Nach ,Wie viel Mahnungen darf ein Unternehmen einen Anwalt einschalten,
Hallo ich hatte einen Bank Rückläufer ,und bekam eine erste Mahnung mit neuem Zahlungsziel,dieses habe ich aufgrund einer von mir falsch eingegebenen Konto Nummer nicht erreicht,darauf hin bekam ich sofort ein schreiben von einem Anwalt.....mit neuem Zahlungsziel ,,,und aus 78€ wurden sofort wegen gebühren,usw. fast 135€.........Ist es Rechtens nach einer Mahnung sofort ein Anwalt einzuschalten......Und ist es Rechtens dafür ,solch horror gebühr von fast 57€ zu verlangen? Vielen dank für eine Antwort,Lg
3 Antworten
Es natürlich rechtens, sofort einen Anwalt einzuschalten, grundsätzlich zu jedem beliebigen Zeitpunkt. Viel wichtiger ist die Frage, wer die Kosten des Anwalts zu tragen hat.
Du musst die Anwaltskosten ab dem Zeitpunkt tragen, ab dem du dich mit der Zahlung im Verzug befindest. Die Voraussetzungen des Verzugs kannst du in § 286 BGB nachlesen.
Da du bereits eine Mahnung mit Fristsetzung erhalten hast und diese Frist verstrichen ist, befindest du dich in Verzug und hast daher leider auch die Anwaltskosten zu tragen. Die Gebühren richten sich nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) und sind über den Daumen gerechnet hier in Ordnung.
Nach ,Wie viel Mahnungen darf ein Unternehmen einen Anwalt einschalten,
- Bei Rücklastschriften --> 0 Mahnungen, der Verzug tritt durch die Rückbelastung automatisch ein.
- Ansonsten --> 1 Mahnung.
Anwaltskosten sind zu erstattender Verzugschaden, dem Grunde nach. Du kannst die Gebühr der Höhe nach prüfen.
Für eine Rücklastschrift dürfen die tatsächlichen Kosten oder eine Pauschale zwischen 3-6,- € erstattet verlangt werden.
Pro Mahnbrief maximal 2,50 €.
Welches Zahlungsziel war gegeben? Wenn "innerhalb 8 Tagen" steht, braucht erst keine Mahnung geschickt werden. Du befindest dich automatisch in Verzug. Der RA hat Auslagen und berechnet diese, ist normal.
es kann doch nicht sein das es statt einer zweiten mahnung ein anwalt ,kommt und solch horror aufschlag nimmt das ist doch abzocken