Wie ist die Rechtslage bei Mietschulden einer WG?

4 Antworten

Wenn du die Bürgschaft zurückhast und sie diese nicht beweisen kann hast du von dieser Seite schon mal wenig zu befürchten. Allerdings du standest im Mietvertrag. Und alle im Mietvertrag stehenden Mieter haften selbstschuldnerisch. Das bedeutet das jeder Mieter so behandelt wird als ob er die Schulden selbst gemacht hätte. Sie kann die Miete von dir einfordern. Die Nebenkostenrückzahlung kann sie mit der Miete verrechnen. Du kannst höchstens hinterher versuchen auf dem Zivilklageweg das Geld von deinem ehemaligen Mitbewohner zurückzuholen. Denk daran in einem solchen Zivilprozess hättest du die Beweislastpflicht.

Alle Hautmieter haften gesamtschuldnerisch, d.h. die Vermieterin kann sich an jeden der Hauptmieter zur Bezahlung der offenen Mietrückstände halten.

Aufgelaufende Mietrückstände verjähren nach 3 Jahren, die bereits ausgezahlte Kaution hat hiermit nichts zu tun. Im übrigen hätte die Vermieterin auch Deinen Anteil zur Kaution einbehalten und mit den aufgelaufenden Mietrückständen aufrechnen können - dies folgt ebenso aus der gesamtschuldnerischen Haftung.

Ebenso kann die Vermieterin selbstverständlich das Guthaben aus den Nebenkosten gegenüber den Mietrückständen aufrechnen.

Falls Du die Mietrückstände ausgeleichst, kannst Du diese selbstverständlich dann von Deinem Mitbewohner zurückfordern.

Die Mietschulden betragen ca. 500€ und einen Anwalt meinerseits einzuschalten bringt ja auch nicht viel, da dieser ja auch einiges kosten wird.

Wieso? Wer verliert, trägt die Kosten.Du hast ja die Vermieterin, die bezeugen kann, dass der Mitbewohner Mitschulden hat.

Schlechte Karten. Die gesamrtschuldnerische Haftung wird m.E. durch die Aushändigung der Kaution nicht aufgehoben. Vielmehr steht es der Vermieterin frei, sich an jedem der Hauptmieter schadlos zu halten. Sie ist gerade eben nicht verpflichtet, sich an den einzelnen Schuldner zu wenden, sondern kann jeden der Hauptmieter für die Schulden aller anderen in die volle Haftung nehmen. Im Gegenzug kann diese / können diese wiederum auf zivilrechtlichem Weg den Schuldner in Regress nehmen.