Aufenthaltsbestimmungsrecht bei der Mutter, Kind möchte aber zu seinem Vater ziehen?

4 Antworten

Muss das Gericht entscheiden, du solltest mit einen Anwalt vorgehen wenn sich das nicht einigen lässt.

Jedoch müssen Sie kriterien erfüllen um das Kindeswohl nicht zu gefährden, irgendwas scheint ja vorgefallen sein weshalb diese Bestimmung wegfällt.

Am besten ist es für das Kind, so etwas Außergerichtlich zu klären.

Das Kind braucht auch seine Mutter.

Nun, es werden alle Parteien angehört.

Der Junge muss begründen, warum er lieber beim Vater wohnen will. Wenn die Begründung nachvollziehbar ist, dann sind das starke Argumente. Wenn er allerdings nur sagt: Ich versteh mich mit meiner Mutter nicht. Die ist so streng, bei der darf nicht nichts... dann wird der Familienrichter genau nachfragen. was der 12 j. Junge denn nicht darf.

Er wird mit der Mutter sprechen und sie fragen , was gegen einen Umzug spricht.

Er wird mit dem Vater sprechen und ihn fragen, was für einen Umzug spricht und wie er die Aufgabe, den 12j zu erziehen, wahrnehmen will.

Dann wird der Richter aus diese Informationen gewichten und daraufhin sein Urteil fällen.

DerRoll  25.01.2020, 18:54

Exakt so ist es. Es kommt übrigens noch hinzu, dass sich ab einem Alter von 14 Jahren sich das Gericht nur in sehr begründeten Ausnahmefällen über den Wunsch des Kindes hinweg setzen wird.

Niemand kann vorhersagen wie ein Richter am Familiengericht entscheiden wird. Es wird geprüft, was dem Wohle des Kindes entspricht. Das Kind kann ebenfalls angehört werden, wenn es der Richter für richtig hält.

Wenn die Mutter dreimal zu viel geschimpft hat, stellt das keinen Grund dar zum anderen Elternteil zu ziehen. Also was ist vorgefallen? Kann das Kind beim Vater ausreichend betreut werden? Hat ein Elternteil Drogenprobleme? Hat ein Elternteil medizinische Probleme? Ist absehbar, dass der Wunsch des Kindes auch noch in 3 oder 6 Monaten so sein wird? Wird das Kind von einem Elternteil beeinflusst?

Da man vorm Gericht eh einen Anwalt benötigt, sollte man den befragen zu den Erfolgsaussichten. Ggf. medizinische Gutachten einholen, wenn das Kind vielleicht misshandelt wird. Zeugen benennen können die das Vorhaben konkret bestätigen können und und und...

Das das Kind beide Elternteile braucht steht außer Frage! Letztendlich geht es nur darum: WO geht es dem Kind am Besten und kann man einen Kompromiss finden wie z.B. das Wechselmodell?

DerRoll  25.01.2020, 19:02

Ab einem Alter von 14 Jahren MUSS das Kind (bzw. dann der Jugendliche) gehört werden. Je näher das Kind diesem Alter rückt desto eher wird der Richter das Kind anhöhren (müssen). Ein 12jähriger sollte klare Gründe nennen können warum er wo hin will, die über "Meine Mutter hat mir vor zwei Wochen das Handy weg genommen" hinaus gehen. Und ja, ich spreche da aus Erfahrung.

Kessie1  25.01.2020, 19:05
@DerRoll

Es gibt sogar Fälle da hat ein Richter ein vierjähriges Kind angehört. Und ja: Firlefanzgründe ziehen kaum...

DerRoll  25.01.2020, 19:14
@Kessie1

Ich weiß. Meine inzwischen 14 und 16jährigen Kinder leben nämlich inzwischen bei mir...

In diesem Alter und auch schon lange davor, entscheidet das Gericht nach dem Wunsch des Kindes. Der wird erfüllt, es sei denn es sprechen gravierende Gründe dagegen.

Allerdings sollte der Vater sicher sein, dass das Kind auch wirklich will.

Wäre nicht das erste Mal, dass ein Kind alleine beim Richter doch lieber bei der Mama bleiben will.

So ein kindlicher Loyalitätskonflikt treibt manchmal wilde Blüten.