PKV Krankenversicherung Basistarif Wechsel als Rentner wg. Armut

7 Antworten

Hallo,

hier sind einige Infos zum Basistarif (ab Seite 11):

https://www.bundderversicherten.de/app/download/BdV-PKV-Broschuere.pdf

Bei Problemen:

pkv-ombudsmann.de/

Gruß

RHW

RHWWW  26.02.2011, 12:07

Infos des PKV-Verbandes zum Basistarif:

http://www.pkv.de/positionen/basistarif/verguetung/

pkv.de/positionen/basistarif/

Vertreter bzw. Makler erhalten übrigens keinerlei Provision, wenn man den Baistarif abschließt. Ggf. ist eine Beratung durch die Verbraucherzentrale sinnvoll.

Diese Frage kann wohl nur ein Versicherungsagent beantworten,der auch Einblick in die ganzen Unterlagen mit den detaillierten Bedingungen hat.

Hallo,

leider habe ich diesen Beitrag erst heute gelesen, aber vielleicht kommt meine Antwort doch noch rechtzeitig und hilft bei der Entscheidungsfindung.

Ich bin seit 1987 in der DKV und war dort bis 2001 in einem sehr hohen Volltarif. Der war damals noch finanzierbar. Ab 2002 bin ich dann für ca. 130,- Euro!!! in den Tarif K95 gewechselt, und bezahle heute (ab 1.1.2012) unter Anrechnung der Altersrückstellungen incl. Pflegeversicherung genau 292,76 Euro. (Bis 31.12.2011 nur 243,05 Euro) Die Selbstbeteiligung beträgt jährlich 420 EURO. Auf Grund der Erhöhung hat man mir wie gesetzlich vorgeschrieben auch diverse Alternativtarife angeboten. Unter anderem den Basistarif (BTN), der für mich nur ca. 20,- Euro günstiger wäre, aber erhebliche Einschneidungen mit sich bringt, z.B. bei der Ärztevergütung usw. Ein weiteres Angebot war der Standardtarif (STN), bei dem ich insgesamt nur 126,67 Euro zahlen soll und nur geringfügig vom K95 Tarif abweicht. Derzeit bin ich noch am prüfen der Details und überlegen, ob ich in den STN Tarif wechsele. Die Leistungen im Standardtarif entsprechen wie auch der Basistarif dem Niveau der gesetzlichen Krankenkassen. Jedoch sind hier die Ärztevergütungen im Gegensatz zu Basistarif etwas höher.

Um in den STN Tarif zu wechseln, sind einige Bedingungen erforderlich.

Zitat DKV:

In den Standardtarif können Versicherte ab Vollendung des 65. Lebenjahres wechseln, die bereits vor dem 1.Januar 2009 eine privat Krankheitsvollkostenversicherung abgeschlossen haben, welche seit mindestens 10 Jahren besteht.

Personen ab Vollendung des 55. Lebensjahres können in den Tarif wechseln, wenn zusätzlich ihr Gesamteinkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze (derzeit 49.500 EUR beziehungsweise 44.550 EUR, wenn die private Krankenversicherung bereits vor 2002 bestanden hat) nicht übersteigt. Im kommenden Jahr steigen die Werte auf voraussichtlich 50.850 EUR beziehungsweise 45.900 EUR.

Zitat Ende

Der Standardtarif wird seit 2009 für NEUKUNDEN nicht mehr angeboten. Für ALTKUNDEN ist dieser Standardtarif jedoch eine echte Alternative zu allen anderen teueren Tarifen und entspricht ca. dem der gesetzlichen Kassen. Man sollte jedoch die Leistungen des Standardtarifs mit dem Tarif K95 der DKV genauestens vergleichen, um für sich das Richtige zu finden.

Von einem Bekannten habe ich erfahren, daß diesem bei gleicher Versicherungsdauer bei der DKV und gleichem Alter der Standardtarif (STN) und der Tarif K95 zu erheblich höheren Konditionen angeboten wurden. Wieso hier Unterschiede nach welchen Kriterien gemacht werden, konnten wir bislang noch nicht klären.

Gruß, cleeny

Ich bin seit mehr als 30 Jahren bei der DKV privat Krankenversichert.
Diese teilt mir nun in einem Schreiben mit, dass sich mein Beitrag
nahezu verdoppelt (+98%). Die Beitragsänderung wäre von einem unabhängigen Treuhänder geprüft worden und er habe zugestimmt. Bisher habe ich die Versicherung nicht in Anspruch genommen, weil ich nicht krank war. Will die DKV Kunden über 50 loswerden? Bein jährlicher Verdoppelung des Beitrages, werden meine finanziellen Grenzen schnell erreicht.

Sollte dieses Geschäftsmodell nicht verboten werden? Schadet es nicht dem Gemeinwohl?

Gibt es eine Vereinigung der Kunden von privaten
Krankenversicherungen als Gegengewicht zum Verband der privaten
Krankenversicherung

Zitat "da mich in diesem Fall Ärzte abweisen oder gepfefferte Zuschläge erheben könnten"

Das ist Panikmache von dem Vertreter. Basistarif muss dir deine Versicherung anbieten. Dann bist du gesetzlich Versicherten gleichgestellt und die dürfen auch nicht abgewiesen werden. K95 Tarif kenne ich nicht, kann also nichts dazu sagen

onomant  25.02.2011, 12:05

Neulich einen Bericht dazu im TV gesehn. Vielfach werden Patienten tatsächlich abgewiesen bzw. eine Zuzahlung verlangt.