Neuer Strafbefehl bei Einspruchrücknahme?
Ich habe vor einiger Zeit einen Strafbefehl aufgrund einer verkehrsrechtlichen Angelegenheit erhalten. Auf diesem stand die zu zahlende Geldstrafe und eine Frist, in der der Betrag zu zahlen ist. Daraufhin habe ich vorerst Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt, diesen jedoch nach einem Gespräch mit einem Verkehrsrechtsanwalt zurückgezogen.
Der Strafbefehl ist somit gültig.
Muss ich nun die zu zahlende Geldstrafe bis zur ursprünglichen Frist zahlen oder erhalte ich einen neuen Strafbefehl mit neuer Fristsetzung?
1 Antwort
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Der slte Strafbefehl wird dann rechtskräftig und Im Prinzip gilt die alte Frist zunächst noch. Allerdings bekommst Du einen neuen Bescheid mit entsprechender Zahlungsaufforderung. Bezahl einfach.