Schwarzfahren Gefängnis

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Die Vorstrafe wird auf jeden Fall bei einer erneuten Verurteilung straferhöhend berücksichtigt werden.

Ob eine Verurteilung noch nach Jugend- oder schon nach Erwachsenenstrafrecht erfolgt, entscheidet das Gericht. Einbezogen wird da sicher eine Stellungnahme der Jugendgerichtshilfe.

Allerdings - wenn eine Verurteilung bei Schwarzfahrt in 55 Fällen ansteht, dann kann sie mit Sicherheit nicht mehr auf strafmildernde Umstände rechnen. Dann wäre -je nach Strafrecht-  Arrest, eine hohe Geldstrafe oder auich Haftstrafe im Bereich des Möglichen. Bei einer möglichen Haftstrafe käme sogar als Wiederholungstäter möglicherweise ein Ausschluß  der Bewährung in Betracht

Nein, sie gilt nicht als vorbestraft. Auch ist in dem neuen Verfahren nicht mit einer Jugend- oder Freiheitsstrafe zu rechnen. Wenn sie als Heranwachsende angeklagt ist, dann wird noch in der Verhandlung zu entscheiden sein, ob sie nach Jugend- oder nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt wird. Sollte es Jugendstrafrecht werden, müßte sie noch einmal mit der Verhängung von Sozialstunden rechnen, deren Anzahl vermutlich noch unter 100 bleiben wird.

Sollte sie nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden, müßte sie mit einer Geldstrafe in Höhe von 1-2 Netto-Monatseinkommen rechnen.

Für beide Varianten gilt: Vorbestraft (Eintrag im Führungszeugnis) ist sie am Ende dann noch nicht.

Mich wundert, dass es bei 55 Fällen noch nicht längst zu härteren Maßnahmen gekommen ist.

Das könnte man auch als notorische Betrügereien auslegen. Sobald man eine Geldstrafe nicht zahlen kann man ganz schnell in Ersatzhaft genommen werden. Vorbestraft, ist man ab einer Strafe von 90 Tagessätzen.

Wie seit Ihr denn drauf. Wer Schwarzfaehrt ist ein Verbrecher? Wie stehts mit den vielen Menschen, die weit unter der Armutsgrenze leben muessen? Die koennen sich langsam die Fahrpreise nicht mehr leisten. Oder sollen sie sich dadurch selbst isolieren lassen? Ja, man kann in den Knast kommen. In Hamburg bereits ab dem fuenften Mal erwischt werden. Es wird aber oft nicht angewendet. Z.B. versuchen Obdachlose im Winter durch gezieltes Schwarzfahren in den Knast zu kommen. Immer noch besser als unter ner Bruecke zu erfrieren. Aber denen wird das meist verwehrt. Vorbestraft ist man bei einer Verurteilung ab 3 Monaten. Der Richter hat aber die Moeglichkeit, den Eintrag im Vorstrafenregister zu streichen. 

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  1. Die Schwarzfahrende schuldet erst mal der DB mindestens 55 x 40 = 2 200€ zzgl. ggf. sonstiger Kosten für Bearbeitung usw.. Weiss der "Teibel", da kommen schnell 3 000€ zusammen.
  2. Die letzten Schwarzfahrten könnten bereits mit schon erreichtem 21. Lebensjahr durchgeführt wurden sein. Somit greift für diese bereits ausschlieisslich Erwachsenen-Strafrecht.
  3. Dann dürfte für Urteilsfindung das/ein Einkommen der Schwarzfahrerin eine Rolle spielen. Hat diese nämlich keines, würde eine Geldstrafe wenig Sinn machen oder es würde gleich auf ersatzweise Haft erkannt werden.
  4. Wäre ich Richter, ich würde das Strafmass so hoch ansetzen, das bei nochmaligem Vorgerichterscheinenmüssen keine Strafe welche zur Bewährung auszusetzen mehr möglich ist.