Nachweisgesetz: Nach einem Monat noch keinen Arbeitsvertrag - Folgen für Arbeitgeber?

3 Antworten

Das hat keinen Einfluss auf das Zustandekommen des Arbeitsverhaeltnisses. Dieses ist auch ohne schriftlichen Arbeitsvertrag so zustande gekommen, wie zuvor muendlich vereinbart.

Allerdings wird der Arbeitgeber dann in Beweisnoete geraten, wenn er eine oder mehrere der muendlich getroffenen Vereinbarungen im Streitfall gegen den Arbeitnehmer gelten lassen will und dieser das Zustandekommen der betreffenden Vereinbarung bestreitet. Kann der Arbeitgeber dann die betreffende Vereinbarung nicht anderweitig beweisen, wird strikt nach BGB zu entscheiden sein.

Du musst also nur klagen, wenn du eine muendlich getroffene Vereinbarung fuer dich gelten lassen willst und der Arbeitgeber diese nicht einhalten will. In dem Fall muesstest du dann aber selbst beweisen, dass diese Vereinbarung ueberhaupt getroffen wurde. Bedenke bitte, dass in den ersten 6 Monaten des Arbeitsverhaeltnisses kein Kuendigungsschutz besteht.

Die Nichtausfertigung eines schriftlichen Arbeitsvertrages berechtigt dich natuerlich nicht zur fristlosen Kuendigung. Es besteht schliesslich ein Arbeitsvertrag, wenn auch nur ein muendlicher. An den bist du genau wie dein Arbeitgeber gebunden. Bei Uneinigkeit bezueglich der muendlich vereinbarten Kuendigungsfristen waeren wahrscheinlich die Kuendigungsfristen nach BGB 622 einzuhalten.

Navvie  20.01.2012, 17:32

Hallo Cam

Ich widerspreche nur ungern, aber das ist alles unerheblich. Wer für sich arbeiten lässt ohne schriftlichen Vertrag, der stellt unbefristet ein. So ist die momentane Rechtsssprechung. Da hilft auch keine Probezeit. Der AG ist hier in der Beweispflicht.

Gruß Navvie

Hallo Paulinchen!

Und wieder! Herzlichen Glückwunsch! Sie sind unbefristet eingestellt. Ich meine das ernst. Nehmen Sie sich sofort einen Anwalt und klagen Sie auf unbefristete Einstellung. Wenn Sie ohne Arbeitsvertrag arbeiten, ist das einer unbefristeten Stellung gleichzusetzen, schon ab der ersten Minute Ihrer Tätigkeit. Die Urteile der Arbeitsgerichte sind da eindeutig. Wer Sie in seine Dienste ohne vorherigen schriftlichen Arbeitsvertrag nimmt, stellt Sie unbefristet ein! Gruß Navvie

Wende Dich an die zuständige Gewerkschaft.

Paulinchen3 
Fragesteller
 12.01.2012, 22:06

so genau wollt ichs gar nicht wissen^^