Teilzeit - wer zahlt die Krankenversicherung?
Ich weiß, diese Art der Fragen werden wahnsinnig häufig gestellt aber ich konnte in keinem Beitrag eine Antwort auf meine Frage finden... also entschuldigt bitte :D
Bisher habe ich (so glaube ich herausgefunden) dass...
Student in Teilzeit, max. 20 Std. pro Woche
Studium als "Hauptjob"
Rentenversicherungsabzüge >> gehen vom Bruttolohn ab, ca. 9%
Kranken- und Sozialversicherungen >> entfallen, wenn unter 850€ verdient werden
Bisher habe ich unter 450€ verdient und musste meine Krankenversicherung selbst bezahlen (weil über 25 Jahre).
Wie zahle ich denn nun in Teilzeit meine Krankenversicherung? Übernimmt das der Arbeitgeber oder zahle ich weiterhin privat die Beiträge?
Vielen Dank <3
6 Antworten
Kranken- und Sozialversicherungen >> entfallen, wenn unter 850€ verdient werden
Nein.
Es gibt keine Verdienstgrenze bei Werkstudenten.
Wie zahle ich denn nun in Teilzeit meine Krankenversicherung? Übernimmt das der Arbeitgeber oder zahle ich weiterhin privat die Beiträge?
Als Student (hauptberuflich) an einer deutschen Hochschule tritt Versicherungspflicht in der KVdS ein. Die Kosten hierfür von etwa 80,- € im Monat inkl. Pflege bezahlst du von deinem Konto.
Du bist nicht versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung, auch nicht über einen Werkstudentenjob.
Korrekt.
Davon ausgehend, dass du nicht in Steuerklasse V oder VI bist, sonst gäbe es auch Steuerabzüge.
Die KV/PV-Beiträge i.H.v. ca. 80,- € zieht die Kasse monatlich zum 15. per Lastschrift ein. Bitte SEPA-Mandat erteilen.
DU bist Student und soland du unter 20 Stunden arbeitest ist es egal was du verdienst (auch wenn es über 850 wären) wären. Du bist weiter als Student kranken/pflegeversichert und zahlst somit weiterhin den Studentenbeitrag wie bisher.
Werkstudenten, Schüler und Praktikanten in der Sozialversicherung
www.erwin-denzler.de/400/stud.htmlOder du hast einen Midijob:
https://www.jobmensa.de/ratgeber/arbeitsmodelle/850-Euro-Job Die Vorteile des Midijobs (gegenüber dem 450-Euro-Job)Du bist voll sozialversichert
Nach 12 Beschäftigungsmonaten hat man Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Im Krankheitsfall hast du einen Anspruch auf Krankengeld.
Über 450 € Brutto ist es ein gewöhnlicher Arbeitsvertrag. Der AG zahlt 50% bei allen Sozialversicherungen. Die anderen 50% werden vom Brutto abgezogen. Die musst dich nicht privat versichern. Bei der KV kommt du in eine gesetzliche.
Werkstudenten zahlen keine Beiträge in die Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung ein und der Arbeitgeber muss auch keine abführen.
Für die Kranken- und Pflegeversicherung ist der Student selbst zuständig und zahlt dafür 80,- € im Monat
Mit Studium im Hauptjob unterliegst du ja der studentischen Krankenversicherung.
Genau deswegen darfst du ja nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich zusätzlich arbeiten.
Hallo :) vielen Dank für Ihre Antwort. Ich wollte noch einmal nachfragen, ob ich das nun alles richtig verstanden habe:
Von meinen 830 Euro Brutto gehen ausschließlich die Rentenversicherungsbeiträge (ca 77€) ab und ansonsten nichts?