Gesetzliche Rente als Gastarbeiter?

5 Antworten

Nur dein Opa hätte eine Beitragserstattung oder Versichertenrente beantragen können.

Sofern deine Oma noch lebt, kann sie eine Witwenrente beantragen, jedoch keine Beitragserstattung mehr.

Erben können hier gar nichts mehr beantragen.

Nein, als Enkel hast Du keinerlei Anspruch. Anspruch hätte Deine Großmutter (sofern sie noch lebt) in Form von Witwenrente.

Eine Rente bekommt man nur dann, wenn man sie beantragt. Deshalb kann niemand darauf zugreifen, denn sie wurde ja nie ausgezahlt und liegt auch nicht auf irgendeinem Konto bereit.

Die Witwe kann einen Antrag auf Witwenrente stellen. Dann erst wird die Rente berechnet und anteilig als Witwenrente ausgezahlt.

Wenn es keine Witwe (oder Kinder im waisenrechtlichen Alter) gibt, kann der Anspruch nicht geltend gemacht werden.

Wenn er sich NICHT auszahlen gelassen hat, hätte zumindest seine Witwe Anspruch auf Witwenrente. Sie müsste nur einen Antrag stellen. Die Versicherungsnummer wäre dazu hilfreich (kann aber rekonstruiert werden)

VERERBT wird da nichts.

Wenn dein Großvater diese Rente nicht beantragt hat, dann kann man da jetzt nichts mehr machen.

Wenn dein Großvater verheiratet war, kann seine Frau natürlich versuchen eine Hinterbliebenenrente zu bekommen.