Treppen Handlauf - Mieter oder Vermieter?

5 Antworten

https://www.tuvsud.com/de-de/indust-re/bautechnik-info/allgemeine-bautechnik/treppen-bruestungen-gelaender/handlauf

Übrigens: Das ist eine bauliche Veränderung und bedarf deswegen der Zustimmung des Vermieters.

Kuchenfee2405 
Fragesteller
 29.04.2021, 08:58

Das hab ich auch schon im Web gefunden und auch verstanden. Aber mir ging es mehr um die Frage: wer ist denn jetzt verpflichtet? Mieter oder Vermieter...? Wir hatten ihn ja bereits darauf angesprochen und er meinte, er sei nicht dazu verpflichtet aber wir dürfen gerne auf eigene Kosten einen anbringen.

DerEinsiedler  29.04.2021, 09:01
@Kuchenfee2405

Naja, natürlich der, dem die Treppe gehört.

Kuchenfee2405 
Fragesteller
 29.04.2021, 09:03
@DerEinsiedler

Hab ich auch gedacht. Aber wie weiter oben freejack75 schreibt, ist es in seinem Bundesland ok so. Weil es unter „mehrgeschossige Wohnung“ fällt. Demnach würde in BW ein Handlauf als Mietersache gelten.... ich wohne in NRW, und finde nix dazu.

schelm1  29.04.2021, 09:49
@Kuchenfee2405

Das ist doch schon ein generöser Schritt.

Wenn der Vermieter jetzt noch zustimmt, dass Sie beim Auszug nicht zum Rückbau verpflichtet sind, könnte man da als 100 % Erfolg werten!

Bis dahin bewegen Sie sich auf der Treppe mit der dort gebotenen Umsicht und stützen sich im Zweifel den beidseits vorhandenen Wänden ab.

Gibt es auf der jeweils anderen Seite einen Handlauf?

Ein Handlauf ist auf einer Treppe mit mindestens drei Stufen vorgeschrieben. Sind die Stufen mehr als 1,50 Meter breit, muss an jeder Seite ein Handlauf sein.

Handlauf » Diese Vorschriften gelten (hausjournal.net)

Kuchenfee2405 
Fragesteller
 29.04.2021, 09:00

Nein, es ist ein geschlossenes Treppenhaus, also auf beiden Seiten sind Betonwände.

AlexausBue  29.04.2021, 09:03
@Kuchenfee2405

Also kein Handlauf auf keiner der beiden Seiten?

Kuchenfee2405 
Fragesteller
 11.05.2021, 09:51
@AlexausBue

Richtig.

Frage beim örtlichen Mieterverein nach.

Die Treppe muss der LBO des Bundeslandes genügen. In BW braucht es z.B. einen Handlauf ab 5 Stufen und 1m Absturzhöhe und nur wenn es nicht eine "mehrgeschossige Wohnung" ist.

In BW wäre das also nach Deiner Beschreibung

  • ok so
  • und Du darst die Mietsache natürlich auch nicht einfach baulich verändern

Der Vermieter ist zu 100% zuständig, weil er für die Verkehrssicherheit der Mietsache verantwortlich ist.

Nun hast du aber keine Möglichkeit mehr, dein Geld einzufordern, was du für die Handläufe ausgegeben hast, denn du hast den Vermieter nicht in Verzug gesetzt.

Mietminderung nachträglich geht auch nicht, weil die Mietsache schon seit Mietbeginn in diesem Zustand war. (Gemietet wie gesehen),

Aber du kannst am Mietende die Handläufe wieder abbauen und mitnehmen. Vielleicht gibt es noch eine Verhandlungsmöglichkeit mit dem Vermieter und ihr teilt euch den Betrag.