Vorgeschriebene Frist für die IHK bei einem Einspruch gegen die mündliche Prüfung!

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Die Bearbeitungszeit eines Einspruches bzw. der Anfechtung des Prüfungsergebnisses ist nicht explizit genannt worden. In dem vorgestellten Fall ist die Frist zur Prüfungsanfechtung (Widerspruch) innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses rechtzeitig eingelegt worden. Die IHK hat jetzt im Widerspruchsverfahren zu prüfen, ob die Prüfungsanfechtung berechtigt ist. Dabei wird von der IHK geprüft, ob seitens der Prüfungskommission eine fehlerhafte Beurteilung stattfand oder ein fehlerhaftes Verfahren vorliegt. Die Frage ist jetzt, was das Ziel deiner Prüfungsanfechtung sein soll: - eine Höherbewertung der Prüfungsleistung oder - eine Wiederholung der Prüfung?

Eventuell hilft noch einmal bei der IHK telefonisch nachzuhaken, bevor ein Anwalt genommen wird. Hier noch einige FAQ's: worldwideweb.ra-b-unger.de/pruefungsanfechtung/faq

Hi. Hatte auch am 26.6.14 mündliche Prüfung bei der IHK München. Schriftlich hatte ich am oberen Ende der Notenskala abgeschnitten. Mündlich bekam ich ne 4-, obwohl ich nahezu alle Fragen des Prüfungsausschusses richtig beantwortet hatte und auch die Präsentation supi war. Widerspruch läuft ebenfalls seit 7.7.14. Habe persönlich Einsicht in Prüfungsakte genommen. Wirst von der IHK behandelt wie Verbrecher bis hin, dass Du vom dazugerufenen Justiziar und anderen anwesenden IHK Mitarbeitern in rechtsvereitelnder Weise beraten wirst. Über den Widerspruch wurde bis heute nicht entschieden. Nach 3 Monaten kannst vorm Verwaltungsgericht Untätigkeitsklage erheben. Ich hab mittlerweile nen Anwalt, weil ich nicht das Gefühl hatte, dass die IHK an Wahrheitsfindung interessiert ist, sondern einfach nur, aus welchen Gründen auch immer, den Widerspruch verhindern oder platt machen will. Hat sich bei Dir mittlerweile was getan?

Kleiner Tipp für alle, die das gleiche Problem haben und noch keinen Widerspruch eingelegt haben:

Wenn Ihr einen Prüfungsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung erhalten habt, müsst ihr binnen 1 Monat reagieren, wenn ihr keine Rechtsbehelsbelehrung erhalten habt, habt ihr ein Jahr Zeit.

Ihr könnte entweder bei der IHK Widerspruch einlegen oder direkt beim Verwaltungsgericht Klage erheben. Ich empfehle letzteres, weil man da höflich und neutral behandelt wird und der Prüfungsverlauf fair und objektiv nachgeprüft wird.

Außerdem empfehle ich ausdrücklich, einen Anwalt hinzuziehen. Man kann bei so etwas, insbesondere wenn die Prüfungsbehörde nicht mit offenen Karten spielt, als juristischer Laie sehr schnell sehr viel falsch machen. Beweisregeln, was muss überhaupt in die Begründung, etc.

Mit dem IHK Zeugnis müsst ihr Euch Euer Leben lang bewerben und es entscheidet Euer Leben lang darüber, ob ihr überhaupt zu Vorstellungsgesprächen eingeladen werdet oder nicht ... Wenn man sich da nicht seiner Leistung entsprechend bewertet fühlt, darf und sollte man sich ruhig dagegen wehren!

Kleiner Nachtrag: die Möglichkeit, ohne Widerspruch direkt Klage zu erheben, besteht in Bayern. Das kann, weil landesrechtliche Vorschrift, in anderen Bundesländern anders sein, so dass der Widerspruch dort verpflichtend ist, um Klage erheben zu dürfen!

Vielen Dank für die ausführlichen Antowrten. Hätte nicht gedacht, dass noch andere in der selben Situation waren!

Was am Ende herumgekommen ist?

Der Prüfungsausschuss hat sich dazu entschieden, den Einspruch abzuweisen mit einer "ach so tollen Erklärung". Letztendlich, musste ich die mündliche Prüfung 6 Monate später vor dem selben Ausschuss nachholen.

Hab dann im Nachhinein bestanden.