Stiefmutter räumt nach dem Tod meines Vaters Konto leer,

13 Antworten

Auf jeden Fall zu einem Anwalt.

Die Situation ist kompliziert: Wie ist die rechtliche Grundlage der Ehe (oder gibt es keine) deines Vaters (Gütertrennung oder Zugewinngewinngemeinschaft)?

Gibt es ein Testament?

Wenn Zugewinngewinngemeinschaft und kein Testament - dann hast du gute Chancen auf die Hälfte von allem zum Zeitpunkt des Todes deines Vaters.

Wenn anders, dann brauche ich mehr Informationen.

castor1a 
Fragesteller
 19.05.2009, 09:13

nein ist genauso gewesen.... das Schönste ist noch das sich mein Vater nie als WIEDER_verheiratet umgemeldet hat und meine Mutter ist etliche Jahre tot, er Witwenrente kassierte, die NEUE Witwe natürlich "nichts" davon wusste, Geld muss logischer Weise zurück gezahlt werden

nicht die bank klärt den nachlass, sondern das nachlassgericht!

castor1a 
Fragesteller
 19.05.2009, 08:55

besser gesagt es geht um die Kontenauflösung, aber die Karte gehörte dem Vater und es gab keine Vollmacht oder Berechtigung. Geld wurde am Automaten abgeholt

Eisblume2009  19.05.2009, 08:59
@castor1a

ist das dann nicht Diebstahl. Dann würde ich sowieso gegen die Frau eine Anzeige erwirken - Betrug kann man wohl nicht so sagen oder?

moonrox  19.05.2009, 08:59
@castor1a

dann ist die sache doch eindeutig. anhand der kontoverfügungen, die ja nach dem tode getätigt wurden, kann das institut auch zur herausgabe der relevanten daten seitens staatsanwaltschaft verpflichtet werden. anzeige erstatten!

Malkia  19.05.2009, 09:05
@moonrox

Das ist doch alles Quatsch, ist doch kein Diebstahl. Sie war mit ihm verheiratet, so hat sie auch als Erbin ein Recht auf das Geld, schließlich muss ja alles bezahlt werden. Ich würde an Stelle der Kinder das Erbe ablehnen, so bleibt sie allein auf den Schulden sitzen, wenn es denn überhaupt einen Pflichtteil für die Kinder gibt.

moon73  19.05.2009, 09:08
@Malkia

@Malkia: sehe ich genauso, würde mich auch nicht als Diebin sehen, wenn ich nach dem Tod meines Mannes auf das Konto zugreife, schließlich müßte ich ja weiterhin Miete, Strom und alle Ausgaben davon bezahlen und auch die Beerdigung.

moonrox  19.05.2009, 09:10
@Malkia

warum alles quatsch? frage UND antworten lesen! und bitte daran denken, dass 25% des erbes schon an die hier fragende person zugesichert waren. somit muss das nachlassgericht darüber befinden!

Malkia  19.05.2009, 09:15
@moonrox

Klar ist das Quatsch!!!
Wenn, dann ist es eine Unterschlagung und kein Diebstahl!!! Hier ist der Tatbestand eines Diebstahls nicht gegeben.
Besserwisser

moonrox  19.05.2009, 09:19
@Malkia

meinst du mich? besser nicht, es sei denn, du hast mal in dem bereich zu tun gehabt. kann aber nicht sein, denn sonst würdest du nicht solch fahrlässigen sachen schreiben!

castor1a 
Fragesteller
 19.05.2009, 09:29
@moonrox

obwohl ich schon die Erbschaft schriftlich angenommen habe kann ich rücktreten? Ich werd mir wohl Rechtsbeistand holen müssen auch im Interess der andere Erben. Achso Erbschein muss ich neu beantragen hat die Witwe einbehalten, wie eben auch Kontoauszüge etc. macht echt Spass...

moonrox  19.05.2009, 09:48
@castor1a

upps, das ändert die lage doch erheblich! aufs erbe muss man, wenn, dann innerhalb der ersten 6 wochen verzichten. annehmen und dann verzichten-da stehen die chancen doch sehr schlecht! viel erfolg!

Malkia  19.05.2009, 13:54
@moonrox

@moonrox, sei bitte mal ganz vorsichtig, mit dem, was du da von dir gibst. Mäßige dich mit derartigen Äußerungen, sonst kann das ganze mal nach hinten losgehen. Ich habe es nicht nötig mir hier etwas derartiges unterstellen zu lassen.

Sehr gute Frage! Meines Wissens, kannst Du das Erbe ablehnen und somit muss Deine Stiefmutter die Schulden begleichen. Such Dir auf jeden Fall eine gute Rechtsberatung, die Dir bei diesem Problem zur Seite steht.

Wenn sie die Ehefrau deines Vaters war, dann ist sie doch auch eh Erbin und sie erbt auch Teile des Vermögen, sowie die Schulden. Ich denke ein Nachlassverwalter sollte das klären,nicht ihr. Dann geht schon alles seinen richtigen Gang. Ich als Ehefrau würde mich nicht schuldig fühlen, wenn ich auf das Konto meines Mannes zugreife. Ich habe auch keine Vollmacht auf sein Konto, aber wir haben ja auch zu Lebzeiten alles geteilt. Das ist einfach eine moralische Sache. Aber sie jetzt als Diebin hinstellen, das ist doch blöd. Schließlich muß sie ja auch die Beerdigung zahlen und die kostet auch ein paar Tausend Euro.

castor1a 
Fragesteller
 19.05.2009, 09:10

nö nö so läuft das nicht. Alle Kosten aber auch alle sind mir in Rechnung gestellt worden und ich denke das ich doch auch ein Mitspracherecht habe genauso wie die anderen Erben und das eine Auskunft ihreseitens nicht zuviel gewesen wäre.Aber Geld verschwinden lassen und uns nur Schulden vor die Nase setzten ach nö ...lustig ist was anderes...habe bis zum heutigen Tag

moon73  19.05.2009, 09:15
@castor1a

Dir können zwar alle Kosten vor die Nase gesetzt worden sein, aber du mußt sie nach Erbrecht nicht begleichen, sondern die Ehefrau muß die Kosten genauso tragen, wie die Kinder des Verstorbenen.

Rosenmary  04.11.2020, 04:54

Leibliche Kinder sind auch erbberechtigt, somit hat die Stiefmutter erst mal zu klären, wieviel von dem Geld ihr überhaupt zusteht.

Deine Ansicht, dass man nach dem Tod einfach Geld des Partners abheben kann ohne Erbschein oder ohne Nachweis der Berechtigung, ist falsch. Hier geht es nicht um persönliches Empfinden, sondern um Recht. Auch wenn msn die Beerdigung bezahlen muss, darf man das nicht.

Vier tage vor dem Tode deines Vater?Frage nur weil mein bruder am Tag des todes meiner mutter und den Tag danach abgeräumt hat.Er muss das zurückzahlen bzw.die Bank hätte keine zahlung vornehmen dürfen da der tod bekannt war.

castor1a 
Fragesteller
 19.05.2009, 09:04

alles nach dem Tod passiert

rebew  19.05.2009, 09:12
@castor1a

Tja würde ich mal sagen,hat die gute Frau Pech gehabt!Es gilt der Kontostand vom Todestag.Sie muss es zurückzahlen!Am besten nimmst du dir/euch einen Anwalt.Sie wird sicher auf stur stellen,sowie mein Bruder.Reden nützt oft nicht viel.Sehr gut ist schon mal das du die Auszüge hast.