Ungerechtfertige Strafe bzgl. Schwarzfahren?

4 Antworten

Langsam langsam langsam!! Du bist der Täter. Der Kontrolleur war einfach nur menschlich ( zu menschlich, da er seinen Job nicht korrekt ausführte ) und hatte Mitleid mit dir. Sein Rat war sehr dumm. Denn die Zeit in der er dich aufschrieb, war ja viel früher als die zeit als du das Ticket gekauft hast.

Folglich hast du eine klassische Leistungserschleichung nach § 265a StGB begangen. Der Kontrolleur stellt die Tat immer nur fest. Wie dann weiter verfahren wird, entscheiden immer Mitarbeiter des Unternehmens.

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__265a.html

Die 60 € erhöhtes Beförderungsentgelt wurden völlig zurecht erhoben. Es kann auch eine Strafanzeige folgen, muss aber nicht.

Die restlichen Kosten von 54 € sind nicht nachzuvollziehen und suggerieren einen versuchten Betrug des Unternehmens. Das Unternehmen kann Mahngebühren von max. 2 € pro Mahnung verlangen. Ansonsten nichts.

Von was du lebst oder wie viel Geld du zum leben hast, muss andere nicht tangieren! Deswegen darfst du noch lange keine Straftaten begehen!

Du musst 60 € zahlen und eventuell Mahngebühren, mehr nicht. Ansonsten kannst du nur hoffen das man dich nicht anzeigt. Kommt es zu einer Anklage, gibt es sicher nur eine Verwarnung oder geringe Anzahl von Sozialstunden, wenn du nicht weiter vorbestraft bist.

Das Verfahren kann auch eingestellt werden.

Bezahlen musst du auf jeden Fall. Du bist schwarz gefahren (die Gründe dafür sind völlig egal) und bekommst dafür eine Strafe was völlig korrekt ist.

Es sieht rechtlich so aus, dass Du schwarzgefahren bist.

Strafe zu recht, also der Preis.

Maximal geht's nur um den Preis vom Ticket und der wurde ja nicht gemahnt.

Daran, dass Du schwarz führst, ändert auch ein Anwalt nichts.

Peaches199 
Fragesteller
 19.11.2015, 17:57

Wie sicher ist die Annahme? Ich finds halt einfach unter aller Sau (sorry muss ich mal so sagen), dass ich gezwungen werde an einer Maßnahme teilzunehmen, bevor ich überhaupt einen Cent gesehen habe und dadurch in so eine missliche Lage gebracht werde. Hätt ichs Geld gehabt, hätt ich natürlich gezahlt - es ging halt aber schlichtweg nicht.

SiViHa72  19.11.2015, 18:00

Und ehrlich: Wetter etc, das ist so was von egal in dieser Sache, das ist kein Argument.

Ebenso sind private Umstände nicht das Problem des Verkehrsunternehmens.

Hast du die 7 Euro Strafe denn gezahlt? Und hat man deine missliche Lage offiziell bestätigt?
Dich nur auf die Aussagen den Kontrolleurs zu verlassen, auch wenn's verständlich ist, war leider naiv. Dass keine Mahnungen gekommen sind kannst du schlecht beweisen, aber sie müssten auch beweisen können, dass sie welche geschickt haben.

Peaches199 
Fragesteller
 19.11.2015, 17:55

Nein, ich habe die 7€ nicht bezahlt. Da ich, nach dem ich alles offen gelegt habe mit nachträglich gezogener Fahrkarte (zuerst Tageskarte für diesen Tag, später dann eine Monatskarte von der Maßnahme) und dem Beweis, dass ich an der Maßnahme teilnehme, bekam ich direkt die Antwort dass ihnen das nicht reicht, das Ticket nicht zum genannten Zeitpunkt gültig war und sie die volle Strafe wollen. Das ärgerte mich dann doppelt, da das Geld für die Tageskarte dahin war, welches ich mir noch leihen musste - bezahlt von der Maßnahme wurde dann erst das Monatsticket, welches ich dann aber erst ab der nächsten Woche bekam.

Hannibu  19.11.2015, 17:56

Naja, wenn das so offiziell kam, dann hättest du zahlen müssen und musst jetzt auch mit den Konsequenzen leben

Peaches199 
Fragesteller
 19.11.2015, 17:58
@Hannibu

Das schon, da hast du Recht - wir waren ja aber noch über viele Tage in Diskussion. Bis einfach gar nichts mehr von denen kam. Und jetzt plötzlich, ewig später kommt eine fast doppelt so hohe Summe? Ich habe definitiv keine Mahnung erhalten - beweisen kann ich das ja schlecht, wenn nichts da ist.

MoralRichter  19.11.2015, 18:03
@Peaches199

Die 7 € treffen nur zu, wenn der Fragesteller zum Zeitpunkt der Kontrolle einen gültigen Fahrschein hatte und dies ( auch hinterher oder einige Tage später ) nachweisen kann.

Er hat den Fahrschein aber erst nach der Kontrolle gekauft! Also hat er eine Leistungserschleichung begangen und es wurden zurecht 60 € erhoben! Weil er zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht im Besitz eines gültigen Fahrscheins war!