Nachprüfung der weiteren Rentenberechtigung

7 Antworten

Die Bestimmung ist eindeutig. Wenn du mehr als 3 Stunden täglich arbeiten kannst, wird die EM-Rente um 50 % reduziert.

Da steht nirgendwo 15 Stunden in der Woche.

douschka 
Fragesteller
 06.12.2014, 23:53

Wo bitte kann man das nachlesen? Auf der Info zum Rentenbescheid steht nichts.

Da Du Dein Rentenalter noch nicht erreicht hast, ist die DRV berechtigt Dein zusätzliches Einkommen zu prüfen. Anders wäre es, Du hättest es schon erreicht und Du könntest unbegrenzt hinzu verdienen. Das ist bei Dir nicht der Fall.

douschka 
Fragesteller
 06.12.2014, 23:57

Vielen Dank, das weiß ich. Deshalb wird ja auch gemeldet und eine Überprüfung ist gerechtfertigt. Meine Frage ging jedoch in die Richtung wieviel man bei flexibler Arbeitszeit an Stunden (wöchentlich und täglich) arbeiten darf. Einzig DerHans hat verstanden um was es dabei geht.

das ist ne grosse schwei

ne

rei!

die verweigern das den leuten - so lang wie möglich

nicht mal bei:

frührente; sgb12; vollerwerbsunfähig; aber nicht körperlich + nicht psychisch rausgeschrieben; ohne befund; nicht alg2; nicht behindert; nicht "jagdschein"; nicht mehr vermittelbar; nicht rente; nicht vollrente; nicht eu-rente; /, NUR teilrente unterhalb alg2; mit aufstockung und voller mietzahlung nach landkreis-order UND amt-mitarbeiter-wohlwollen

(lach NICHT! das gibt es!)

kann einem NIEMAND sagen - wieviel man dazu verdienen darf dass es legal wäre! (wenn man sogar zahlen hat - wieviel man dazu verdienen dürfte OHNE sozial_amt-beteiligung)

da gilt nämlich nicht mal die pi mal daumen regel - ca. 100 euro frei, wie bei alg2.

mach wat de willst... nich mal die beschliesser der unter kategorein, nicht mal einzeln, können einem sagen, was man darf und was nicht!

ich kenne mich aus!

das ist nur noch.. wer nicht provoziert, wer nicht an falscher stelle fragt, wer nicht nervt - kann heute tun was er / sie will

(der betroffene geschilderten theoretisch und praktisch vorhandenen falls wird nicht fragen - wenn es schon KEIN formular für den fall gab, nicht mal zur beantragung! das war schon manuell frei fliegend - vom amt!!!)

douschka 
Fragesteller
 06.12.2014, 04:01

Hast Recht. Alles sehr schwammig. Verstehe auch nicht, warum nicht ganz eindeutige, nachvollziehbare Regelungen dazu herausgegeben werden. Man lässt es lieber offen um bei Nichtgefallen des Bearbeiters streichen zu können. Dafür gibts ja schließlich Prämien.

ExtremBastler  06.12.2014, 04:24
@douschka

also bei dem fall wäre herausgekommen:

bei eigener berechnung, meinem hilfs-versuch des falles nach gesundem und logischem menschenverstand, auf dem letzten gültigen rentenbescheid steht das drin:

450 euro dazu erlaubt, 12 mal, plus 2 mal dazu noch mal 450. klasse. wenn das sozialamt aber 410 monatlich bezahlt - blieben rein theoretisch nur jährlich: 480 + 900, 1380... monatlich 115... OB das so stimmt - weiss niemand! niemand. fragte man jemanden - würden se helhörig. teil mal arbeit ein, als arbeiter oder chef, - nach nicht festen regeln, nach anforderung die nicht planbar ist!

unmöglich?!

aber bei dem sozial-amt-bescheid steht drin - KEIN zuverdienst weil sozial-hilfe!

WAS gilt jetz? welcher zettel von den 2en?

NICHT fragen... das wissen nicht mal caritas-etc-leute oder "betreuer"! die wissen weniger als die betroffenen!!!

(WAS ist in diesem land los(e)? los... also nicht fest *G)

habe von vielen leuten auch gehört, glaubhaft, dass die viel gepriesene eu-rente mehr oder weniger verweigert würde! bzw. gesplittet wird, nicht alles aufs konto, sondern weiterhin der zwang zum sozialamt! ohne eigene wahl, mit kontrolle was du mietest, oder nicht, weil se die volle höhe nicht rausgeben wollen en block! trotz bescheid.

derajax  06.12.2014, 09:56
@douschka

Lol.. son schwachsinn hab ich noch nie gehört. Es gibt keine Prämien bei der Deutschen Rentenversicherung für Ablehnungen.

Wenn Ihr 2 aufgewacht seit könnt ihr euch euren Schwachsinn hier nochmal durchlesen, vielleicht merkt ihr was.

Wieviel ein EM Rentner hinzuverdienen darf steht im Rentenbescheid. Wenn er den nicht versteht, dann soll er sich von der RV beraten lassen und nicht anfangen Verschwörungstheorien zu erfinden, nur weil er nichts versteht.

turnmami  06.12.2014, 11:28
@douschka

So ein Quatsch!!! Lesen Sie die Anlage 19 des Rentenbescheides. Da stehen die Zahlen auf den Cent genau!

turnmami  06.12.2014, 11:27

Man braucht nur seinen Rentenbescheid lesen! Da steht genau drin, wieviel man dazuverdienen darf!!

ExtremBastler  09.12.2014, 01:03
@turnmami

ja

an alle 3

450, 12 mal, plus 2 mal - wenn nur die rente! wenn man vom sozialamt ne bude zahlen lassen muss, wird das eingerechnet! (gäbe man einen FREIWILLIGEN 450er job wegen langeweile an, restleben nix tun? das is schlimmer als sterben!)

also - bleiben - verrechent, wie bei alg2: 110 euro pro monat, theorie!

praktisch: null, weil bescheid vom sozialamt sagt, KEIN geld zu

SO# #

wohnung UND auto geht nicht; essen gehen, vernünftig am leben teilnehmen geht nicht mehr!

LEBENSLANG WEITER nur hartz4? wie unterlohn, wie zeitarbeit, wie ...

armut in deutscher arbeit, weiter sklave vom amt? nie wieder geld?? nur die 390 sterbetalerchen?? als RENTENLEBEN? wünsche? weltreise? wohnmobil kaufen, auf 3 jahre zulassen vorher, tanken, losfahren? arbeiten / fahren, ohne bindung an ??? fix-quatsch-kosten und egal was, oder wen, freies leben, endlich! -- GESTORBEN!

ich geh k..en oder auswandern- das kanns nich sein! von arbeit nich leben können, nix über 1000 euro sowieso nich mehr, und RENTE wie hartz?

UND nicht mal arbeiten DÜRFEN - sondern VERSTECKEN MÜSSEN weil man es möchte??? WILL! für umsonst nich... nix tun auch doof... weiter cents drehen? geht nich mehr, war zu lang.

ja l.. m.-. staat - sorry

derajax  10.12.2014, 18:37
@ExtremBastler

Natürlich wird Deine Sozialhilfe gekürzt, wenn Du Rente bekommst. Wäre ja noch schöner, wenn jemand z.B. 1000 EURO Rente bekommt und oben drauf noch mal Sozialhilfe.

Das du auf Kosten vom Amt kein Luxusleben führen kannst ist klar. Du stirbst aber auch nicht und darfst arbeiten gehen, verbietet Dir niemand, wird aber angerechnet(zu Recht)

Wenn Dir das alles nicht passt, dann Wander aus!

ExtremBastler  10.12.2014, 18:50
@derajax

STOP

kämpfen aufhören!

wir sind alle gleich. alle gleich geld. alle gleiches recht. alle gleiches recht auf gleiches leben. alle n haus .- oder keiner. alle n auto - oder keiner. alle satt - oder keiner. usw.

schrieb woanders neue erkenntnis, synapse hat sich neu gebildet heute eben... was immer das ziel war!

rückfrage: arbeiten und arbeiten und arbeiten sind mind 3 körbe äpfel und bananen vergleichen!

arbeiten ist: weil man haus auto essenfahren hat, KÖNNTE man ja noch dazu was machen, muss aber nich! arbeiten ist: oh hunger, keine wohnung, kein brot, MUSS wohl... arbeiten ist: im wohnmobil fahren, tank leer, man KANN arbeiten n tagejob, wenn man weiterfahren möchte, oder man KANN eben nicht arbeiten, stehen bleiben, schietegal.

welches arbeiten meint ihr? bitte genauer differenzieren! :-)

ExtremBastler  10.12.2014, 18:57
@ExtremBastler

viertes arbeiten ist: gar nicht, mit rucksack, zelt, rad, zu fuss leben, wozu arbeit? flasche kippe sammeln, glücklich sein, man lebt ohne jeden stress! MUSS GAR NIX!

gibt bestimmt noch mehr versionen - die "travel and work" leute, neues wohnmobil, arbeiten, nach lust UND not, um weiter im neuen wohnmobil FAHREN zu können, immer FREIWILLIG arbeiten zu WOLLEN, also 5. unterart arbeit...

usw usf

wenn Du auf Abruf...mehr als 3 Std. am Stück arbeiten kannst, dann hat sich Dein gesundheitlicher Zustand ja glücklicher Weise verbessert und da steht dann eine neue Begutachtung an

douschka 
Fragesteller
 07.12.2014, 00:01

Leider nicht die präzise Antwort auf die ich hoffte. Im Netz fand ich dazu sehr gegenteilige Verfahrensweisen der DRV. Trotzdem vielen Dank.

Ich kann derajax nur zustimmen. Die individuellen Hinzuverdienstgrenzen stehen in JEDEM Rentenbescheid (Anlage 19). Diese werden von der RV jährlich überprüft. Bei jedem!! Eure Theorien zu Prämien und sonstigem sind ziemlicher Schwachsinn. Die RV ist dazu verpflichtet in bestimmten Abständen den Hinzuverdienst zu überprüfen. Und das tut sie auch. Ihr solltet euch doch erst einmal über die Gesetze informieren, bevor ihr hier rumjammert.

douschka 
Fragesteller
 06.12.2014, 23:50

Vielen Dank für Deine Antwort. Nur wurde nicht über die Hinzuverdienstgrenze gefragt. Diese ist lt. Anlage 19 bekannt. Hier wurde nicht gejammert, nur über Tatsachen berichtet. Wer einmal auf Sozialhilfe angewiesen war, weiß genau wie mangelhaft manche Auskünfte sind. Es dürft e auch bekannt sein, dass die Häufigkeit der Berechnungsfehler schon sehr auffällig sind bei Sozialämtern, Jobcentern und bei der Rentenberechnung. Das ist Fakt und hat mit Verschwörungstheorie nichts zu tun, lässt aber manche Vermutung zu.