BG Unfallrente Abfindung und dann verstorben - was passiert?

2 Antworten

nein da wird nichts zurückverlangt. Der Anspruch der Rente bestand seit Unfall anerkannt wurde. Bei dieser Rente gibt es monatliche Auszahlung aber damit höhere Summe und sofortige geringere einmalige Sofortzahlung. Die wird bei vorzeitigem Ableben nicht zurückverlangt

woodland187 
Fragesteller
 21.12.2014, 15:21

Hallo, also da steht auf dem einen Papier 25 000 euro, und ich weiß nicht wo und wann da Gelder geflossen sind. Mein Vater ist nämlich vor ein paar Tagen gestorben und hatte in den 60er Jahren einen Unfall wo er sein Bein verlor.

Gibt es da ein Gesetzestext der mir ganz klar sagt, dass da nichts mehr zurückgefordert werden kann? Denn so anhand der Papiere sich da durchzufinden ist das heftig. Und die BG gibt einen noch keine Auskunft ohne Erbschein, den man ja auch nicht so schnell bekommt.

Danke und Gruß

woodland187 
Fragesteller
 21.12.2014, 16:16
@newcomer

Das ist schonmal ganz gut zu wissen. JEtzt steht da aber nichts konkret für den Sterbefall des Versicherten.

Ehepartner gibt es auch nicht mehr. Die einzig hinterbliebenen sind die Kinder.

Die brauch also in jedem Fall nichts was Rentenvorrauszahlungen/Abfindungen betrifft, zurückzahlen?

So ganz will es mir nämlich noch nicht in den Kopf wenn ich denke das man so und so viele Tausend Euro bekommt, dann stirbt und man nicht mehr die Zeit hat das zu tilgen, in Form von verminderter Rente.

Für mich ist das alles völlig Neuland.

Die Abfindung ist so etwas wie eine Wette. Zurück zahlen muss man das nicht. Die Kinder hätten ja jetzt auch die Rente nicht weiter bekommen.

woodland187 
Fragesteller
 21.12.2014, 18:48

Ok, wenn das so ist, dann ist das schonmal gut :-) Bei solch hohen zahlen macht man sich schnell mal Gedanken.

Allerdings erkenne ich den zusammenhang zwischen nicht zurückzahlen müssen der abfindung und deiner aussage dass die kinder ja auch nicht die rente hätten weiter bekommen... bzw bekommen wir die rente ja auch nicht weiter. So oder so.

kann man das denn mit dem todesfall irgendwo nachlesen? nur für den fall das die BG da mal schwierigkeiten macht...