Muss ich für die Mietschulden meiner Mutter haften?

5 Antworten

http://www.frag-einen-anwalt.de/Haften-erwachsene-Kinder-fuer-Schulden-der-Eltern---f26160.html

Es geht hier wohl um Renonvierungskosten - aber die Antwort kannst du auch auf deinen Fall anwenden.

Wenn Du den Mietvertrag nicht unterschrieben hast, haftest du nicht für deine Mutter. Denk dran, dass du innerhalb der 14 Tage einen Widerspruch einlegen mußt. Ansonsten kommst du aus der Nummer nicht mehr raus. Das Gericht prüft nicht ob die Forderung gerechtfertigt ist , sondern nur die Form. Du bekommst dann einen Titel und der gilt 30 Jahre.

Alles Gute!

Da ihr beide Brüder nicht im Mietvertrag als Mieter steht und ihn auch nicht unterschrieben habt, kann von euch keine Miete gefordert werden. Ich wüsste jedenfalls nicht auf welcher Rechtsgrundlage. Das Gericht schreibt nur, was der RA des Vermieters ihm in der Klage mitgeteilt hat, dass muss nicht stimmen, wird aber trotz Kenntnis der Rechtslage versucht. Letzten Endes entscheidet der Richter. Hier wohl was euch beide betrifft zu euren Gunsten, Mutter wird natürlich zur Zahlung verurteilt werden.

Auszug:

Kinder zahlen nicht für Mietschulden der Eltern

Google: Muss man für die Mietschulden der Eltern haften?

Ronox  27.09.2014, 18:06

Was hat die Unterhaltspflicht damit zu tun?

mepeisen  27.09.2014, 18:41
@Ronox

Es gibt etwas, das nennt sich "Elternunterhalt". Wenn das hier vorliegt (bei Azubis mit geringem Gehalt ist das nahezu unmöglich), könnte genau dieser Unterhaltsanspruch gepfändet werden. Das war es. Die Schulden auf die Kinder zu übertragen oder sie in die Haftung zu nehmen, funktioniert nicht.

Ich hab ma gehört, dass tatsächlich die Kinder für ihre Eltern haften, sollte es hart auf hart kommen. Weiss aber net obs au wirklich stimmt.... Am besten nen Anwalt fragen.

Nutzerin9567  27.09.2014, 15:02

Du hast Recht wenn beide Kinder verdienen

mepeisen  27.09.2014, 18:39
@Nutzerin9567

Nö. Das ist Blödsinn. Für Schulden ist grundsätzlich jeder selbst verantwortlich. Der, der den vertrag unterzeichnet, haftet auch selbst.

Es gäbe hier allenfalls andere Punkte: Beispielsweise ist die Mutter verschwunden/ verstorben und die beiden Buben haben hier die Wohnung weitergeführt, den Vertrag konkludent übernommen. Zweite Möglichkeit wäre, dass die Mutter als bedürftig gilt und dann einen Unterhaltsanspruch gegen die Söhne hätte (die entsprechend nicht nur gut verdienen müssten, sondern die genug neben dem Selbstbehalt übrig haben müssten). Dann könnte dieser Unterhaltsanspruch gepfändet werden. Dennoch haften die Kinder dann nicht für die kompletten Schulden der Mutter.