Schimmel in Wohnung Grund SOFORT die Wohnung zu verlassen?
Schimmel in der Wohnung ist gesundheitsschädlich. Und keiner gibt die Garantie wann welche gesundheitlichen Schäden auftreten bzw. nicht.
Hat ein Mieter also das Recht SOFORT die Wohnung zu verlassen und die Kosten er alternativen Unterkunft der Verwaltung in Rechnung zu stellen?
Und wie läuft das jetzt bezüglich Corona und den Beschränkungen?
6 Antworten
In 70% der Fälle ist der Mieter für Schimmel verantwortlich und darf die Beseitigung zahlen.
Und nein, auch wenn das nicht der Fall ist, darf man nicht sofort raus.
Er meldet es oder beseitigt es. Von heute auf morgen entsteht das nicht.
Das war nicht die Frage. Die Frage war, ob der Mieter bis zur Beseitigung mit dem Schimmel leben muss.
Ja, muss er.
Warum sollte er müssen, ein Mieter darf schon leichte Reinigungsarbeiten in seinem Mietgegenstand ausführen. Das Ergebnis wird sich sehen lassen können, da bin ich mir sicher.
Ich dachte im unserem Staat hat Gesundheitsschutz oberste Priorität.
Du darfst den Schimmel auch wegmachen.
Schimmel kommt nicht über Nacht, und bevor der im Blut ist, ist die ganz Bude schwarz.
Ich fürchte, der so handelnde Mieter wird nicht können.
Das heißt, schwarze schimmelige Fensterfugen und schwarze schimmelige und morsche Fensterrahmen im Schlafzimmer sind nicht ausreichend für Gesundheitsschäden?
Nein, zumal Fugen und Fenster ja meist täglich/wöchentlich gepflegt werden, ist ein Schimmelbefall nicht möglich.
Aber wenns doch passiert ist, droht mir dann Gesundheitsgefahr wenn ich damit monatelang wohnte und es mir warum auch immer erst jetzt als Schimmel aufgefallen ist?
du kannst freiwillig die wohnung auf eigene kosten verlassen und aus diesem grund auch ein hotel aufsuchen.
der vermieter ist pauschal nicht dazu verpflichtet irgendwelche kosten zu übernehmen. es kommt auf die stärke des befalls und die ursache an.
Aber bis das geklärt ist dauert doch eine Weile. Muss sich der Mieter so lange der Gesundheitsgefahr aussetzen?
leider ja. kann ja sein, dass du selbst dafür verantwortlich bist und du für die beseitigung aufkommen musst. das unterstelle ich an dieser stelle nicht.
Meine Doppelfenster sammeln Feuchtigkeit und bilden Schimmel. Durch Corona wurde die Sanierung nun schon seit einem Jahr verschoben...
Nein. Erstmal ist man oft selbst Schuld und muss es dann auch beseitigen. Ansonsten musst du den Vermieter kontaktieren und einen Termin ausmachen. Wenn es schlimm ist, bekommst du ggf eine Mietminderung. Gibt er nicht nach, darfst du, meine ich, die zT Miete einbehalten, darfst sie aber nicht anderweitig ausgeben, bis alles geklärt ist.
Nein, das Recht hat er nicht. Man hat Anspruch auf Mängelbehebung und Mietminderung.
Also muss sich der Mieter dieser Gesundheitsgefahr aussetzen?