Schwarzfahren: wie soll ich den Äußerungsbogen der Polizei zu meinem Vorteil ausfüllen?

6 Antworten

Als Strafe sieht der Straftatbestand des Erschleichens von Leistungen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vor. Eine Geldstrafe (deutlich unter der Eintragungsgrenze in das Führungszeugnis von 90 Tagessätzen) ist wahrscheinlich.

Eine Verpflichtung, den Anhörungsbogen auszufüllen und zurückzusenden, besteht nicht. Sie sind lediglich dazu verpflichtet, Ihre Personalien (Vorname, Nachname, Adresse, Geburtsdatum und Geburtsort) anzugeben. Ihre Personalien sind aber bereits bekannt.

Sie müssen weder Angaben zur Sache, noch zu Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen (Beruf und Einkommen) tätigen!

Mit dem Begleichen des erhöhten Beförderungsentgeltes ist es, ist diesem Fall, also nicht getan. An Ihrer Stelle würde ich derzeit keine Angaben zur Sache machen und mich anwaltlich beraten lassen. Ein Anwalt kann dann Akteneinsicht nehmen und entsprechend argumentieren.


Einen Äußerungsbogen 

 würde ich nie ausfüllen, mach es auch nicht. 

Entscheident ist, ob man Dir eine erhöhtes Beförderungsentgeld anbietet, ohne ein Strafverfahren einzuleiten.

Weil man es nicht gemacht hat, schweige am besten.

Bist Du schonmal schwarzgefahren? Was mußstest Du bezahlen?

HEEEEEEELP 
Fragesteller
 14.11.2017, 21:30

Das Beförderungsentgelt von 60€ habe ich schon bei dem Verkehrsunternehmen Bargezahlt, jedoch habe ich eine Zahlungsaufforderung von Inkasso bekommen dass ich angeblich nicht gezahlt hätte. Noch ein Problem :(

Ich habe nur meine Tickets mal vergessen, die habe ich dann aber nachgereicht und auch nur ca 7€ zahlen müssen

BVBDortmund  14.11.2017, 23:33
@HEEEEEEELP

Warum?

Du könntest diesen Vorgang schildern mit genauen Angaben, wann Du gezahlt hast. Irgendwo muss ja das Geld verbucht wordn sein.

Beim ersten mal passiert noch nicht viel, man sollte eben auch eine gute Geschichte dazu haben. Da die meisten Ticketautomaten und Entwerter oft gestört sind sollte dass eigentlich kein Problem sein. Fällt man öfters auf wirds allerdings  problematisch, die von Gerichten verhängten Strafen sind grade in den letzten Jahren ganz schön heftig geworden.

Gar nichts machen und die ganze Sache aussitzen, bloß nicht auf irgendwas reagieren. Die werden die Sache schnell fallen lassen, weil die besseres zu tun haben.  

Ich vermute mal, dass du noch nicht einschlägig in Erscheinung getreten bist. Bezahlt hast du auch schon. Gestehe deinen Fehler ein und geh von einer verfahrenseinstellung aus.