Muss man bei der Scheidung eines Ausländers in Deutschland die Ausländerbehörde Benachrichtigen?

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Wenn deine Mutter noch keinen Deutschen Pass hat oder eine Unbefristete Aufenthaltsgenehmigung,und geschieden ist,muß sie zum Libanesichen konsulat um ihren Libanesichen Pass zu verlängern,und nachdem sie es verlängert hat,dann in die Ausländerbehörde gehen um ihr dann den Aufenthalterlaubniss verlängert zu bekommen.Die Ausländerbehörde ist für deine Mutter solange zuständig bis sie im besitz einens Deutschen Passes ist.Wenn sie jedoch einen deutschen Pass haben sollte hat sie nichts mehr mit der Ausländerbehörde zu tun.Die Scheidung muß sie dann auch bei der Ausländerbehörde nicht angeben zeigen oder sonstiges.Wenn sie keinen Deutschen Pass hat muß sie die den Scheidungsurteil sowie die Heiratsurkunde zum Libanesichen konsulat bringen und es dort vorzeigen dies aber nur wenn sie ihren Reisepass verlängern möchte.Dort wird eine kopie vom Konsulat gemacht noteriel bestättigt und mit Apostile nach libanon ins Konsulat geschickt ,damit sie dort in ihrem Heimatsland auch als Geschieden Registriert wird.dies macht das Konsulat aber Automatisch.wenn deine Mutter schon seit 15 jahren hier in Deutschland lebt und einen kind ja dich hat ,wird sie Automatisch auch einen Aufenthaltserlaubniss wahrscheinlich unbefristet bekommen.Wenn sie es nicht unbesfrißtet bekommen sollte wird ihr das immer ein paar jahre verlängert.

Tampres1  17.10.2010, 21:04

Wenn deine Mutter keinen Deutschen Pass hat oder einen Unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung,dann muß sie auch das nächste mal wenn sie in die Ausländerbehörde geht um ihren Reisepass zu verlängern muß sie auch dort den Scheidungsurteil vorlegen,da die Ausländerbehörde das verlangt.die Ausländerbehörde wird prüfen wie lange sie hier ist lebt verheiratet ist wann sie geschieden worden ist,mit wehm sie verheiratet war also ob es Deutscher oder Ausländer war.Und dementsprechend wird dann auch ihre Aufenthaltsgenehmigung verlängert.

wenn deine mutter das der ausländerbehörde mitteilen muss, wird sie das schon wissen. nach 15 jahren wird sie wohl eine unbefristete aufenthaltserlaubnis oder sogar schon einen deutschen pass haben. somit hätte sie auch mit der ausländerbehörde nichts mehr am hut. und selbst wenn sie nur eine unbefristete aufenthaltserlaubnis hätte, würde ihr nach 15 jahren keiner mehr den aufenthalt streitig machen.

Man muss gar nix.

Die Scheidung wird an Bürgeramt und Finanzamt gemeldet.

Die veranlassen weiteres. Neue Wohnsitzmeldung, Änderung der Steuerklasse.

Das Personenstands-Register erhält einen Eintrag.

Deine Mutter sollte mal auf dem Konsulat nach fragen wie das abläuft,ich glaub sie muss die Scheidungsurkunde dort vorlegen.

Pauli010  06.06.2019, 15:07
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