Fernehe in die USA & Hartz IV

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Obwohl ihr getrennt lebt und er vom Leistungsbezug ausgeschlossen ist, bildet ihr nach SGB II-Recht eine Bedarfsgemeinschaft, jedoch keine Haushaltsgemeinschaft.

Weiters ist dein Mann dir nach deutschem Recht unterhaltspflichtig; d.h., das Jobcenter wird auf jeden Fall fordern, dass du (transnationale) Unterhaltsansprüche prüfen lässt. Welches Recht - US-Recht oder deutsches Recht - letztlich zum Tragen kommt und wie hoch etwaige Ansprüche sind, wird ggf. langwierig geklärt werden müssen. Solange kein tatsächlicher Unterhalt fließt, wird allerdings auch nichts angerechnet werden dürfen; jedoch kann das Jobcenter ggü. deinem Mann eine sogeannte Rechtswahrungsanzeige erklären.

Da du alleine wirtschaftest, wirst du trotz BG den vollen Regelbedarf beanspruchen können - anstatt der 90% -, ähnlich einem Leistungsbezieher, dessen Partner im Knast sitzt.

Urknall  07.01.2014, 07:00

Wie wäre das denn, wenn sie nicht wüsste, wo auch immer ihr Mann sich in der Welt aufhält ?

VirtualSelf  07.01.2014, 08:58
@Urknall

Kann sein, dass das Jobcenter versucht, den Aufenthalt von Amts wegen zu ermitteln, kann sein, dass das Jobcenter es auf einen Proess ankommen lässt, weil esdie Ausführungen für nicht glaubwürdig hält, kann sein, dass sich der Sachbearbeiter mit den Ausführungen zufrieden gibt.

kashalita 
Fragesteller
 07.01.2014, 14:43

Vielen Dank für die hilfreiche Antwort! Ich bin unsicher, wie ich den Antrag ausfüllen soll (Wie ich das sehe, gibt es im Vordruck keine Option für "Bedarfsgemeinschaft, aber keine Hausgemeinschaft"), aber dann werde ich mit den Informationen zur Ausfüllhilfe gehen.

VirtualSelf  07.01.2014, 15:02
@kashalita

Ihr bildet nach SGB II-Recht eine BG; den Umstand, dass ihr nicht zusammenlebt, kannst du gesondert erläutern.

kashalita 
Fragesteller
 07.01.2014, 15:43
@VirtualSelf

Vielen Dank! Also fülle ich den Hauptantrag in Bezug auf meinen Mann und mich als Bedarfsgemeinschaft aus und gebe dann auf einem Extrazettel an, dass wir nicht zusammenleben?

Es gibt einen Unterschied zwischen rechtlich getrennt leben und raeumlich getrennt leben.

Ihr lebt raeumlich getrennt, aber rechtlich zaehlt ihr als verheiratet, denn dauernd getrennt lebend sein setzt eine Beendigung der Beziehung (emotionale Trennung) voraus und eben nicht nur eine rein raeumliche Trennung.

Und dann ist dein Mann dir eben unterhaltspflichtig und zumindest sein Einkommen muesste geprueft werden.

Du koenntest nun einfach behaupten, ihr waert echt getrennt lebend, aber in Anbetracht der Greencard und des Uebersiedlungswunsches ist das nicht glaubhaft. Und selbst, wenn man auch das verschweigt, bleibt noch die Tatsache, dass ihr ja eh nie zusammen gelebt habt und spaetestens nach Abmeldung in die Staaten waere klar, dass da wohl ein Sozialbetrug vorgelegen hat und auch wenn man in den Staaten nicht greifbar ist, man weiss nie, wann man zurueck kommt.

Von daher wird es nicht einfach werden mit der Bewilligung. ABer Du kannst es versuchen. Vielleicht wollen sie Nachweise, dass dein Mann nichts zahlen kann. Warum schickt dir dein Mann aus den Staaten denn kein Geld, damit Du hier klar kommst so lange?

kashalita 
Fragesteller
 07.01.2014, 14:45

Danke für die Antwort! Ich will auf keinen Fall tricksen, sondern habe nur Probleme, den Antrag wahrheitsgemäß auszufüllen. Mein Mann promoviert noch und kann auf keinen Fall zwei Haushalte komplett finanzieren, aber dass er unterhaltspflichtig ist bzw. mich das Jobcenter nicht komplett finanziert, ist mir klar, will ich auch gar nicht :)

Du bist verheiratet, und musst das natürlich auch wahrheitsgemäß angeben. Also wäre auch dein Mann für deinen Unterhalt zuständig.

Das kann ohne weiteres sein, dass du erst Geld bekommst, wenn du deinen Status einwandfrei aufgeklärt hast.

Dass du die "Greencard" beantragt hast, zeigt ja, dass ihr keineswegs als "getrennt lebend" zu betrachten seid.

Ist dein Mann in der Lage, dir hier Unterhalt zu zahlen? Das Amt wird das zunächst prüfen wollen.