Offene Balkontüre, damit Hund auf Balkon seine Notdurft verrichten kann.
Mein Mieter hat einen Hund der oft 8-10 Stunden alleine ist. Da vor der Arbeit meist auch nicht Gassi gegangen wird, lässt der Mieter einfach die Balkontüre offen. So geht der Hund, wann immer er will (im Sommer und im Winter) auf den Balkon und verrichtet dort seine Notdurft. Obwohl ich den Mieter mehrfach hingewiesen habe, dass ich dies nicht dulde, stelle ich immer wieder fest, dass die Türe offen ist, und der Balkon verunreinigt ist. Meist liegen mehrere Haufen da. Ich habe 2 Probleme, erstens ist eine offene Tür hinsichtlich der Heizkosten nicht akzeptabel, und des weiteren ist der Urin bestimmt schädlich für den Balkon. Kann mir jemand sagen was ich tun kann? Danke
Birgit
3 Antworten
Ich habe 2 Probleme, erstens ist eine offene Tür hinsichtlich der Heizkosten nicht akzeptabel, und des weiteren ist der Urin bestimmt schädlich für den Balkon
Du kannst den Mieter abmahnen und ihn auffordern, dieses Verhalten einzustellen.
Hierzu setzt Du am besten eine angemessene Frist (14 Tage).
Ändert der Mieter sein Verhalten nicht, kannst Du eine Kündigungsandrohung aussprechen, auch hierbei eine (letzte) Frist von 14 Tagen setzen.
Läuft auch diese Frist ab, kannst Du den Mieter kündigen.
Alle Kommunikation sollte schriftlich und mit Zugangsnachweis (Zeugen der persönlichen Zustellung oder Einschreiben / Rückschein) erfolgen.
Beim sachlichen Argumentieren hilfreich:
Probleme mit den Heizkosten (falls eine Gesamtabrechnungspraxis oder eine Pauschalabrechnung besteht)
Auskühlen / Feuchtigkeit in der Wohnung durch ständig offene Tür
Mögliche Schädigung der Mietsubstanz durch Kot / Urin
tierschutzwidriges Verhalten des Mieters (Hund zu lange allein)
Hast Du die Tierhaltung genehmigt oder ist diese im Mietvertrag geregelt?
Generell musst Du die Haltung eines Hundes in einer Mietwohnung nicht tolerieren.
Hallo Birgit ,
ist denn im Mietvertrag eine Hundehaltung erlaubt ? Du solltest deinen Mieter schriftlich abmahnen ! Kommt er der Abmahnung nicht nach , würde ich mich an einen Anwalt wenden !" Kannst du Eigenbedarf geltend machen ? Dann wirst Du ihn auch schneller los !
ich würde mich jetzt schon mal von einem Anwalt beraten lassen! Meist fruchtet ein Schreiben von einem Anwalt mehr , als wenn es von Dir kommt !
Neue Mieter findest Du bestimmt , oder ?
GLG , viel Erfolg und einen guten Rutsch , wünscht Dir ,clipmaus :-))
ein absolutes No-Go einen Hund zu haben um den man sich nicht kümmern kann. Ich würde es dem Mieter absolut verbieten sowohl die Balkontüre immer offen zu lassen, als auch dass der Hund auf dem Balkom Gassi geht, was er mit Sicherheit nicht immer macht, und manches auch in die Wohnung geht. Auch wenn Hundehaltung gestattet wäre, ist damit sicher nicht diese Paxis mit eingeschlossen. Hier gehört eine schriftliche Abmahnung her. Je nach der Reaktion des Mieters kannst du ja gleich mal anwaltlichen Rat einholen.