Rücktritt von unterschriebenen Arbeitsvertrag

12 Antworten

normalerweise kann ein arbeitgber während der probezeit ohne gründe die sofortige kündigung aussprechen. müsste andersrum dann ja auch gehen. gleiches recht für alle

user1439  22.04.2010, 09:48

Falsch

HariboDealer  22.04.2010, 12:31

Dennoch haben beide Seiten sich an die gesetzliche Kündigungsfrist zu halten!!!

Ich habe hiermit im Alltag zu tun. Aus Sicht des Arbeitgebers.

Sei fair zu beiden Arbeitgebern-Du erwartest auch diese Fairnesness Dir gegenüber.

Versuche einen Termin mit dem Personaler/Chef in der Firma in der Du bereits unterschrieben hast zu vereinbaren. Dann sage ihm, dass Du erst gar nicht anfangen möchtest. Denn Du würdest innerhalb der Probezeit kündigen da Du ein interessanteres Jobangebot vorliegen hast. Gegen dieses Argument hat der Personaler keine Chance.

In einem Gespräch ist dies einfacher gesagt. Kommt es zu keinem Termin so  musst Du leider Dein Problem in Worten per email und/oder Brief schreiben.

Der neue Arbeitgeber rechnet mit Dir, er legt bereits heute schon Deine Personalkate an, hinterlegt Dich in der Gehalstssoftware, in der Zeiterfassung, diverse Schulungstermine und Einarbeitungsplan werden festgelegt, erstellt Unterlagen für Dich ganz persönlich, kauftfür Dich passende Arbeitskleidung etc.

Dann könnt Ihr beide mittels einem formlosen Dokument welches Du ggf vorbereitet mitbringen könntest zu diesem Gespräch den Vertrag aufheben. Beide müssen unterschreiben.

Je früher Du dem neuen AG mitteilst dass Du woanders hingehen möchtest desto sauberer kommst Du aus dem Vertrag heraus.

Dem neuen AG brauchst Du nichts sagen dass Du bereits woanders unterschrieben hast. Schiebe den Anfangstermin des Vertrages jedoch so weit nach hinten dass Du bei dem anderen AG ersteinmal den einen Monat/zwei Wochen arbeiten könntest für einen Monat und danach die neue Stelle greift.

Schiebe für den Beginn des neuen Vertrages familiäre Gründe vor-wenn Du sagt Du hast woanders bereits unterschrieben ist das zwar ehrlich, was ich persönlich bevorzuge zu hören- aber es hört sich aber gleichzeitig unzuverlässig für Dich an.

Denn: Du hast dem einen eine Zusage gegeben und lässt ihn nun fallen wie eine heiße Kartoffel. Der neue Arbeitgeber wird die Befürchtung haben dass Du ihn ggf auch hoppladihopp sitzen lässt. Ggf würde er Dich selbst innerhalb der Probezeit kündigen wenn er das erfährt.

Mein Tipp-aus dem alten Vertrag komplett rauskommen-dann musst Du nicht lügen. Jede Lüge schadet Dir.

Ein Rücktritt von einem unterschriebenen Arbeitsvertrag ist zwar möglich, kann aber sehr teuer werden. Kenne das aus eigener Erfahrung .Man muss die Stelle antreten, wenn man den Vertrag unterschrieben hat. Kündigen kann man dann immer noch. Ich war 2 Jahre in einer Firma und wollte mich verändern. Habe recht schnell eine passende Stelle gefunden. Also hin zur neuen Firma. Habe einen Arbeitsvertrag unterschrieben, wollte nun bei meiner alten Firma kündigen. Just am Tag darauf, nachdem ich den Arbeitsvertrag unterschrieben hatte, bekam ich einen Anruf vom Sekretariat unserer Direktion. Ich dachte, gibt es da irgendwelche Hadhunter die mich verraten haben könnten. Ging also einen etwas schweren Gang zum Direktor. Fand dort den Direktor, Prokurist und Abteilungsleiter in einer Runde vor. Hatte eigentlich schon mit dieser Firma gedanklich Abschied genommen. Mir wurde zu meiner Überraschung von diesem Gremium ein super Angebot gemacht. Neutraler Firmenwagen zur freien Verfügung, weitaus höheres Gehalt und eine völlig neue Aufgabe. Ich bat um eine Woche Bedenkzeit. Habe nie verlauten lassen, dass ich aus der Firma ausscheiden wolle. Nun stand ich vor dem Problem, was machst du. Bleiben oder kündigen. Das Angebot meines Arbeitgebers war besser, als das des neuen Arbeitgebers. Nach langem Überlegen zuhause habe ich mich entschieden in der Firma zu bleiben und das Angebot anzunehmen. Habe den kurz zuvor bei der neuen Firma abgeschlossenen Vertrag gekündigt. Damit ging das Prozeder los. Schreiben von einem Anwalt. Klage vor einem Arbeitsgericht. Habe in der ersten Instanz verloren. Widerspruch eingelegt. Es ging weiter an das übergeordnete Arbeitsgericht. Auch da habe ich den Prozess verloren. Schliesslich musste ich 10 000 DM an die Firma zahlen, bei der ich einen Arbeitsvertrag abgeschlossen hatte und die Stelle nicht antrat. Dies nur mal zur Kenntnis, wenn man einen Arbeitsvertrag unterschreibt und die Stelle nicht antritt, was passieren kann. Ich bin bei meiner alten Firma 30 Jahre lang geblieben, habe diesen Schritt nicht bereut. Es wurden die schönsten Jahre in meinem beruflichen Leben.

Ja selbstverständlich, sonst könnte ja niemand kündigen!! Logisch, oder???

Du hast dabei nur unbedingt die Kündigungsfrist zu berücksichtigen (während der "Probezeit" sind das 14 Tage, sofern vertraglich nicht anders geregelt).

Hältst Du die Kündigungsfrist nicht ein, könnte das für Dich unter Umständen sehr teuer werden. Dann besser Kündigen und nächsten Tag zum Arzt - 2 Wochen krank, die Du dann schön bezahlt kriegst...

Buhuuu  22.04.2010, 11:52

Zwar richtige Infos aber da der letzte Satz einfach nur abartig ist, kein Daumen hoch. Bah!

HariboDealer  22.04.2010, 12:01
@Buhuuu

Lass mich raten: Du bist Arbeitgeber??

Das würde Deine Reaktion rechtfertigen

Buhuuu  22.04.2010, 12:05
@HariboDealer

War ja auch nicht schwer zu erraten, aber gerechtfertigt wäre meine Reaktion auch so. Schließlich ist das jammern und schimpfen (gerechtfertigterweise) riesengroß, wenn einem der Arbeitgeber den Lohn kürzen will oder bei einem kleineren Unternehmen z.B der Lohn mal zu spät kommt, aber sich einfach mal krank schreiben lassen obwohl man es nicht ist und dafür auch noch Geld zu bekommen, finden viele dann top in Ordnung. Dabei ist das exakt das selbe und einfach asozial!

HariboDealer  22.04.2010, 12:29
@Buhuuu

Anders geht es in diesem Fall aber ja nicht, wenn er die Kündigungsfrist nicht einhalten KANN, weil er einen anderen/besseren Job sofort antreten will/muss.

Eine Alternative wäre allerdings, den derzeitigen Arbeitgeber zu bitten, fristlos kündigen zu können, weil man krank ist und ihm so die Kosten zu ersparen. Ich denke, er wird sich dankend darauf einlassen, bevor er 14 Tage für nix bezahlt?!!

Buhuuu  22.04.2010, 12:31
@HariboDealer

Er KANN sehr wohl die Kündigungsfrist einhalten, er WILL nur nicht. Dann hätte er den Vertrag nicht so voreilig unterschreiben dürfen. Die zweite Idee finde ich schon viel besser. Das wäre fair gegenüber dem Arbeitgeber und er würde wahrscheinlich tatsächlich seinen Willen bekommen. Du machst Fortschritte ;)

HariboDealer  22.04.2010, 12:36
@Buhuuu

Ich hatte bisher zum Glück noch nicht das zweifelhafte Vergnügen, in einer Firma zu arbeiten, wo ich meinem Geld hinterher laufen muss. Ist die Firma mit den Lohnzahlungen länger als 10 Tage in Verzug, kann man ab dem 11. Tag die Arbeit solange einstellen, bis man sein Geld hat. Desweiteren bleibt dann zu überlegen, ob man für besagte Firma nicht einen Insolvenzantrag wegen Zahlungsunfähigkeit stellen sollte? Das kann nämlich nicht nur die Firma selbst, sondern jeder. Und dieses Image wieder loszuwerden... da können die auch direkt dicht machen!!!

HariboDealer  22.04.2010, 12:40
@Buhuuu

Tja, ich bin ja auch durchaus gewillt, die Arbeitgeberseite zu verstehen... lach

Hirnkrampf
A) Es gibt kein generelles 2-wöchiges Rücktrittsrecht;
B) Nein, ein Arbeitsvertrag kann nicht widerrufen werden;
C) Sofern Probezeit vereinbart wurde, kannst Du aber innerhalb der Probezeit jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen kündigen.

Ein 2-wöchiges Widerrufsrecht gibt es nur bei Haustürgeschäften oder bei Verträgen nach dem Fernabsatzgesetz.

HariboDealer  22.04.2010, 09:58

Man sollte vielleicht erwähnen (um das hier noch einmal zu verdeutlichen), dass man auch nach der Probezeit jederzeit unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist kündigen kann. Schließlich ist das ein freies Land. Sonst müßte ja jeder bis zur Rente bei seinem derzeitigen Arbeitgeber als Leibeigener buckeln...

FordPrefect  23.04.2010, 09:11
@HariboDealer

grins
Ja, das ist natürlich korrekt. Hatte ich jetzt aber als selbstverständliches Grundwissen vorausgesetzt; der Unterschied liegt ja in der unterschiedlichen Kündigungsfrist im Vergleich zur Probezeit.