Jobcenter will den Unterhalt berechen trotz Gerichtsurteil?

6 Antworten

Ist das überhaupt ok? Da es ja ein Titel sowie Urteil giebt.

Ein Titel kann auch ruck zuck abgeändert werden. Und da die letzte Prüfung nun schon 4 Jahre her ist, ist es wohl mehr als verständlich, dass das Amt nun wissen möchte, was dagegen spricht die 185 Euro zu zahlen. Die Schulden sind ja nun ab bezahlt und nun geht es um den regulären Unterhalt, der mit 185 Euro auch nicht erledigt ist.

Normalerweise muss der Mindestunterhalt gezahlt werden und der Unterhaltsverpflichtete muss ALLES dafür tun um diesen Betrag auch zahlen zu können. Und wenn man nebenbei arbeitet, bis 48 Stunden die Woche, Mehrarbeit, Überstunden...

Das Amt wird jetzt also prüfen, ob noch mehr zu holen ist als die 185 Euro. Dein Selbstbehalt liegt bei 1160 Euro. Aber auch das kann ggf. nach unten korrigiert werden.

Du kannst ja mal selbst rechnen bei 3 Kindern welche Summe da zusammen kommt:

https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2020/Duesseldorfer-Tabelle-2020.pdf

Deine Kinder sind im Unterhaltsrecht alle gleich!

Nach Paragraph 33 SGB II gehen Unterhaltsansprüche des Kindes auf das Jobcenter über. Auch wenn bereits Unterhalt gezahlt wurde, geht der eventuelle übersteigende Anteil als Rechtsanspruch über bis maximal zu der Leistung, die das Jobcebter zahlt.

Auch die Auskunftsansprüche nach Paragraph 1605 BGB des Kindes geht auf das Jobcebter über.

Somit kann das Jobcenter deine Unterhaltsleistung prüfen. Ein vorheriger Titel gibt grundsätzlich nur eine Momentaufnahme wieder. Das heißt nicht, das er nicht abänderbar wäre.

Es besteht also grundsätzlich die Verpflichtung, dass du deine Einkommensverhältnisse offen legst und zunächst den Titel bedienst. Sollte mehr errechnet werden, als der Titel bisher hergibt, kann das Jobcenter auch mehr fordern bzw. den Titel abändern oder sich ggf. einen eigenen neuen schaffen.

2015 ist 5 Jahre her, seitdem hat sich a) etwas bei dir geändert b) wurden Düsseldorfer Tabelle und UVG wesentlich erhöht.

Der Mindestunterhalt UVG:

  • für Kinder von 0 bis 5 Jahren bis zu 165 Euro,für Kinder von 6 bis 11 Jahren bis zu 220 Euro,für Kinder von 12 bis 17 Jahren bis zu 293 Euro.

Wenn ihr euch 2015 habt scheiden lassen, ist das Kind älter als 6 damit musst du mindestens 220 € zahlen. Sonst muss sie UVG beantragen und du machst schulden beim Jugendamt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Kleines143o 
Fragesteller
 22.02.2020, 01:13

Es ist ein uneheliches Kind und 2008 geboren.

2015 hat sie beim Gericht alles eingereicht. Von 2008 bis 2015 muss ich kein Unterhalt zurück zahlen.

Ich wusste bis heute nicht das sie bzw er vom Jobcenter geld bekommt.

Sie ist nun auch verheiratet und bekommt somit lein uvg.

verreisterNutzer  22.02.2020, 01:48
@Kleines143o

Ok trotzdem, wird das JC deine Leistungsfähigkeit prüfen, immerhin kostet dein Kind (unehelich? Ist es deshalb weniger Wert?, wieso erwähnt man sowas?) sonst der Allgemeinheit Geld, wäre unter idealen Umständen sonst nicht der Fall.

Die letzte Unterhaltsfestsetzung entsprechend Deinem Einkommen hat 2016 !! stattgefunden. Inwieweit hat sich seither Dein Einkommen verändert ?

Du bezahlst deutlich weniger als den Mindestsatz.

Ihr werdet also Eure Einkünfte "offenlegen" müssen. Allerdings kannst Du das auch über einen Rechtsanwalt machen

Kleines143o 
Fragesteller
 21.02.2020, 23:51

Mein Gehalt hat sich um 50cent verändert.

Ich habe noch 2 Kinder bei mir wohnen. Und bin allein Verdiener.

Wir leben von ca 1900€.

wilees  21.02.2020, 23:58
@Kleines143o

Also spielt sich da hinsichtlich der Höhe des Unterhaltes für das bei seiner Mutter lebende Kind gar nichts ab. Da läuft das JC mit seiner Forderung gegen die Wand. Teile dem JC mit, dass sich Dein Einkommen seit 2016 nicht erhöht hat und dass Deine Frau derzeit keiner Beschäftigung nachgeht, sondern Eure Kinder versorgt.

Nun, das Jobcenter hat gesehen, dass Du 185,00 € zahlen kannst und wollen jetzt prüfen, ob das auch künftig so gehandhabt werden kann.

Eure Einkünfte müsst Ihr offen legen.