Mit Mutter nach Scheidung in die Türkei ziehen?

3 Antworten

Falls deine Eltern das geteilte Sorgerecht haben, kann deine Mutter nicht einfach so mit dir nach Ankara ziehen.

Wenn deine Mutter es erreicht das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen, dann kann sie problemlos mit dir umziehen. Oder dein Vater stimmt dem Umzug von sich aus zu...

Unterhaltsverpflichtet ist er dir nach wie vor. Ob und inwieweit er deiner Mutter nach der Scheidung oder in der Trennungsphase verpflichtet ist, muss genau errechnet werden.

Wegen der Höhe des Unterhaltes kann es zu Unstimmigkeiten kommen. Denn die Düsseldorfer Tabelle ist nicht auf die Türkei anwendbar. Hier spielen letztendlich auch die Lebenserhaltungskosten eine Rolle.

Dazu:

https://www.anwalt24.de/fachartikel/familie-und-ehescheidung/37257

Das muss abschließend dann auch vom Gericht geklärt werden.

Deine Eltern haben beide das Aufenthaltbestimmungsrecht u beide die Sorge für dich.

Deine Mutter kann also nicht einfach abhauen,,das wäre dann wohl Kindesentführung ohne seine Erlaubnis.

Sie muss vor Gericht das Aufenthaltsbestimmungsrecht u die alleinige Sorge einklagen!

Das ist aber dann auch kein Freibrief,dass sie abhauen kann, denn der Vater ein Recht darauf dich zu sehen, wenn er möchte u dieses Recht, muss sie ihm geben und jederzeit möglich machen.

Die Unterhaltspflicht gilt für unser Land