Belgien, sofortiger Führerscheinentzug als Deutscher, Fahrverbot nur in Belgien?
Hallo, ich wurde vor kurzem in Belgien mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt und musste direkt vor Ort den Führerschein abgeben. Dagegen habe ich vor ein paar Tagen Einspruch beim Polizeigericht eingelegt, dem auch statt gegeben wurde!! Nun ist heute der Führerschein per Einschreiben an mich geschickt worden, und ich dachte ich könnte jetzt immerhin wieder fahren. Nun steht in dem Brief aber, dass der sofortige Führerscheinentzug erst in einer Woche endet. Gilt dies nur für Belgien oder auch in Deutschland, hab den Führerschein ja jetzt quasi wieder.
4 Antworten
Es ist äußerst selten, dass ein Fahrverbot in einem Land in einem anderen Land auch gilt. Ich kenne nur eine Ausnahme: Fahrverbote in der Schweiz und in Liechtenstein gelten auch im jeweils anderen Land. In der EU gibt es eine solche Regelung nicht.
Ein ausgesprochenes Fahrverbot im Ausland ist auch nur im Ausland gültig.
Eine ausländische Behörde kann einen deutschen Führerschein nicht abnehmen, er wird lediglich verwahrt.
Mir haben die Italiener aufgrund eines Verkehrsverstosses den Führerschein in Verwahrung genommen und ein zweimonatiges Fahrverbot in Italien ausgesprochen.
Noch bei der Kontrolle wurde mir eine Bestätigung ausgehändigt auf der stand dass ich zu diesem Datum noch auf schnellstmöglichem Wege das Land verlassen darf.
Es wurde mir also trotz ausgesprochenem Fahrverbot an diesem Tage noch über eine festgelegte Route erlaubt das Land zu verlassen.
Da ich als LKW-Fahrer aber auf einen Führerschein angewiesen bin, ging ich in Deutschland auf die für mich zuständige Behörde. Ich schilderte dort den Fall und bekam um weiter fahren zu können eine vorläufige Bestätigung. Einen orangenen Zettel der zusammen mit einem amtlichen Ausweis gültig ist.
Nachdem das Verfahren in Italien abgeschlossen war, schickten die italienischen Behörden meinen in Verwahrung genommenen Führerschein zu den deutschen Behörden. Dort konnte ich ihn mir wieder abholen.
Das Urteil vom Verfahren wurde mir geschickt, mit dem Vermerk dass ich in diesem Land noch ein zweimonatiges Fahrverbot hatte.
Die Führerscheinstelle meines Kreises bekam eine Kopie des Urteils.
Normalerweise ist ein im Ausland ausgesprochenes Fahrverbot nur im Ausland gültig. Lediglich ist das Fahren im Heimatland nicht erlaubt weil man keinen Nachweis hat.
Im Heimatland ist das dann Fahren ohne Führerschein, nicht Fahren ohne Fahrerlaubnis...
https://www.bussgeldkatalog.org/fahrverbot/im-ausland/
Auch wenn ein Fahrverbot im Ausland nicht in Deutschland gültig ist, sollten Autofahrer vorsichtig sein. Ist der Führerschein abgenommen und fährt der Betroffene dennoch weiter, auch zurück nach Deutschland, kann er wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis belangt werden.
da wird wohl auch eine Mitteilung an die deutschen Behörden erfolgt sein. Ich würde da verdammt vorsichtig sein; fährst du vorher kann das auch ein Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis bedeuten; obwohl du den FS wieder bekommen hast.
welcher Schriftverkehr hat stattgefunden? Andere Länder andere und schärfere Gesetze. Die dortigen Behörden hätten den FS auch an deine Führerscheinstelle schicken können.
Wir kennen keinen Schriftverkehr; was wurde wegen dem Einspruch geantwortet?
"der Prokurator des Königs hat
entschieden, Ihnen Ihren Führerschein, welcher Ihnen auf Grund einer
Geschwindigkeitsübertretung vom ********* entzogen wurde, vorzeitig zurück zu
erstatten."
ich habe halt begründet, dass ich den unbedingt zur Arbeit brauche und daraufhin kam dann das zurück.
Im Einschreiben, wo auch der Führerschein bei war, stand dann halt, dass mir der FS mit dem gegenwärtigen Schreiben zurückerstattet ist. Im letzten Satz dann aber: " Der sofortige Führerscheinentzug endet am ***** .
EU-Recht..... Fahrverbot zählt im gesamten EU-Bereich.
Das ist so nicht richtig...
Warum habe ich denn dann überhaupt Einspruch erhoben und warum haben die mir den zugeschickt, wenn ich eh nicht fahren darf, hatte halt begründet, auf den Führerschein angewiesen zu sein wegen Arbeit, soll das jetzt heißen, dass ich eine weitere Woche nicht Auto fahren kann?