Wer zahlt bei Unfall auf Privatgrundstück wenn das Kfz nicht angemeldet oder versichert ist?

12 Antworten

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Auf Privatgelände muss der Gator nicht zugelassen und versichert sein. Kann man sehr gut bei großen Firmen nachprüfen, die reine Werksfahrzeuge zwar zum TÜV schicken müssen, aber nicht zugelassen haben.

Die Versicherungs-Frage ist nicht so einfach zu beantworten, weil folgende Infos fehlen:

  • Wurde der Gator grob fahrlässig beschädigt?
  • Gibt es einen Arbeitsverhältnis zwischen Nutzer und Besitzer?
  • War die Nutzung eindeutig geregelt?
  • Gab es ein Mietverhältnis für den Gator?

Auch bei einem versicherten Gator würde die KFZ-Versicherung nur zahlen, wenn es eine Vollkasko wäre. Hier ist eher ein Thema für Privathaftpflicht, Berufshaftpflicht oder Firmenhaftpflicht. Die zahlt aber auch nicht, wenn der Schaden im Rahmen einer regulären Nutzung entstanden ist.

Um die Analogie mit dem Smartphone aufzugreifen: Wenn Dein Nachbar zu Besuch ist und Dein Smartphone mit dem Mantel vom Tisch wischt, zahlt dessen Privathaftpflicht. Hast Du es ihm geliehen, er benutzt es seitdem und lässt es fallen, zahlt sie nicht.

Beim Gator ist es noch komplizierter, da auch arbeitsrechtliche Fragen eine Rolle spielen. Wenn der Nutzer angestellt ist und nur seine Arbeit macht und dabei ein Fehler passiert, ist er in der Regel nicht haftbar, weil es unzumutbar wäre, dass er bei ein paar Euro Stundenlohn das Kostenrisiko der Arbeit übernimmt.

Passiert der Unfall, weil er gerade seinen Kollegen demonstrieren will, dass er den Gator auf zwei Rädern über eine Sickergrube balancieren kann, haftet er doch, weil es grob fahrlässig war und nicht im Rahmen seiner Tätigkeit.

Auch bei freier Verfügung könnte man den Gator als Mietinventar verstehen, im Rahmen der Gesamtmiete der Nutzer des Geländes. Dann kommt es wieder darauf an, welche Vereinbarungen vorab abgeschlossen wurden.

Wenn es um eine Gefälligkeit/ Freundschaftsdienst geht, dass dieses Fahrzeug verwendet wurde, hat der Eigentümer selbst die Kosten zu tragen.

Sollte jedoch ein Unbefugter das KFZ beschädigt haben, ist dieser den entstandenen Schaden zu bezahlen.

Eine weitere Frage wäre, ob auf diesem privat Grundstück offiziell gemeldete Arbeiten verrichtet werden.

Auf privatem Boden darf ein Fahrzeug ohne Versicherung/ Zulassung nutzen- sofern es keine Umweltbedingten Schäden verursacht (verursachen könnte).

in dem Falle kommt der Nutzer für die Schäden auf - man hat ein Fahrzeug sorgfältig zu behandeln.

Der Nutzer hat eine Haftpflichtversicherung, dort sollte er mal vorsprechen.

Muss man einen John Deere Gator überhaupt zulassen bzw. versichern?

Nein, solange das Gefährt ausschließlich auf dem befriedetem Grundstück nutzt

blackhaya  09.07.2018, 09:15

die private Haftplichtversicherung die hat eine Motorklausel. Schäden die beim Betrieb von Fahrzeugen entstehen sind NICHT abgedeckt.

peterobm  09.07.2018, 09:25
@blackhaya

das hätte er von der Versicherung zu hören bekommen

Wenn keine Versicherung vorhanden ist, zahlt der Verursacher des Schadens.

wenn ein nutzer es beschädigt ist er in erster linie für den schaden verantwortlich.sien privathaftpflicht zahlt nicht da motorbetrieben fahrzeuge ausgeschlossen sind