Muss ich nach Hauskauf vom Vormieter Ablöse bezahlen?

12 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Generell kann es möglich sein, dass ein Vermieter eine Ablöse für Einrichtung oder Einbauten zahlen muss, die der Mieter eingebracht hat. Hierfür gibt es auch ein Gesetz, mit dem für den Mieter ein Rechtsanspruch darauf bestehen würde.

ABER: Das Mietverhältnis endet VOR der Eigentumsübertragung des Hauses. Das bedeutet, das Mietverhältnis geht NICHT auf euch über, da es ja vorher beendet wird. Ihr habt somit keinerlei Verpflichtungen, die sich aus dem Mietvertrag ergeben würden.
Der Mieter müßte sich mit den Ansprüchen also an den bisherigen Eigentümer wenden. Bei euch ist er falsch.

Und ja, der Mieter kann die Einbauten zurück bauen, also z.b. die Hebeanlage mitnehmen. Ob er das macht, weil ihm die anderswo vielleicht nichts nützt, ist sehr fraglich. Jedoch stellt sich dann für euch eine ander Frage. Und zwar habt ihr das Haus mit den Einbauten gesehen und so gekauft. Das Haus ist inklusive der Einbauten Kaufobjekt. Wenn diese Einbauten nun fehlen würden, müßte der Verkäufer dafür aufkommen, z.b. in Form einer Minderung des Preises.

Den Mieter jedenfalls verweist du an den bisherigen Eigentümer mit dem Hinweis, dass ihr mit ihm kein Vertragsverhältnis habt und er daher mit seinem Anliegen bei euch falsch ist.

Desiree78 
Fragesteller
 16.08.2018, 07:24

Ja wir haben das Haus so gekauft und wir wurden auf nichts hingewiesen ausser das sie noch vermietet ist. Im Zuge des Kaufes hat der Vormieter aber eben schnell was anderes gefunden und sich mit der jetztigen Besitzerin darauf geeinigt zum 31.08. auszuziehen.

Renick  16.08.2018, 07:30
@Desiree78

Alles klar. Dnn gilt das, was ich schrieb. Der Mietvertrag geht nicht auf euch über, was normalerweise gemäß §566 BGB der Fall wäre, denn er endet ja vorher. Der Mieter hat keinen Rechtsanspruch gegenüber euch.

Wie gesagt, die Sachen kann er zurück bauen in den ursprünglichen Zustand. Das wiederum ist sein Recht. Aber ob er das tatsächlich macht ist dahin gestellt, wenn bei manchen Sachen wäre das ja zu aufwändig oder gar nicht möglich, und wieder andere Sachen kann der Mieter in seiner neuen Wohnung oftmals nicht brauchen.

Desiree78 
Fragesteller
 16.08.2018, 07:43
@Desiree78

Im Kaufvertrag steht auch drin:

Der Veräuserer hat dem Erwerber ungehinderten Besitz und lastenfreies Eigentum zu verschaffen...

Der Erwerber kauft das Objekt im gegenwärtigen Zustand...

Renick  16.08.2018, 08:01
@Desiree78
Der Erwerber kauft das Objekt im gegenwärtigen Zustand...

Okay. Das bedeutet wie schon erwähnt, dass du Ansprüche gegen den Verkäufer hättest, falls der Mieter von seinem Recht Gebrauch macht, die Sachen zurück zu bauen.

Und... was jetzt nicht so direkt in dem Satz mit drin steht, was der Satz aber gleichzeitig auch meint... Du hast dem Verkäufer zusammen mit dem Kaufpreis des Hauses bereits schon einen Ausgleich für eine Ablöse der Einbauten des Mieters mit bezahlt. Das wurde bereits verhandelt. Der Verkäufer kann jetzt nicht nachträglich ankommen und diese Sachen wegen der Forderung des Mieters nachverhandeln wollen.

Es ist das Versäumnis des Verkäufers, wenn er nicht darauf achtet, was der Mieter mitnehmen darf, und stattdessen euch das Haus so anbietet wie gesehen.

Desiree78 
Fragesteller
 16.08.2018, 14:06
@Renick

Es wäre ja auch so gewesen, dass wir eigentlich den Mietvertrag übernommen hätten und dann Eigenbedarf angemeldet hätten.

Nun hat der Mieter aber eben auf die Schnelle was anderes gefunden und ich denke die Verkäuferin hat da genau so wenig Ahnung wie wir und somit geht das Ganze zu unserem Vorteil raus. Weil wenn wir den Mietvertrag übernehmen hätten müssen hätten wir wahrscheinlich doch Ablöse zahlen müssen obwohl im Kaufvertrag eindeutig steht ws gibt keine Nebenvereinbarungen zum Mietvertrag und im Mietvertrag selbst steht auch nix drin von wegen Sat-Anlage, Terasse, etc. pp

Renick  16.08.2018, 14:16
@Desiree78

Nicht zwingend hättet ihr Ablöse zahlen müssen. Es käme auf genauere Umstände an, die man sich erst mal hätte anschauen müssen.
Aber es ist natürlich nun zu eurem Vorteil, dass ihr euch damit nicht befassen müsst und sich das für euch erledigt hat. Lass dich also am besten auf keine weiteren Diskussionen zu dem Thema ein, sonst wird es nur komplizierter. Soll sich der Verkäufer darum kümmern. Den Rat möchte ich dir nochmal mit auf den Weg geben.

Desiree78 
Fragesteller
 16.08.2018, 14:24
@Renick

Ja wir suchen jetzt nochmal

das Gespräch mit dem Vormieter und falls das Alles nichts nützt werden wir den Verkäufer informieren.

Desiree78 
Fragesteller
 16.08.2018, 14:24
@Renick

Vielen Dank!!!

Gerhart  17.08.2018, 08:55

"Generell kann es möglich sein, dass ein Vermieter eine Ablöse für Einrichtung oder Einbauten zahlen muss, die der Mieter eingebracht hat. Hierfür gibt es auch ein Gesetz, mit dem für den Mieter ein Rechtsanspruch darauf bestehen würde."

Hier muss ich erhebliche Zweifel anmelden, insbesondere dahingehend, dass dem Mieter für seine ungenehmigten Ein- und Umbauten ein gesetzlicher Rechtsanspruch auf Entschädigung zustehen soll. Das wäre mir ganz neu.

Renick  17.08.2018, 09:11
@Gerhart
für seine ungenehmigten Ein- und Umbauten

Es steht in der Frage mit keinem Wort, um die Umbauten genehmigt wurden, das ist offen. Die genaueren Umstände müßte man sich noch anschauen. Deshalb schrieb ich in meiner Aussage "kann es möglich sein" als kleine Einschränkung. Bitte dies zu beachten.

Ich bin auf diesen Punkt noch näher eingegangen, weil es in diesem Fall nicht das Problem des Fragestellers ist, sondern das des bisherigen Eigentümers.

Renick  19.08.2018, 13:27

Vielen Dank für die Auszeichnung. Freut mich, wenn ihr das Problem mit meiner Hilfe lösen konntet.

Angenommen, der Mieter würde jetzt alles ausbauen, was er irgendwann eingebracht hat und angenommen, er würde auch noch die Terrasse entfernen, dann wäre das Haus bestimmt nicht in dem Zustand, in dem Ihr es besichtigt und gekauft habt.

Ihr durftet davon ausgehen, dass zumindest die Terrasse, die fest montierte SAT-Anlage und auch die funktionierende Hebeanlage zum Haus gehören. Ist das bei der Übergabe durch den Verkäufer an Euch nicht mehr vorhanden, ist ein Mangel entstanden, den dieser zu vertreten hat. Er hätte Euch nämlich im Rahmen der Verkaufsverhandlungen darauf aufmerksam machen müssen, dass diese Dinge nicht Bestandteil des Kaufobjekts sind.

Dementsprechend muss er entweder die entfernten Teile nachrüsten oder aber Abstriche vom Kaufpreis hin nehmen.

Der Mieter muss aber auch einiges berücksichtigen:

Die von ihm gebaute Terrasse ist, wenn nicht nur ein paar Platten auf Erde verlegt wurden, Bestandteil des Hauses. Sie gehört dem Eigentümer des Hauses. Gleiches gilt für die evtl. fest verbaute SAT-Anlage und für das evtl. fest verklebte Parkett im Wohnzimmer. Die Hebeanlage dürfte wohl einfach zu demontieren sein und ist daher nicht als Bestandteil des Hauses anzusehen.

Meine Empfehlung: Den jetzigen Mieter darauf hinweisen, dass ihr rein rechtlich nichts damit zu zun habt und das Haus so übernehmen werdet, wie es Euch der Verkäufer übergibt und dann ggf. Beanstandungen anbringen würdet. So allgemein würde ich das stehen lassen und ihn bitten, sich wegen etwaiger Ansprüche direkt an den Verkäufer zu wenden.

Den Verkäufer würde ich auf das Ansinnen seines Mieters hinweisen und ihm klar machen, dass Ihr das Haus mit Terrasse, SAT-Anlage und funktionierender Hebeanlage gekauft habt, denn so wurde es Euch vorgestellt. Er möge überlegen, wie er sich mit seinem Mieter einigt.

Geht es wirklich nur um rund 1500 €, täte der Verkäufer gut daran, dem Mieter diesen Betrag einfach zu erstatten, um damit weitere Streitigkeiten und böse finanzielle Einbußen zu vermeiden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Wir haben das Haus so gekauft und im Kaufvertrag steht ja ganz klar ohne Mieter

Tja und seine Einbauten und irgendwelche Ablöseforderungen muss er mit dem bisherigen Vermieter klären, da Ihr gemäß Vertrag das Haus ohne ! Mieter übernehmt.

Und da ihr es gekauft habt wie besehen - kann der ehemalige Mieter auch nicht einfach irgendwelche Dinge rückbauen. Hier muss im Bedarfsfall der Vorbesitzer die Ablösesumme bezahlen.

Desiree78 
Fragesteller
 16.08.2018, 07:58

Davon gehe ich eben auch aus. Wir haben keinen Vertrag mit dem Mieter, der besteht ja immer noch mit dem Vorbesitzer zum 31.08.18

Also Käufer einer Immobilie tritt man "in alle Rechte und Pflichten" des Vorbesitzers ein. D.h. der Mieter muss seine Miete weiter zahlen, der Handwerker muss Garantieleistungen erbringen für Arbeiten die noch der Vorbesitzer bezahlt hat. Und man muss auch dem Mieter vereinbarte oder gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfristen einräumen. Also: alle Verträge gelten unverändert weiter.

Mietverträge werden immer schriftlich abgeschlossen, und meistens steht da auch die Klausel: mündliche Nebenabreden existieren nicht.

Wenn es nicht doch schriftliche Vereinbarungen gibt, dann ist eine Mietsache im gleichen Zustand zurückzugeben wie übernommen, nur altersbedingte Abnutzungserscheinungen müssen akzeptiert werden. Renovierungsarbeiten muss der Mieter durchführen .. also den alten Bodenbelag oder die Tapete erneuern .. auch wenn im Mietvertrag steht, dass unrenoviert übergeben wird, also nicht neu gestrichen wurde .. die erneuterten Gegenstände gehören zur Wohnung, auch wenn die ursprünglichen durch bessere ersetzt wurden. Z.B. Teppichboden, Waschbecken, Toilette. Wenn Teppichboden durch Laminat ersetzt wurde, dann könnte man sogar böswillig sein, und sagen: im Übergabeprotokoll steht Teppichboden, also macht bitte neuen Teppichboden rein. Normalerweise fragt man als Mieter (schriftlich) nach, bevor man sowas macht. Aber weder kann er für den neuen Boden etwas verlangen, noch kann er alles rausmachen und die Wohnung mit Estrich ohne Bodenbelag übergeben. Dto Sanitär: er kann sein Luxuswaschbecken mitnehmen und wieder ein einfaches montieren, aber weder Geld verlangen noch das Bad ohne Becken übergeben.

Hat er sonstige Sachen eingebaut, kann man darauf bestehen, dass er diese wieder abbaut, Markisen, Satanlagen, muss man auch nicht geschenkt übernehmen.

Übliches Vorgehen: Ein zeitlang vor dem Auszug macht man einen Besichtigungstermin aus, und stellt fest (schriftlich), was entfernt werden muss, und was drin bleiben darf. Wenn etwas wertsteigerndes vorhanden ist, dass man abbauen könnte aber das man gerne behalten will (z.B. Einbauküche), dann kann man ja verhandeln und einen Kaufpreis vereinbaren (den man als Vermieter dann auch steuerlich geltend machen kann).

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Desiree78 
Fragesteller
 16.08.2018, 07:57

Wir treten aber nicht in ein neues Mietverhältnis ein, da der Mieter vor Eigentumsübergabe auszieht. Er will aber eine Ablöse von uns und nicht vom Vorbesitzer...

bwhoch2  16.08.2018, 09:20

Themaverfehlung!

juergen63225  16.08.2018, 10:45

@desiree ... wenn der Vertrag bereits gekündigt ist und somit kein Vertrag besteht .. dann würde ich antworten, er möge schriftlich begründen, auf welcher Rechtsgrundlage er diese Forderungen stellt damit ihr das eurem Anwalt zur Prüfung vorlegen könnt. Man muss sich ja nicht gleich streiten ...

Frage: wer macht die Übergabe / Abnahme bei Auszug: der alte Besitzer oder ihr ? Wenn er schon draussen ist, dann habt ihr gar keinen Grund mit ihm zu diskutieren ... er soll sich an den Vorbesitzer wenden, wenn er denkt Ansprüche zu haben.

Verträge sind einzuhalten.
Haltet Euch an das, was schriftlich vereinbart wurde.