Taschenkontrolle für Klassenfahrt
Hallo, unsere Leherin hat Angekündigt auf unserer Weihnachtsklassenfahrt Taschenkontrollen durchzuführen, um Alkohol und Zigarretten zu suchen. Das Alkohol und Zigarretten und Zigarretten nicht gestattet sind weiß ich auch. Hatte ich auch nicht vor Mitzubringen. Das solche Taschenkontrolle unzulässig sind weiß ich. Nur ich bin auf der Suche nach Konkreten Pragraphen, Gerichtsurteilen wo das Festgelegt ist.
8 Antworten
Dem Schüler steht ein Allgemeines Persönlichkeitsrecht zu, was auch der Schule gebietet dieses zu beachten. Daher darf nicht ohne weiteres vom Inhalt einer Tasche Kenntnis genommen werden. Allerdings obliegt der Schule und insbesondere dem Schulleiter, dafür zu sorgen, dass keine Straftaten an der Schule begangen werden. Dazu kann der Schulleiter auch die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um den Schulfrieden sicherzustellen. Dazu kann es auch gehören, dass die Taschen der Schüler nach beispielsweise Waffen oder Drogen durchsucht werden.
Jedoch muss immer ein konkreter Verdacht vorliegen. Pauschale Taschenkontrollen sind unzulässig. Im Übrigen muss auch eine hinreichend schwere Tat zu erwarten sein. Um allgemeine Verhaltensregeln zu kontrollieren, z.B. ob niemand ein Handy mit in die Schule bringt, darf eine Tasche niemals durchsucht werden, da dieses unverhältnismäßig wäre. Entnommen aus: http://www.recht-gehabt.de/ratgeber/meine-rechte-als-schueler/taschenkontrolle-in-der-schule-duerfen-lehrer-die-taschenden-ranzen-durchsuchen.html
Beim Fliegen gehe ich einen Vertrag ein. Mit Rechten und Pflichten. In der Schule nicht.
Die darf die Taschen kontrollieren. Wenn jemandem etwas passiert hat auch sie den Ärger. Und Alkoholexzesse sind bei Schülern immer häufiger der Fall.
Wenn du in nen Club oder auf ein Konzert gehst, mit Taschenkontrolle, kannst du zustimmen oder wieder heimgehen. Ist in der Schule genauso. Ja, die dürfen deine Taschen nicht ohne Zustimmung kontrollieren, müssen dich aber dann auch nicht mitnehmen.
Bei uns wurden auch Taschen kontrolliert, die dürfen des!
ist nicht unzulässig ;o)
Total falsche antwort,dann kan ich ja immer mit meiner G3 überall rumlaufen
vieleicht solltest du erstmal lesen lernen ;o)
Diesen Schwachsinn der "Persönlichkeitsrechte" liest man immer wieder :-(
Spätestens nach deiner letzten Sicherheitskontrolle am Flughafen, vor einer Konzerthalle oder am Fussballstadion solltest du es besser wissen: Wer diese Durchsuchungen ablehnt, muss eben umkehren. Ende Gelände.