Betreten von vermeintlichem privatem Grundstück durch Mieter verboten?
Guten Tag, folgende Ausgangssituation:Ich gehe mit meinem Hund in einer Straße gassi in welcher hauptsächlich Mehrfamilienhäuser von Baugenobaugenossenschaften mit offenen Grünflächen ohne Zaun stehen.Zwischendurch stehen scheinbar einige private Häuser (ist von außen nicht gekennzeichnet bzw sichtbar) im gleichen Baustil ebenfalls mit offen zugänglichen Grünflächen vor dem Haus nur das bei manchen ein "Privatweg" oder ein "Privatparkplatz" welche aber gesondert gekennzeichnet sind gleich nebenan sind.
Die Frage ist nun: Darf ich die offen zugänglichen Grünflächen eines solchem Mehrfamilienhauses mit 6 Mietparteien betreten oder dürfen mich die Mieter der Wohnungen in den betreffenden Häusern auffordern das Grundstück zu verlassen und muss ich dem Folge leisten?
4 Antworten
Bei Mehrfamilienhäusern wäre sicherlich fraglich, wem das Grundstück gehört, aber bei Einfamilienhäusern gehört das Grundstück vor dem Haus dem Eigentümer oder Mieter. Die Grundstücke gehen bis zum Weg. Es handelt sich nach dem Gesetz zwar nicht um befriedetes Eigentum, weil der Zaun fehlt, aber wenn dich der Eigentümer / Mieter auf deinen Irrtum aufmerksam macht, und dich auffordert, auf dem Gehweg zu bleiben, solltest du dem nachkommen, denn auch unbefriedetes Eigentum ist über Haufriedensbruch beschützt.
Ja, Sie können samt Hund des Grundstückes verwiesen werden. auf Privatgrundstücken gilt das Hausrecht.
Hi hier gilt das Hausrecht, wenn der Rasen zum Grundstück gehört dann kann er dich bitten davon runter zu gehen.
Ja musst du, sonst können die die Polizei rufen (Hausfriedensbruch).