Problem mit Atriga Inkasso?

3 Antworten

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In dieser Höhe nicht mal ansatzweise durchsetzungsfähig

Durchsetzungsfähig 2,99

plus RLS Gebühren ca 5 €  (siehe auch
LG Potsdamm Urt. v. 05.09.2013, Az. 2 O 173/13).

2 angenommene Mahnschreiben ca 5 €  (
Gerichte anerkennen zwischen 1 € (z.b AG Bad Segeberg Urt. v.
25.11.2011 − 17 C 160/11)und 2,50 € (z.b AG Brandenburg a.d. Havel
Urteil vom 25.1.2007 – 190/0631 C ) an Mahngebühren pro Mahn Schreiben

Inkassokosten maximal 18 € (15 Inkassogebühr plus 3 € Auslagenpauschale)
http://www.schuldnerberatung-schickner.de/news/inkassokosten-zulassig-oder-nicht-/

Zahlungen zweckgebunden tätigen sonst verrechnet die Inkassobude mit Ihren eignen Gebühren ;)

GoldTopAnwalt  05.04.2017, 19:23

Was sind denn RLS Gebühren?

Sie muss, wenn, nur die 2,99 € zahlen. Mahngebühren nur, wenn RTL auch schriftlich mindestens zweimal gemahnt hat. Inkassokosten muss man nicht zahlen.

Wenn RTL den kostenintensiven Weg für sich selbst beansprucht, andere für ihre Dienst tätig werden zu lassen, ist das nicht das Problem der Schuldner.

EXInkassoMA  05.04.2017, 20:09
@GoldTopAnwalt

Rucklastschriftgebuehren.Anscheinend hat der TE die Kontonummer angegeben

Ob wir Erfahrung mit den Inkasso Clowns hatten, ist unwichtig. Du musst genau gar nichts zahlen. Inkasso Gebühren generell nicht. Kann dir RTL rechtssicher das Zustandekommen des Abo nachweisen? Nein. Kann dir RTL rechtssicher eine Leistung durch das Abo nachweisen? Nein.

Zudem haben sie dir keine Chance auf Ausgleich der angeblich schuldhaften Summe gegeben. Die Forderung ist für die Tonne. Ignorieren bis ein Mahnbescheid kommt ( unwahrscheinlich ) .

tinalisatina  05.04.2017, 08:30

Irgendwie hab ich einen anderen Beitrag gelesen. Bei dem, der hier oben steht, ist unstrittig, dass das Abo abgeschlossen wurde.

Ich nehmen an, celévoy kann sich mit den Kosten für den Mahnbescheid dann an Dich wenden, oder?

GoldTopAnwalt  05.04.2017, 19:17
@tinalisatina

Was du gelesen hast, juckt mich nicht. Gar nichts ist unstrittig, da RTL keine Leistung erbracht hat, bzw. dies nicht belegen kann.

tinalisatina  05.04.2017, 19:41
@GoldTopAnwalt

Interessant, dass Du auf Fragen (evtl. höchst kostenträchtige) Ratschläge gibst und dann schreibst, dass es Dich nicht juckt, was der Fragende geschrieben hat. Na ja, so viel gesundes Selbstbewusstsein bei absoluter Anhungslosigkeit muss man erst mal haben.

EXInkassoMA  05.04.2017, 20:23
@tinalisatina

Er ist anscheinend davon ausgegangen das die HF 2,99 strittig ist.

GoldTopAnwalt  05.04.2017, 23:30
@EXInkassoMA

tina:  Besser du reißt dich zusammen. Mehr Ahnung als ich ( bei meinen Themen ) hat niemand.

MA:  Ja, bin ich. Nahezu kein Abo wird rechtmäßig geschlossen.

tinalisatina  06.04.2017, 09:00
@GoldTopAnwalt

@Gold: Wo und warum sollte ich mich zusammenreißen? Weil ich Dir Deine Überheblichkeit vorwerfe, mit der Du die Aussagen des Fragenden ignorierst.

Und die super Aussage, dass keine mehr Ahnung hat als Du kommt dann gleich hinterher. Dabei kennst Du nicht mal den Begriff RLS und weißt nicht, wann man mit seiner Zahlung in Verzug ist.

Dazu noch die falschen Aussagen in Deiner Anwort. Das ist einfach nur dilletantisch und gefährlich für die Fragenden.

Ob Inkassogebühren überhaupt oder in voller Höhe zu bezahlen sind, ist immer so eine Sache, da wage ich keine Prognose.

Aber ich bin sicher, RTL findet es auch unmöglich, dass Menschen, die ihre Dienste in Anspruch nehmen, nicht mal 2,99 auf dem Konto haben (nicht mal als Dispo), und dann anschrieben werden von RTL, diese 2,99 nicht einmal bezahlen. Es ist ganz klar Dein Versäumnis. Also beschwer Dich nicht über RTL!

Versuch: Sofort die 2,99 überweisen. Dann an das Inkasso schreiben, dass die offene Forderung an RTL längst bezahlt ist.

GoldTopAnwalt  05.04.2017, 19:18

Was denn für Dienste? Gerade RTL hat weder rechtlich noch moralisch in irgendeiner Weise aufzumucken, da sie einer der größten Abschäume des Planeten sind.

Wenn sie jetzt erst "sofort" die 2,99 € bezahlen soll, kann sie doch nicht dem Inkassodienst hinterher schreiben, dass die Forderung längst bezahlt ist.

Echt hilfreich deine Antwort....

tinalisatina  05.04.2017, 19:34
@GoldTopAnwalt

Oje, du schon wieder.

Um ehrlich zu sein, ich hab keine Ahnung, was der Frager für Dienste in Anspruch genommen hat. Ist mir auch egal. Aber es ist (auch von ihm, aber das ist Dir wohl egal) unbestritten, dass er diese 2,99 zahlen muss.

Und ja: Man kann viel schreiben! Man kann natürlich auch die Gläubiger als Clowns bezeichnen und dann so komische Tipps annehmen, wie Du sie gibst.

GoldTopAnwalt  05.04.2017, 23:32
@tinalisatina

Man kann auch mal berechtigte Kritik annehmen, anstatt sie wie bei dir bewusst zu ignorieren.

tinalisatina  06.04.2017, 08:55
@GoldTopAnwalt

Mache ich. Wenn Du mir sagst, wo zwischen Deiner Polemik die berechtigte Krtitik versteckt war.