Sonerurlaub für Beamten der vor Gericht als Zeuge geladen witrd. Urteile?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Spezifische Urteile sind mir nicht bekannt. Berufen könnte man sich auf § 2 SurlVO Berlin:

§ 2 Urlaub zur Wahrnehmung staatsbürgerlicher Pflichten und Rechte

Dem Beamten ist für die Wahrnehmung staatsbürgerlicher Pflichten und Rechte der erforderliche Urlaub unter Fortzahlung der Besoldung zu gewähren.

Vielleicht hilft das Folgende bei der Beantwortung der Frage, ob die Wahrnehmung der Ladung als Zeuge eine staatsbürgerliche Pflicht ist:

Gerichtstermin: Die Wahrnehmung von Terminen bei Gericht stellt einen in der Person des Arbeitnehmers liegenden Grund im Sinne des § 616 Satz 1 BGB dar, jedenfalls dann, wenn das Gericht in einem dem Arbeitnehmer selbst betreffenden Verfahren das persönliche Erscheinen des Arbeitnehmers angeordnet hat. Selbst wenn die Anordnung des persönlichen Erscheinens nicht eine staatsbürgerliche Verpflichtung im Interesse der Allgemeinheit beinhaltet, wie etwa bei der Ladung als Zeuge oder Sachverständiger, fällt sie dadurch nicht aus dem Anwendungsbereich des § 616 Satz 1 BGB heraus. Die Zeugenpflicht beispielsweise hat grundsätzlich Vorrang vor jeder Berufspflicht, mit der Folge, dass sie regelmäßig von der Verpflichtung zur Erbringung der Arbeitsleistung befreit (etwa BAG, Urteil vom 13.12.2001 Aktenzeichen 6 AZR 30/01). Die Anordnung des persönlichen Erscheinens ist gleichzusetzen mit der Ladung als Zeuge, der der Zeuge persönlich nachzukommen hat (LAG Hamm, Urteil vom 02.12.2009, Aktenzeichen 5 Sa 710/09).

(entnommen aus http://www.arbeitsrecht.de/newsletter/archiv/2011/sonderurlaub---wann-habe-ich-einen-anspruch-darauf-18-11.php)

Navvie  11.10.2012, 01:49

Da gibts gar keine Diskussion. Ob Beamter oder Angestellter, Arbeiter oder "Lohnsklave". Man möge mir den Ausdruck verzeihen, aber ein besserer Ausdruck fällt mir bei den Dumpinglöhnen nicht ein.

Zeugenladung vor Gericht ist eine Bürgerpflicht. Der AG hat dafür den AN auch freizustellen. Dagegen darf sich ein AG nicht wehren. Das einzige was der AG darf, ist zu sagen, für die entgangene Zeit bezahle ich nicht. Falls das der AG so entscheidet, ist das nicht weiter schlimm, denn die Staatskasse (Steuerzahler) zahlt den Lohnausfall.

McSteven 
Fragesteller
 11.10.2012, 09:17
@Navvie

Ja, so hat mir der Richter das beim Termin auch gesagt. Entweder ich bekomme Dienstbefreiung aus Gründen quasi der Amtshilfe, oder mein Dienstherr muss mir für die entgangene Zeit die Besoldung kürzen, was ich dann beim Gericht als Verdienstausfall geltend machen muss.

Nach mehreren Nachfragen ist dann wohl doch eine Arbeitsanweisung für das Land Berlin aufgetaucht, mit der die erste Variante verfügt wird. Aber vielen Dank.

Also wenn ich private Dinge zu klären habe, nehm ich auch ganz reagulär Urlaub dafür....

Gibt es keine Sonderurlaubs-Verordnung für Berlin?