Puff im Mietshaus?

11 Antworten

deinen Vermieter bescheid sagen.

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Die Ausübung der Prostitution in einer Mietwohnung ist unter verschiedenen rechtlichen Gesichtspunkten problematisch. Es handelt sich hie nicht mehr um eine Wohnungsnutzung. Daher liegt in Gebieten mit Zweckentfremdungsverordnung jedenfalls beim Betrieb eines Bordells ein Verstoß gegen das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum vor. Zur Tatsachenfeststellung kann die zuständige Behörde die Räume betreten und besichtigen. (OLG Hamburg WM 97, 204) Oft fühlen sich auch Mitmieter im Haus oder der Vermieter gestört, wenn eine Prostituierte in einer normalen Wohnung ihrem Gewerbe nachgeht. Eine Mietminderung kommt für die Nachbarn nur dann in Betracht, wenn es im Haus tatsächlich zu konkreten Belästigungen der Mieter kommt.(LG Berlin MM 95, 354; u.a.) Das LG Kassel WM 87, 122 gibt dem Nachbarmieter sogar in solchen Fällen das Recht , seine eigene Wohnung fristlos zu kündigen. Der Vermieter kann einem Mieter, der in der Mietwohnung die Prostitution ausübt oder dies ermöglicht, in der Regel fristlos wegen vertragswidrigem Gebrauchs der Mietwohnung kündigen. (LG Lübeck NJW-RR 93, 525) Ein Mietvertrag über eine Wohnung zum Betriebs eines Bordells ist wegen Sittenwidrigkeit nichtig, wenn ein überhöhter Mietzins vereinbart wird, der nur durch wirtschaftliche Ausbeutung der Prostituierten erwirtschaftet werden kann. (OLG Karlsruhe WM 90, 286) Bei einer Eigentumswohnanlage können unter Umständen auch die Miteigentümer dagegen vorgehen. (BayObLG WM 95, 676 ; 93, 557) Der BGH stellte allerdings fest, das ein Grundstücksnachbar keinen Beseitigungs- oder Unterlassungsanspruch geltend machen kann, wenn keine Beeinträchtigungen von außen wahrnehmbar sind, sondern nur sein sittliches Empfinden durch das Bewusstsein verletzt wird, das auf dem Nachbargrundstück Prostitution stattfindet.

Quellenangabe wie AZ: Urteile

Wende Dich an den Vermieter,und an das Ordnungsamt,die Frage ist ob der Vermieter die Wohnung gewerblich vermietet hat,und weiss was in der Wohnung getrieben wird,und ob da ein Gewerbe überhaupt angemeldet wurde,das überprüft das Ordnungsamt,drohe mit Mietminderung wenn nichts dagegen unternommen wird und die Wohnung weiter gewerblich genutzt wird.

Den Vermieter informieren....

die Stadt infomieren - Wohnraumzweckentfremdung - von Wohnzwecken zu Gwerbezwecken

das Finanzamt informeiren ... die können prüfen, ob die Damen die Einkünfte versteuern ....

Ordnungsamt, Vermieter, Polizei.