Muss ich für Mautschulden im Ausland (ungarn) aufkommen ich bin Halter aber nicht gefahren?

7 Antworten

Es gibt in anderen Ländern durchaus andere Vorschriften. In Ungarn zum Beispiel eine sehr weit reichende Halterhaftung. Die gilt für alle Verkehrsvergehen. Ich bin nicht sicher, ob sie auch für Maut gilt, aber das ist wahrscheinlich.

Wenn Du beim ADAC oder einem anderen Autoverein bist, dann kannst Du da noch einmal nachfragen. Für Mitglieder ist so eine Rechtsberatiung kostenlos.

Das heißt: Du kommst so wahrscheinlich nicht aus der Sache raus, also nicht, ohne zu zahlen.

Wenn Du den Bus vermietet hast (durftest Du das eigentlich ... Versicherung, Steuer, Gewerbe ...), dann hast Du ja die Adresse des Fahrers. An den kannst Du die Kosten weitergeben. Andere Vermieter verlangen da dann auch noch eine Bearbeitungspauschale für den Aufwand.

Ist wie mit jedem Knöllchen - gibst du an den jeweiligen Fahrer weiter. Ist er nicht greifbar, zahlst du als Halter selbst.

Kannst dann ja deinerseits ein Inkassounternehmen beauftragen dir dein Geld zu holen. Irgendwelche Kontaktdaten wirst du ja haben, schon allein wegen der Versicherung..??

Ich bin nicht so sicher wie die anderen ob Ungarn in Deutschland echt eine Handhabe hat, für Verkehrsvergehen zur Kasse zu bitten.
Also Dänemark konnte das bei mir einmal nicht und ich war selbst gefahren. Darfst dann eben nicht mehr hin in das Land.

Ja, der Halter haftet. Wenn es ein anderer Fahrer gegeben hat, dann musst du den selber zur Kasse bitten, so einfach ist das.

Natürlich zahlt Der Fahrzeughalter für Mängel am Fahrzeug.

transkona 
Fragesteller
 17.07.2018, 08:34

Mängel??