Ich habe zu einer Ordnungswidrigkeit trotz fristgerechtem Einspruch eine Ladung zum Amtsgericht bekommen. Ist das rechtens?
Hallo, ich wurde Mitte August in Frankfurt geblitzt. Ich bekam Anfang Dezember (3.5 Monate spaeter) das Schreiben von der Bussgeldstelle Frankfurt, den Betrag zu zahlen.
Da die Verjährung 3 Monate beträgt, habe ich auf die im Briefkopf stehende E-Mail Adresse geschrieben und Einspruch eingelegt, mit der Bitte, die Sache wegen Verjährung und fehlendem Foto einzustellen.
Jetzt, also 1 Monat später, habe ich einen Brief (kein Einschreiben) bekommen, dass ich am 1. März mich vor dem Richter beim Amtsgericht Frankfurt verteidigen soll.
Haben die noch alle Tassen im Schrank?
Was soll ich machen?
Ich gebe zu, ich wurde im August geblitzt, aber ich habe fristgerecht Einspruch eingelegt.
Was soll ich machen? Muss ich zum Gerichtstermin erscheinen?
Ich bin im Moment vorübergehend in den USA (beruflich selbstständig). Ich kann nicht einfach zum Termin zurückfliegen.
7 Antworten
Du hast fristgerecht Rechtsmittel eingelegt. Dem Widerspruch wurde nicht stattgegeben, weil der Einspruch per Mail nicht zulässig ist. Rechtsmittel müssen schriftlich (per Brief) oder persönlich zur Niederschrift eingelegt werden. Möglich ist auch, dass es Maßnahmen gab, die die Verjährung unterbrochen haben.
Wenn einen Rechtsmittel durch die Bussgeldbehörde nicht abgeholfen werden kann, ist es üblich, dass das Verfahren zur weiteren Entscheidung an das Amtsgericht abgegeben wird.
Nun ist ein Termin anberaumt. Du kannst natürlich das Gericht über Deine Abwesenheit informieren und um Entscheidung nach Aktenlage bitten. Oder Du bittest darum, dass ein neuer Termin nach Deiner Rückkehr anberaumt wird. Ist das persönliche Erscheinen nicht angeordnet, kannst Du Dich auch durch einen Anwalt vertreten lassen.
Oder Du ziehst Deinen Widerspruch zurück und akzeptierst den Bußgeldbescheid.
Mit hoher Wahrscheinlichkeit wurde bevor der Bußgeldbescheid erlassen wurde die Verjährungsfrist unterbrochen. In der Regel geschieht das durch einen Anhörungsbogen - möglicherweise hat der Dich nicht erreicht oder ist irgendwie verloren gegangen? Dabei handelt es sich nur um einen normalen Brief.
Siehe: http://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__33.html
War das so dann ist keine Verjährung eingetreten.
Die Bußgeldbehörde ist nach Deinem Einspruch wohl davon ausgegangen das sie rechtmäßig handelt und dann ist der nächste Schritt die Abgabe des Verfahrens an das zuständige Gericht.
Willst Du Dich vor Gericht verteidigen kannst Du einen Anwalt beauftragen der Deine Rechte vertritt. Wenn aber der eigentliche Tatvorwurf korrekt ist und auch tatsächlich keine Verjährung eingetreten ist dann wäre das rausgeworfenes Geld.
Einfachste Lösung wäre die Rücknahme des Einspruchs.
Dann wird der ursprüngliche Bußgeldbescheid sofort rechtskräftig, das Bußgeld ist innerhalb von 2 Wochen zu zahlen.
Eventuell kommen auch noch Gebühren für den anberaumten Gerichtstermin hinzu - die liegen aber im niedrigen 2-stelligen Bereich.
Perfekter Rat
Wenn du nicht hinkommen kannst musst du das belegen und um eine Terminverschiebung bitten. Die Geschichte ist aber verjährt wenn nicht zwischenzeitlich irgend eine Reaktion von dir kam.
Ruf beim zuständigen Gericht in der Geschäftsstelle an und bitte erst mal um eine Terminverschiebung, weil du im Ausland bist. Nicht einfach den Termin platzen lassen! Dann wirds noch teurer.
Ist denn persönliches Erscheinen angeordnet?
Ja. Ich kann mich nicht vertreten lassen.