Nicht versichert für probearbeiten?

14 Antworten

Wende dich an die Geschäftsleitung den so kanst du keine Ausbildung bekommen ohne probe arbeit die aussage muss falsch sein den Wen das für eine umschulung möglich ist muss das auch für eine ausbildung möglich sein und erst recht wen das amt diese Probearbeit genehmigt hat!

Frage nach wo das in welchem Gesetz und Artikel steht haben die kein Antwort stimmt diese aussage vom amt nicht du kannst dich aber auch an die Regierungsverwaltung wenden oder mal beim Bürgeramt nachfragen aber Achtung beide sind nur bis 12 zu erreichen!

(regionalverwealtung Beschwerde stelle)

Komm du mal dem amt mit rechtswidrige Einmischung in deiner Berufswahl das tun sie so nämlich und das dürfen sie auch nicht!

Menuett  22.11.2019, 08:46

Nö. Die Arbeitsagentur hat recht.

Er ist nur während dem Praktikum über das Amt versichert.

In der Ausbildung muss der AG den Azubi zwingend selbst versichern.

Der AG meint auch sicher nur das Praktikum. Denn ein Praktikum kann der AG nicht versichern. Das kann nur die Schule oder die Arbeitsagentur.

herakles3000  22.11.2019, 08:48
@Menuett

In der ausbildung hast du recht den da muss die firm den Azubi versichern aber nicht bei dem Praktikum! Aber das Problem ist ja das das Arbeitsamt genau das Praktikum nicht versichern will! Das muss es aber besonders wen sie das Praktikum erlaubt hat!(Unfallversicherung)

Menuett  22.11.2019, 09:26
@herakles3000

Du hast recht. Ich habe gerade nochmal gelesen.

Das ist in der Tat sehr seltsam.

Wäre jetzt sehr hilfreich zu wissen, um welche Art von Arbeit es sich handelt.

Bei einem Bürojob würde ich über die Versicherung schwindeln.

Auf dem Bau würde ich das nicht.

Als was hast du dich denn dort beworben? Und natürlich bist du versichert, wenn du dort Probearbeiten sollst, egal ob Ausbildung oder echte Arbeit.

Am Schnuppertag muß man dich nicht versichern, hier darfst du aber auch nur zuschauen und nicht selber Arbeiten, ein Schnuppertag wird auch nicht bezahlt, deshalb kann die Versicherung für einen Schnuppertag entfallen.

Auch wenn du eine Probearbeit leistest, unterstehst du dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz.

Auch die Betriebshaftpflichtversicherung des Betriebes deckt Schäden gegenüber Dritten, die du im Rahmen der Tätigkeit verursachen solltest.

Deine eigene private Haftpflicht Versicherung würde hier NICHT eintreten, da es eben KEINE private Veranlassung gibt.

Die Forderung des Betriebes ist also UNSINN.

... naja, wer den Unterschied noch nicht kennt zwischen Lehre und Probearbeiten, sollte Mami oder Papi einbinden. Denn meist habe die ihre Kinder krankenversichert.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

So wie ich das verstehe, geht es um eine reine Probearbeit bzw. ein Praktikum. Dabei bist Du immer noch beim Jobcenter gemeldet und beziehst Leistungen. Also bist Du während der Probearbeit auch über das Jobcenter versichert. Das darfst Du nicht mit einer Berufsausbildung verwechseln.

Bietet Dir der Betrieb eine Ausbildungsstelle an, wird ein Ausbildungsvertrag geschlossen und dann muss Dich Betrieb versichern. Mit dem Jobcenter hast Du dann nichts mehr zu tun, weil Du keine Leistungen mehr beziehst. Du bekommst dann vom Betrieb die vertraglich festgelegte Ausbildungsvergütung, also Lohn.

Du kannst das Praktikum also ruhig machen.