Äußerungsbogen Beschuldigte

3 Antworten

oder soll ich einfach ankreuzen dass ich mit Geldstrafe einverstanden bin und mich gar nicht äußere??????

Es ist egal was du schreibst, keiner wird es wirklich lesen, beachtenswert ist für die Behörde nur der Strafbestand. Und darauf wirst du verurteilt, ob es nun 30 oder 130 Teile waren die du geklaut hast. Du bist volljährig und mußt für dein Handeln selbst Verantwortung übernehmen. Merke dir das für deine Zukunft. Keiner und tatsächlich keiner kann dir da helfen. Ob du oder deine Familie ALG2-Empfänger bist ist jetzt nicht relevant. Das mußt du erst nachweisen wenn du vor Gericht stehen wirst und es um deine Tagessätze geht. Zur Zeit erhälst du Jugendstrafe, klaust du weiterhin dann wirst du nach Erwachsenen-Gesetz bestraft und das wird dann anders ausgehen. Laß das klauen!!!

Ich würde mich garnicht dazu äußern und mich von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Alles, was Du dazu äußerst, kann gegen dich verwendet werden und dir erhebliche juristische Nachteile einbringen.