäufe.

cortijero  24.04.2012, 11:17
@crazyrat

war auch nur als Beispiel gedacht :-))

Wie bei allen "Kauf auf Raten"-Verträgen gilt der Verkauf als gültig. Aber erst nach der kompletten Zahlung des Kaufpreises geht der Besitz (hier das Pferd) in den Besitz des Käufers über.

Der Verkäufer ist zu dem Zeitpunkt immer noch Besitzer des Artikels, darf ihn aber nicht einfach an dritte verkaufen. Der Verkauf ist dann entsprechend erst mit der Abzahlung des kompletten Betrages beendet.

Du kannst den Verkäufer bitten, von dem Vertrag zurückzutreten und dann entsprechend wieder dir das Geld zurück zu erstatten. Er kann aber auch auf eine Erfüllung des Vertrages bestehen. Das könnte heißen, dass er dann dir das Recht einräumen kann, es auf deine Verantwortung zu verkaufen. Aber der Restbetrag des normalen Preises muss dann an ihn übergeben werden.

Dabei kann er aber seine entstehenden Kosten, wie hier z.B. Stall- und Transportkosten, davon abziehen. Dazu hat er das Recht, da die Kosten wären ihm so nicht entstanden.

Und dann stellt sich die Frage, ob sich das wirklich gelohnt hat für Dich. Viel Geld geht dann weg.

Die Ware (auch ein Pferd) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.

Bleiben die Zahlungen aus, kann die Ware weiterverkauft werden. Auch das bisher gezahlte Geld muß nicht erstattet werden. Da würde eine "Abnutzung" berechnet.

Man beugt dem vor, indem man sich mit dem Verkäufer kurzschließt und eine Lösung sucht.

Kommt darauf an.

Wenn im Vertrag steht "bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers", dann natürlich nicht.

Steht das da nicht, dann darfst Du es weiterverkaufen um von dem Erlös die Restsumme zu bezahlen.

Allerdings sollte man ehrlich zu dem Verkäufer sein, ihm die Gelegenheit geben, das Pferd selbst zurückzukaufen.

Und: Niemand kann in die Zukunft schauen, doch BEVOR man sich ein Pferd kauft, sollte man vorher mit dem Arbeitgeber klären, wie die Zukunft des Unternehmens aussieht. So kann man sich das finanzielle Fiasko oft ersparen... und dem armen Pferd das Wanderpokalleben ersparen.

Nun ein Kauf auf Raten ist immer ein Verkauf unter Vorbehalt,

Sprich der Verkäufer bleibt bis zur entgütigen Bezahlung der Eigentümer, Der Käufer ist nur der Besitzer.

Ist nun der Besitzer nicht mehr in der Lage die vereinbarte Rate zu bezahlen so kommt er in Verzug.

Der Eigentümer hat nach fristgerechter Mahnung das recht das Pferd zurück zu nehmen und weiter zu veräußern.

Die Differenz aus der weiteren Veräußerung inkl. der Kosten für den Verkauf stehen zur Begleichung der Rechnung beim Eigentümer an. Sollte dann noch ein Betrag über sein, gehört dies dem Schuldner aus dem Kaufvertrag als dem ehemaligem Besitzer des Pferdes.

crazyrat  24.04.2012, 11:08
Der Eigentümer hat nach fristgerechter Mahnung das
recht das Pferd zurück zu nehmen und weiter zu
veräußern. 

Das ist leider im Verkauf von Tieren i.d:R. ausgeschlossen. Da steht meistens ein Vorkaufsrecht im Vertrag. Eine Rücknahme ist meistens in den Verträgen ausgeschlossen. Obwohl es rechtlich eigentlich möglich wäre. (btw)

Aber es ist so, dass es sich sicherlich zu einer Lösung sicher wäre, wenn sich Käufer und Verkaufer einmal zu einer Lösung zusammensetzen. Meistens ist es dem Verkäufer dann auch nicht möglich, so schnell wieder das Geld zurück zu erstatten, aber auch die entstehenden Kosten dadurch rück zu rechnen.

Der Verkauf erfolgt i.d.R. ja sowohl, weil Käufer einen Artikel will, und der Käufer auch das Geld dafür erhalten will....