Parken am Straßenrand ?
Hallo liebe Gute -Frage Gemeinde
Habe mal ne Frage, zum Parken im Wohngebiet
Also wir wohnen in einer kleinen Ortschaft, in einer kleinen Strasse, welche eine 30er Zone ist. Die Straße ist relativ schmal. Es ist nur auf einer Seite ein Bürgersteig vorhanden, dieser ist links.
Nun meine Frage, darf man auf dem Bürgersteig parken ? Die Fahrbahn ist insgesamt 3,70m breit. Wenn man sich komplett auf den Bürgersteig stellt bleiben also noch 3 Meter Fahrbahnbreite übrig. Der Bürgersteig ist dann nicht mehr benutzbar.
Und frohe Weihnachten :-)
6 Antworten
Wenn der Bürgersteig nicht mehr benutzbar ist, darf man da mit Sicherheit nicht parken - dafür brauche ich keine StVO, sondern nur gesunden Menschenverstand ...
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Parken auf dem Gehweg ist grundsätzlich nur zulässig, wenn es durch Zeichen 315 (StVO Anlage 3 Nr. 10) oder durch Markierungen (StVO Anlage 2 Nr. 74) ausdrücklich erlaubt ist.
Außerdem parken auf dem Foto 2 der 3 Fahrzeuge auf der linken Fahrbahnseite ("gegen die Fahrtrichtung"), was zusätzlich verboten ist.
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StVO §12
(4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. ...
(4a) Ist das Parken auf dem Gehweg erlaubt, ist hierzu nur der rechte Gehweg, in Einbahnstraßen der rechte oder linke Gehweg, zu benutzen.
Nein, das darf man natürlich nicht
der Bürgersteig ist NICHT zum Parken da, bei einer Fahrbahnbreite von 3,7m dürfte da niemand Parken.
Ein Bürgersteig ist für Fußgänger da - und nicht für parkende Autos! Lediglich das Verkehrszeichen 315 http://www.verkehrszeichen-online.org/verkehrsschilder_in_deutschland_stvo.pdf kann das Parken auf Gehwegen erlauben.
Ordnungsamt informieren, damit dessen Mitarbeiter Knöllchen schreiben ...
Außerdem ist am rechten Fahrbahnrand zu halten und zu parken.
Nicht nur Zeichen 315, entsprechende Markierungen reichen auch (StVO Anlage 2 Nr. 74) - die sind hier aber auch nicht zu sehen ...
gehweg ist kein parkweg?
die straßen breite muss >3 meter breit sein damit die notfallfahrzeuge fahren können.
bei beides kann abgescheppt werden wenn es die staatsgewalt möchte.
Was kann man da machen, nachdem freundliche Worte und Vorschläge nichts gebracht haben