Ohne Greencard ein Haus in den USA kaufen und längere Zeit dort verbringen, geht denn das?

4 Antworten

Mit dem B2 Visum kannst du entweder einmalig 180 Tage oder diese 180 Tage verteilt auf maximal 10 Jahre als Tourist in die USA einreisen und in deinem Haus wohnen.

Warum wirst in nächster Zeit keine GC bekommen ? Außer diversen Visa aus Gründen von Investment und Verwandtschaft hilft wohl eh nur die berühmte Lotterie. Die ist im Herbst wieder und Verheiratete haben die schöne Gelegenheit, sich beide anzumelden und den jeweils anderen mit auf den Antrag zu schreiben.

https://www.dvlottery.state.gov/ << die Site beobachten und zuschlagen, wenns soweit ist. Vor Ende 2015 würde sich eh nix tun.

Ganz grundsätzlich geantwortet: 1) Eine Investition in den U.S.A. ( Privathaus oder gewerblicher Betrieb) berechtigt nicht automatisch zu einem Aufenthalt oder Wohnrecht in den U.S.A. Es wird immer ein Visum benörigt. und die Erteilung ist abhängig von der Beantwortung von Fragen, die gestellt werden, um das Land vor Feinden etc. zu schützen. 2) Ein Touristenvisum, beschränkt auf 90 Tage, gibt es nicht; wahrscheinlich ist eine visafreie Einreise gemeint, die in der Tat auf 90 Tage beschränkt ist. Bei einem Hausbesitz würde ich mich auf diese Einreisemöglichkeit nicht verlassen, da der "Immigration Officer" an der Grenze die Einreise ohne Begründung verweigern kann, wogegen auch keine Rechtsmittel eingelegt werden können. 3) Sollte man eine "Greencard" nicht in der Lotterie gewinnen, kann es sehr lange dauern, eine Karte zu erhalten, da ein Hauskauf keine Präferenz darstellt. Eine Investition, die Arbeitsplätze für U.S. Bürger anbietet, ist in der Tat eine Präferenz, aber Investoren und Ihre Manager reisen meist in das Land mit einem entsprechenden Visum, welches später gegen eine "Greencard" eingetauscht werden kann. 4) Es bietet sich also ein Touristenvisum (B2) an, mit dem man länger als 90 Tage im Land bleiben kann. 5) nicht zu vergessen, wer sich länger als 183 Tage im ersten Jahr ( in anschliesenden Jahren können die Fristen kürzer sein ), in den U.S.A. aufhält,wird in den U.S.A. Einkommenssteuerpflichtig für sein weltweites Einkommen.Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen D + USA mildert die Gesamtbelastung. 6) Erbschaftssteuer nicht vergessen. 7) vor einem Hauskauf unbedingt mit einem versierten Steuerberater ( U.S. und deutsches Recht) sprechen und Ratschäge für eine vernünftige Strategie festlegen. Viel Erfolg