Neuen Job und Eidesstattliche Versicherung vorher abgegeben, muss ich GV oder Gläubiger melden?

2 Antworten

Nein, du musst das nicht. Die Vermögensauskunft ist eine Momentaufnahme. Mehr nicht.

Nur in einer Insolvenz gibt es die Obliegenheit, das dann jeweils dem Insolvenzverwalter zu melden.

Wie könnten die Gläubiger überhaupt erfahren, dass ich jetzt arbeite?

Beobachten von Facebook, Twitter und Co.

Bei plötzlich abgeführten Beträgen eines gepfändeten Kontos eine erneute Vermögensauskunft verlangen, weil sich offenbar die Verhältnisse geändert haben.

Meist kriegt das niemand so schnell mit. Mehr kann man dazu denke ich nicht sagen.

Nicht melden.

Sobald Du dies machst gibts einen Pfändungsversuch 

Die ev ist eine Momentaufnahme 

Vorauseilender gehorsam ist fehl am Platz