Sind Monitore vom Widerrufsrecht ausgeschlossen?

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Nein, sind sie nicht. Grundsätzlich ist das 14-tägige Widerrufsrecht nach § 312g BGB bei Distanzkäufen zwingen und kann nicht ausgeschlossen werden. Die Ausnahme besteht dann, wenn eine Rücknahme für den Verkäufer unzumutbar wäre, weil entweder die Ware kundenspezifisch angefertigt wurde, weil sie nicht zur Rücknahme geeignet und damit wertlos ist, oder weil sie mit anderen Objekten vermischt wurde und nicht mehr trennbar ist.

Nun stellt sich erst mal die Frage, ob oben genannte Ausschlüsse überhaupt für den Online-Shop gedacht waren, denn der Laden gewährt ja auch eine Rücknahme von fünf Werktagen bei Lokalkäufen. Da die Rücknahme bei Lokalkäufen freiwillig ist, darf der Händler auch die Regeln frei formulieren. Anders sieht es aus bei den Distanzkäufen, hier darf die Rücknahme nur ausgeschlossen werden, wenn eine der oben erwähnten Ausnahmen zutrifft. Diese sind in § 312g Abs. 2BGB abschliessend aufgelistet:

(2) Das Widerrufsrecht besteht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei folgenden Verträgen: 

1.

Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind,

2.

Verträge zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde,

3.

Verträge zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,

4.

Verträge zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden,

5.

Verträge zur Lieferung alkoholischer Getränke, deren Preis bei Vertragsschluss vereinbart wurde, die aber frühestens 30 Tage nach Vertragsschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat,

6.

Verträge zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,

7.

Verträge zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen,

8.

Verträge zur Lieferung von Waren oder zur Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich Finanzdienstleistungen, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können, insbesondere Dienstleistungen im Zusammenhang mit Aktien, mit Anteilen an offenen Investmentvermögen im Sinne von § 1 Absatz 4 des Kapitalanlagegesetzbuchs und mit anderen handelbaren Wertpapieren, Devisen, Derivaten oder Geldmarktinstrumenten,

9.

vorbehaltlich des Satzes 2 Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht,

10.

Verträge, die im Rahmen einer Vermarktungsform geschlossen werden, bei der der Unternehmer Verbrauchern, die persönlich anwesend sind oder denen diese Möglichkeit gewährt wird, Waren oder Dienstleistungen anbietet, und zwar in einem vom Versteigerer durchgeführten, auf konkurrierenden Geboten basierenden transparenten Verfahren, bei dem der Bieter, der den Zuschlag erhalten hat, zum Erwerb der Waren oder Dienstleistungen verpflichtet ist (öffentlich zugängliche Versteigerung),

11.

Verträge, bei denen der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen; dies gilt nicht hinsichtlich weiterer bei dem Besuch erbrachter Dienstleistungen, die der Verbraucher nicht ausdrücklich verlangt hat, oder hinsichtlich solcher bei dem Besuch gelieferter Waren, die bei der Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden,

12.

Verträge zur Erbringung von Wett- und Lotteriedienstleistungen, es sei denn, dass der Verbraucher seine Vertragserklärung telefonisch abgegeben hat oder der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde, und

13.

notariell beurkundete Verträge; dies gilt für Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen nur, wenn der Notar bestätigt, dass die Rechte des Verbrauchers aus § 312d Absatz 2 gewahrt sind.

Nun ist es so, dass zum Beispiel der Verkäufer Software auch zu Recht von der Rücknahme ausschliessen darf. Auch der Prozessor dürfte ausgeschlossen werden dürfen, denn hier vermischt er sich mit dem Motherboard und der Wärmeleitpaste.

Anders sieht es bei Monitoren aus, hier darf der Verkäufer das Rückgaberecht beim Distanzkauf nicht ausschliessen, doch ich gehe eh davon aus, dass dieser Ausschluss nur für den Lokalkauf gedacht war.

Lange Rede, kurzer Sinn, du darfst einen Monitor zurückschicken.

Hallo PlanetUlme,

willst Du den Monitor online bestellen oder im Shop kaufen. Im ersten Fall hast Du ein 14 Tage Widerrufsrecht, das sich auch auf Monitore erstreckt und vom Händler nicht ausgeschlossen werden darf. Da wäre, meiner Meinung nach, die Klausel in Punkt drei unwirksam. Es ist aber auch nicht wirklich ersichtlich, ob sie diese grundsätzlich einsetzen oder nur auf den stationären Handel beziehen. Das wäre nämlich wiederum statt haft. Die Rückgabe im Shop aufgrund von Nichtgefallen ist eine Kulanz des Händlers, und keine gesetzliche Vorgabe. Das kann er natürlich einschränken.

Deswegen würde ich Dir empfehlen den letzten Satz zu beherzigen. Im Zweifelsfall vorher fragen. Wenn Du den online bestellst, frag wie die das vorhaben. Am Ende lohnt sich der Ärger nicht, einen günstigen Monitor gekauft zu haben und das Widerrufsrecht durchsetzen zu müssen, wenn die das partout nicht wollen. Dann lieber ein wenig teurer einkaufen und einen ordentlichen Service nutzen.

Gleiches gilt für den stationären Handel. Vorher informieren, und wenn sie das Ding nicht zurück nehmen, woanders kaufen, wo es geht. Es sei denn Du hast nichts gegen das Risiko.

Viele Grüße

DatSchoof

  • Originalverpackung ist unwirksam dazu besteht keine Rechtspflicht bei Widerruf von Fernabsatzverträgen
  • Auch der nächste Punkt ist in vieler Hinsicht unwirksam. Vom Widerrufsrecht wirksam ausgeschlossen werden können nur unversiegelte Datenträger.
  • Der nächste Punkt ist auch unklar.

Da geht es vermutlich um den Kauf vor Ort.

Denn im Fernabsatz (also auch online) muss dem Käufer eine mindestens zweiwöchige Widerrufsfrist gegeben werden, in der er das Produkt auf Funktion prüfen und ohne Angabe von Gründen zurückgeben kann. Das ist eine gesetzliche Vorgabe die nicht zum Nachteil des Kunden verändert werden kann.

Wenn da steht, dass Monitore beim Onlinekauf vom Rückgaberecht ausgeschlossen sind, dann ist damit doch alles erklärt, oder?

TechnologKing72  09.02.2018, 09:39

Nein, weil eine solche Regelung nicht zulässig ist.

kevin1905  09.02.2018, 14:31

Nein ist es nicht, weil diese Regelung unwirksam ist.

Das gesetzlich verbriefte Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen lässt sich nicht durch AGB aushebeln.

AGB unterliegen einer Inhaltskontrolle, die durch Gesetz oder Rechtsprechung vorgibt was darin vereinbart werden kann und was eben nicht.