Pausenzeiten bei 6 h Arbeitsvertrag

11 Antworten

Natürlich kannst du dem Arbeitgeber auf Basis des Arbeitszeitgesetzes erklären, dass eine Pause erst zwingend ab überschreiten der 6stündigen Arbeitszeit ist. Und es ist auch sicher nicht gesetzeskonform, dir eine Pause abzuziehen, wenn du keine gemacht hast. Allerdings kann der ArbG durchaus im Rahmen seines Direktionsrecht auch innerhalb einer Arbeitszeit von 6 Stunden Pausen anordnen. Das ArbZG sagt nur, ab wann die gesetzliche Verpflichtung besteht aber nicht, dass individuelle Pausenzeitregelungen unterhalb dieser Grenzen vom ArbN nicht hingenommen werden müssen.

Arbeitszeitgesetz

§ 4 Ruhepausen

Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.

Wie man aus dem gesetz herauslesen kann, ist die Pausenregelung keine kann-, sondern eine Mussregel. Dies gilt für beide Seiten!

Der Arbeitgeber muss darauf schauen, dass die pausen eingehalten werden, weil er sich sonst strafbar macht! Und weil niemand bei dir persönlich dahinter steht und (für mögliche Überprüfungen) notiert: "Herr/Frau Mustermann arbeitet auf eigenen Wunsch ohne Pause durch am xx" wird dir die Pausenzeit entsprechend angerechnet, EGAL ob du sie beanspruchst oder nicht.

Dass man dir die Pause "verordnet" obwohl du eigentlich mit 6 Stunden-tag keine laut Gesetz "bräuchtest", hat was mit betrieblichen Abläufen und Gleichbehandlung aller Beschäftigten zu tun!

Also geniesse deine 30 Minuten und stell dich nicht unnötig quer.

yello2404 
Fragesteller
 02.04.2013, 08:02

Das hat nichts mit quer stellen zu tun und meißtens mach ich sie ja auch, aber wenn man die Arbeit in 6 h schaffen soll, die sonst in 8 h bewältigt wurde, ist es zeitlich manchmal eben etwas knapp. Und wenn ich nicht länger dableiben kann (ich arbeite ja nicht umsonst nur 6 h), verzichte ich eben ab und zu auf die Pause.

imager761  02.04.2013, 08:17
@yello2404

verzichte ich eben ab und zu auf die Pause.

Was nicht in dein Belieben gestellt ist :-(

Grds. hätte der AG zu regeln, ob er 6stündige Anwesenheits- und Arbeitszeit akzeptiert oder dich eine halbe Stunde eher oder länger arbeiten liesse und bis zu zweimal 15 Minuten Pause vorgibt.

§ 4 AZG regelt nur, dass er letzteres muss (Bussgeld), würdest du mehr als 6 Stunden arbeiten.

Abziehen dürfte er sie nicht, denn nach § 4 ArbZG stehen dir erst AB 6 Stunden Pausen zu - Basis ist dazu die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit. Wäre die Vereinbarung nun mehr als 6 Stunden, dann darf es sie von der Arbeitszeit abziehen und das auch wenn sie nicht voll nimmst - denn du hättest sie nehmen können. Das mal zum rechtlichen Aspekt.

Im Rahmen des Direktionsrecht kann er auch sagen - nö du machst trotzdem Pausen und dadurch verlängert sich die Anwesenheit im Betrieb ohne das die Arbeitszeit von 6 Stunden überschritten wird

Das heißt doch eigentlich im Umkehrschluss, wenn ich nie länger wie 6 h täglich arbeite, bräuchte ich theoretisch auch nie eine Pause machen, oder ???

Machst du doch aber, wenn du "die Pausenzeit ab und zu nicht voll in Anspruch, manchmal auch gar nicht" zieht sie der AG auch voll ab.

Sind alos Pausenzeiten angeordnet, musst du die auch nehmen bzw. unbezahlt 0,5 Stunden arbeiten und 6,5 Stunden anwesend sein.

G imager761

Solange du die 6 Stunden nicht überschreitest, brauchst du die Pause nicht zu machen und die 30 min dürfen dir auch nicht von der Arbeitszeit abgezogen werden. Du musst nur darauf achten, dass du 6:00 h stempelst. Sobald es 6:01 h sind, kann dir die Pause abgezogen werden (Bundesarbeitszeitgesetz).

yello2404 
Fragesteller
 02.04.2013, 07:56

Wir haben leider keine Stechuhr oder ähnliches. Es wird immer in eines der Programme im Rechner (welches wir für unsere Arbeit täglich nutzen) geschaut, wann wir uns dort an- und abmelden. Ist sowas eigentlich verbindlich ??? Es kann ja auch sein, dass der Rechner bzw. dieses Programm mal nicht funktioniert - alles schon da gewesen ?

Paguangare  02.04.2013, 08:36
@yello2404

Wenn es nicht zu lange dauert, den Rechner hochzufahren und das Programm zu starten, dann ist dies wohl ein legitimes Zeiterfassungsverfahren. Es gibt wohl keine Vorschrift, dass jeder Betrieb eine offizielle Stempeluhr oder ein entsprechendes elektronisches Zeiterfassungsprogramm haben muss.

Wenn einmal eine elektronische Erfassung der Anwesenheit nicht möglich ist, muss ersatzweise auch eine Quittierung auf Papier anerkannt werden.