Raum sowohl als Wohnraum als auch als Gewerberaum zulässig?

3 Antworten

Das ist vom Grundsatz her möglich.
Doch um einen Wohnraum als Vermieter gewerblich nutzen zu können ist eine Nutzungsänderung notwendig.
Und bei einer Wohnung auch die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft.
Hat man jedoch die Nutzungsänderung bei der Stadt, Gemeinde eingeholt und ebenso die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft kann man "beides" anbieten.
Doch nur in dem Rahmen für die auch die Nutzungsänderung genehmigt worden ist.

alicewondergirl 
Fragesteller
 03.05.2018, 19:43

Der Raum wurde ja als Gewerberaum beworben. Ist das für den Vermieter dann ein "Leichtes", den auch noch als Wohnraum anzumelden? Also ist Gewerberaum schwieriger als Wohnraum? Ich wüsste gerne, ob ich wagen kann zu sagen, dass ich unbedingt beides benötige.

Vinzenz Hillermann  03.05.2018, 19:45
@alicewondergirl

Der Gewerberaum müsste aus meiner Sicht die Eigenschaften einer Wohnung haben.
Das sollte eigentlich schnell prüfbar sein.
Doch auf einen Makler würde ich mich als Aussage nicht zwingend verlassen.
Sondern das im Vorfeld schon mit dem Bauamt ,Stadt bzw. Gemeinde klären.

Ja. Vom Mietrecht her ist das grundsätzlich zulässig. Da gibt es keine Einschränkungen.

Der Raum muss vom Bauamt auch als Wohnraum zugelassen sein. Wenn der Vermieter dies für die wahlweise Benutzung so anbietet, dann würde ich davon ausgehen, dass das vom Bauamt her auch in Ordnung geht. Aber du kannst natürlich nachfragen wenn du sicher gehen willst.

Und dann könnte es vielleicht durch die Bestimmungen Einschränkungen geben, die dein Gewerbe mitbringt. Wenn beispielsweise für dein Gewerbe Hygienebestimmungen einzuhalten wären, dann wäre das mit einem integrierten Wohnbereich kaum möglich.

DER VERMIETER WÄRE BLÖD WENN ER WOHNRAUM ALS GEWERBEFLÄCHE VERMIETET!

Die Mietpreis für Gewerbeflächen liegen deutlich unter denen von WOHNRAUM.

UMGEKEHRT HAT ER ABER AUCH NUR NACHTEILE

Bereits 2014 hat sich der Bundesgerichtshof mit dem Thema beschäftigt.

Allegemeine Informationen und das BGH-Urteil findest du hier:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/mietvertrag-ueber-raeume-zur-nutzung-als-wohnung-und-als-gewerbe-im-zweifel-gilt-wohnungsmietrecht_062110.html