Belgien, sofortiger Führerscheinentzug als Deutscher, Fahrverbot nur in Belgien?

4 Antworten

Es ist äußerst selten, dass ein Fahrverbot in einem Land in einem anderen Land auch gilt. Ich kenne nur eine Ausnahme: Fahrverbote in der Schweiz und in Liechtenstein gelten auch im jeweils anderen Land. In der EU gibt es eine solche Regelung nicht.

Ein ausgesprochenes Fahrverbot im Ausland ist auch nur im Ausland gültig.

Eine ausländische Behörde kann einen deutschen Führerschein nicht abnehmen, er wird lediglich verwahrt.

Mir haben die Italiener aufgrund eines Verkehrsverstosses den Führerschein in Verwahrung genommen und ein zweimonatiges Fahrverbot in Italien ausgesprochen. 

Noch bei der Kontrolle wurde mir eine Bestätigung ausgehändigt auf der stand dass ich zu diesem Datum noch auf schnellstmöglichem Wege das Land verlassen darf.

Es wurde mir also trotz ausgesprochenem Fahrverbot an diesem Tage noch über eine festgelegte Route erlaubt das Land zu verlassen. 

Da ich als LKW-Fahrer aber auf einen Führerschein angewiesen bin, ging ich in Deutschland auf die für mich zuständige Behörde. Ich schilderte dort den Fall und bekam um weiter fahren zu können eine vorläufige Bestätigung.  Einen orangenen Zettel der zusammen mit einem amtlichen Ausweis gültig ist.

Nachdem das Verfahren in Italien abgeschlossen war, schickten die italienischen Behörden meinen in Verwahrung genommenen Führerschein zu den deutschen Behörden. Dort konnte ich ihn mir wieder abholen.

Das Urteil vom Verfahren wurde mir geschickt, mit dem Vermerk dass ich in diesem Land noch ein zweimonatiges Fahrverbot hatte.

Die Führerscheinstelle meines Kreises bekam eine Kopie des Urteils.

Normalerweise ist ein im Ausland ausgesprochenes Fahrverbot nur im Ausland gültig. Lediglich ist das Fahren im Heimatland nicht erlaubt weil man keinen Nachweis hat.

Im Heimatland ist das dann Fahren ohne Führerschein, nicht Fahren ohne Fahrerlaubnis...

https://www.bussgeldkatalog.org/fahrverbot/im-ausland/

Auch wenn ein Fahrverbot im Ausland nicht in Deutschland gültig ist, sollten Autofahrer vorsichtig sein. Ist der Führerschein abgenommen und fährt der Betroffene dennoch weiter, auch zurück nach Deutschland, kann er wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis belangt werden.

da wird wohl auch eine Mitteilung an die deutschen Behörden erfolgt sein. Ich würde da verdammt vorsichtig sein; fährst du vorher kann das auch ein Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis bedeuten; obwohl du den FS wieder bekommen hast.

gymboss99 
Fragesteller
 20.08.2016, 20:50

Warum habe ich denn dann überhaupt Einspruch erhoben und warum haben die mir den zugeschickt, wenn ich eh nicht fahren darf, hatte halt begründet, auf den Führerschein angewiesen zu sein wegen Arbeit, soll das jetzt heißen, dass ich eine weitere Woche nicht Auto fahren kann?

peterobm  20.08.2016, 20:53
@gymboss99

welcher Schriftverkehr hat stattgefunden? Andere Länder andere und schärfere Gesetze. Die dortigen Behörden hätten den FS auch an deine Führerscheinstelle schicken können. 

Wir kennen keinen Schriftverkehr; was wurde wegen dem Einspruch geantwortet?

gymboss99 
Fragesteller
 21.08.2016, 01:11
@peterobm

"der Prokurator des Königs hat
entschieden, Ihnen Ihren Führerschein, welcher Ihnen auf Grund einer
Geschwindigkeitsübertretung vom ********* entzogen wurde, vorzeitig zurück zu
erstatten."

ich habe halt begründet, dass ich den unbedingt zur Arbeit brauche und daraufhin kam dann das zurück.

Im Einschreiben, wo auch der Führerschein bei war, stand dann halt, dass mir der FS mit dem gegenwärtigen Schreiben zurückerstattet ist. Im letzten Satz dann aber: " Der sofortige Führerscheinentzug endet am ***** .

EU-Recht..... Fahrverbot zählt im gesamten EU-Bereich.

RainerB76  21.08.2016, 14:43

Das ist so nicht richtig...