Parken am Straßenrand ?

Situation - (Verkehr, parken)

6 Antworten

Wenn der Bürgersteig nicht mehr benutzbar ist, darf man da mit Sicherheit nicht parken - dafür brauche ich keine StVO, sondern nur gesunden Menschenverstand ...

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Parken auf dem Gehweg ist grundsätzlich nur zulässig, wenn es durch Zeichen 315 (StVO Anlage 3 Nr. 10) oder durch Markierungen (StVO Anlage 2 Nr. 74) ausdrücklich erlaubt ist.

Außerdem parken auf dem Foto 2 der 3 Fahrzeuge auf der linken Fahrbahnseite ("gegen die Fahrtrichtung"), was zusätzlich verboten ist.

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StVO §12

(4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. ...

(4a) Ist das Parken auf dem Gehweg erlaubt, ist hierzu nur der rechte Gehweg, in Einbahnstraßen der rechte oder linke Gehweg, zu benutzen.

Nein, das darf man natürlich nicht

der Bürgersteig ist NICHT zum Parken da, bei einer Fahrbahnbreite von 3,7m dürfte da niemand Parken. 

Ein Bürgersteig ist für Fußgänger da - und nicht für parkende Autos! Lediglich das Verkehrszeichen 315  http://www.verkehrszeichen-online.org/verkehrsschilder_in_deutschland_stvo.pdf  kann das Parken auf Gehwegen erlauben.

Milone21 
Fragesteller
 26.12.2015, 13:08

Was kann man da machen, nachdem freundliche Worte und Vorschläge nichts gebracht haben

claushilbig  27.12.2015, 23:11
@Milone21

Ordnungsamt informieren, damit dessen Mitarbeiter Knöllchen schreiben ...

huste  27.12.2015, 09:00

Außerdem ist am rechten Fahrbahnrand zu halten und zu parken.

claushilbig  27.12.2015, 23:09

Nicht nur Zeichen 315, entsprechende Markierungen reichen auch (StVO Anlage 2 Nr. 74) - die sind hier aber auch nicht zu sehen ...

gehweg ist kein parkweg?

die straßen breite muss >3 meter breit sein damit die notfallfahrzeuge fahren können.

bei beides kann abgescheppt werden wenn es die staatsgewalt möchte.