Zwei Fragen zur Arbeitszeit?

5 Antworten

Auch wenn Du bereits vor dem Beginn der regulären Arbeitszeit schon mit der Arbeit beginnst (oder nach dem regulären Ende weiterarbeitest), besteht selbstverständlich Versicherungsschutz!

Es spielt dafür auch keine Rolle, wenn Du das freiwillig machst, also ohne Anordnung durch den Arbeitgeber.

Wenn Du also - bei regulärem Beginn der Arbeitszeit um 7 Uhr - bereits um 6:30 Uhr mit der Arbeit beginnst, musst Du keine Sorge haben, dass Du in der halben Stunde bis 7 Uhr nicht versichert wärst, wenn Du in dieser Zeit einen Arbeitsunfall haben solltest.

Nachtrag:

Und diese halbe Stunde (im Beispiel) wäre selbstverständlich keine Freizeit, wie in den beiden anderen Antworten behauptet.

Familiengerd  30.01.2021, 17:07

Ergänzung:

Ist früher anfangen Überstunden Arbeit

Selbstverständlich.

Jede Überschreitung der vereinbarten Arbeitszeit wird zu den Überstunden gezählt.

Und diese Überstunden müssen durch Entgelt oder Freizeit ausgeglichen werden, wenn

  • sie vom Arbeitgeber angeordnet wurden (die Frage einmal außer Acht gelassen, wann der Arbeitgeber dazu überhaupt berechtigt ist),
  • sie zwar nicht angeordnet wurden, eine vom Arbeitgeber aber erwartete Erledigung einer Aufgabe sie erfordern, und
  • sie freiwillig geleistet wurden und der Arbeitgeber Kenntnis davon hat, aber nicht widerspricht.

Freiwillig gegen den Willen des Arbeitgebers oder gegen seine Anweisung geleistete Überstunden muss der Arbeitgeber selbstverständlich nicht bezahlen; gegebenenfalls würde ihn das sogar zu einer Abmahnung berechtigen.

Wenn du freiwillig früher anfängst ist das selbstverständlich = Freizeit.

Ohne Genehmigung von deinem AG der ja schließlich dich bezahlt geht das nicht, wer freiwillig kostenlos arbeiten möchte.... naja muss jeder selbst wissen 😉.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
frodobeutlin100  30.01.2021, 15:51

es ging um die Frage der Versicherung ....

Kuddel321  30.01.2021, 15:56
@frodobeutlin100

Das sollte nur der Fragesteller hinterfragen 😉

Familiengerd  30.01.2021, 16:40

Selbstverständlich besteht Versicherungsschutz, wenn der Fragesteller statt regulär um 7 Uhr bereits um 6:30 Uhr mit der Arbeit beginnt.

Versichert bist du bereits auf dem Arbeitsweg. Die gesetzliche Unfallversicherung greift, sobald du die Haustür verlassen hast.

Ein Arbeitsunfall zu einer Zeit zu der man gar nicht arbeitet, dürfte zu Problemen führen

weil es sich dabei rechtlich gesehen um Freizeit und nicht um die versicherte Tätigkeit handelt

Familiengerd  30.01.2021, 16:37

Selbstverständlich besteht Versicherungsschutz, wenn der Fragesteller statt regulär um 7 Uhr bereits um 6:30 Uhr mit der Arbeit beginnt.

emib5  30.01.2021, 17:32

Das ist falsch.

Die Frage nach der versicherten Tätigkeit ist völlig unabhängig von der Frage nach den (offiziellen) Arbeitszeiten. Da kommt es einzig und allein auf die Tätigkeit an und die Frage, ob diese betriebsdienlich war.

Ja, Du bist versichert, wenn Du zu der Zeit einer betriebsdienlichen Tätigkeit nachgehst.