Bußgeldbescheid / Strafzettel aus Italien von 2011 jetzt über deutsches Inkasso

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13 Antworten

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Das kannst Du ignorieren.

Ein Inkassobüro kann diese Forderung in Deutschland nicht vollstrecken, das ist nur dem Bundesamt für Justiz möglich. Und auch erst dann wenn von dort etwas kommen sollte musst Du dagegen vorgehen wenn der Vorwurf unberechtigt ist.

https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Ordnungs_Bussgeld_Vollstreckung/EUGeld/EUGeld_node.html;jsessionid=20A79F445FD2FE8624BF9A72E6B0A3BD.1_cid377

Solltest Du aber in nächster Zeit nach Italien fahren wollen dann solltest Du die Angelegenheit klären bevor Du dort in eine unangenehme Kontrolle kommst in der Du Dich kaum rechtfertigen kannst.

Du solltest das hier lesen, der ADAC warnt hier vor Fälle wie deinem.

Der Juristischen Zentrale des ADAC werden derzeit vermehrt Fälle von ADAC Mitgliedern gemeldet, in denen das deutsche Inkassobüro Aalto Financial Services in Bremen versucht, im Auftrag italienischer Polizeibehörden bei deutschen Kfz-Haltern Bußgelder aus Verkehrsverstößen einzutreiben. Meist handelt es sich um Parkverstöße am Gardasee. Das Inkassobüro beruft sich in seinen Schreiben auf eine Übertretung der italienischen Straßenverkehrsordnung. Diesen Zahlungsaufforderungen liegt nach ADAC Ansicht eine öffentlich-rechtliche Bußgeldforderung zugrunde, die nicht über private Inkassounternehmen vollstreckt werden kann.

Weiter hier:

http://www.adac.de/reise_freizeit/top_news/detail.aspx?itpid=7329&pagingids=wucnachricht1&returnurl=pu2e4geebfimvtnqvtnnpuu.2az,vgqnpfuevnymf05,egelwa__

Frage - ist das nicht nach zwei Jahren eh verjährt ? Selbst wenn nicht, vertrauensvoll dem Schuldigen Fahrer überreichen. Denn wenn der nicht zahlt, gibst Du dessen Adresse weiter..... So ganz unwidersprochen würde ich das Schreiben nicht lassen .Widerspreche und erkläre die Sachlage - dass Du nur Halter des Fahrzeugs bist. Besonders Achtung wenn Post vom Gericht kommt, dass solltest Du keinesfalls ignorieren, da sonst durchaus ein Zahlungsbefehl ins Haus "flattern" könnte. Immer begründen und widersprechen.

mepeisen  24.08.2014, 15:21
Frage - ist das nicht nach zwei Jahren eh verjährt ?

Soweit ich recherchiert habe, ja. In Italien ist das nach 2 Jahren durch das Thema.

Crack  24.08.2014, 17:35
@mepeisen
In Italien ist das nach 2 Jahren durch das Thema.

Nein, erst nach 5 Jahren

mepeisen  24.08.2014, 21:44
@Crack

Hör doch mal auf zu spekulieren. Solange dem TE das nicht nachgewiesen wird, dass das alles vernünftig seinen Weg ging, sollte er von den zwei Jahren ausgehen und Einrede der Verjährung erheben. Das Inkasso wird sich dazu dann schon äußern.

Du zahlst auf keinen Fall!

Es ist grob fahrlässig von dir, dass du ernsthaft darüber nachdenkst, etwas zu bezahlen, was du gar nicht verschuldet haben kannst, weil du eben nicht in Italien warst.

Die Justizbehörden in Italien würden sich genauso wenig der Dienstleistung von privaten Inkasso Büros bedienen wie es die deutschen Justizbehörden tun. Die haben ihre eigenen Vollstreckungsbehörden, Vollstreckungsbeamten und Vollstreckungswege.

Du ignorierst bitte jedes weitere Schreiben dieses Inkasso Büros! Lass dich von denen und deren Gebahren mit "Mahnung", "außergerichtliche Mahnung", "dringende Mahnung" usw. nicht einschüchtern.

Das ist eine ganz miese Masche eines noch mieseren Gewerbes.

mepeisen  24.08.2014, 15:21

Finde das durchaus auch komisch. Mein Vorschlag wäre daher wie oben geschrieben, sich zuerst alle Infos und Nachweise vom Inkasso geben zu lassen. Sollten die aber keine Infos und Nachweise liefern, kann der Weg direkt zur Polizei führen, wo man gegen den Inkassoladen Strafanzeige wegen versuchten Betrugs erstattet.

"Vogel-Strauß-Haltung" wäre ein sehr schlechter Rat. Da Du nicht wissen kannst wann der verjährungsaufschiebende Bußgeldbescheid erstellt wurde, würde ich die Inkassofirma anschreiben und um Einzelheiten bitten und dabei nicht den Hinweis, nicht in Italien gewesen zu sein, vergessen. Hast du das Fahrzeug in dieser Zeit Dritten überlassen? Wenn ja, dann würde ich bei denen anfragen. Sollte es sich bei diesen Dritten ergeben das hier keine Verwechslung in Frage kommt, dann würde ich es nicht auf einen Prozess ankommen lassen.