Erbe für meinen Sohn ausgeschlagen.Leider einen Brief zur Rücksendung ans Amtsgericht übersehen..nun ist mein Sohn wieder Erbe und eine Inkasso meldet sich?

7 Antworten

Ich war in einer ähnlichen Situation. da war es allerdings meine Mutter welche die Schulden meines Vaters für mich beglichen hat. Denn ich war zu dem Zeitpunkt gerade mal 12

Lies dir auf dieser Seite einmal den letzten Absatz durch - dort steht alles, was wichtig ist.

http://seidler-und-kollegen.sjslex.com/presse/was-passiert-wenn-minderjaehrige-erben/

mepeisen  20.02.2017, 08:17

Ergänzende Info: Wenn sowieso kein vermögen zu erben da war, kann man auch eine Nachlassinsolvenz beantragen. Der Effekt ist derselbe.

Und schließlich gibt es bei nachträglich auftauchenden Forderungen auch ggf. noch die Chance, trotzdem noch das Erbe auszuschlagen.

Ich würde daher dem Inkasso schreiben, dass es kein vermögen gab und dass das Kind spätestens mit 18 das Erbe ggf. selbst anfechten wird. Dass man zudem eine Nachlassinsolvenz prüft und man daher ein Erledigt-Schreiben des Inkassos erwartet. Bei Weigerung würde man gerne auf Kosten des Inkassos bzw. des Gläubigers mittels Anwalt dagegen vorgehen.

Normalerweise hören die dann auf bzw. schicken, dass der Fall sich erledigt hat.

Vergangenen Jahres ist die Mutter meines Kindes jetzt 9Jahre
verstorben.

Dazu erstmal mein Beileid.

Ich war beim Amtsgericht und habe die Erbausschlagung beantragt da noch offene Rechnungen zu erwarten waren.

OK. Wie genau ist das dort abgelaufen? Wurde dir seitens des Nachlassgerichts nur ein Vordruck mitgegeben?

Leider habe ich bei dem Schriftverkehr mit dem Gericht ein Schreiben übersehen das die Erbausschlagung bestätigt und das ich noch mal zurück senden sollte.

Das klingt nämlich so, als ob du nicht mit einem der Rechtspfleger gesprochen hättest, sondern mit einem Servicemitarbeiter.

Jetzt habe ich ein Schreiben vom A.Gericht erhalten in dem sie
schreiben ,weil ich das Schreiben nicht zurückgesant habe tritt mein
Sohn wieder als Erbe in Kraft und das sie ab jetzt nichts mehr damzu
tuen hätten.

Das ist leider korrekt. Eine Erbausschlagung gem. § 1944 BGB kann ausschließlich in Schriftform (ggfs. notariell beglaubigt) übersandt, oder aber direkt und unmittelbar vor dem Nachlassgericht zur Niederschrift abgegeben werden. Abweichende Formen lässt der Gesetzgeber hier nicht zu.

Nun ist es so das sich eine Kreditanstalt gemeldet hat und von meinem
Sohn verlangt das er die Schulden die seine Mutter gemacht hat,bezahlen
soll.

Hier ist unverzüglich der Gang zum Anwalt anzuraten. Der einzige Ausweg wäre wohl die Nachlassinsolvenz gem. § 1975 BGB, wobei ich aber nicht zu sagen vermag, ob dies bei Minderjährigen nicht sogar eines Bescheides des FamG bedürfte. Eine Klage auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand halte ich bei der Ausgangslage für aussichtslos.

Hey ich bin mir nicht sicher aber wie sie ja gesagt haben hat ihr Sohn ja kein Einkommen dann gehe ich davon aus das sie das wohl bezahlen müssen als erziehungsberechtigter oder ihr Sohn bezahlt es dan in laufe der Jahre wenn er anfängt zu arbeiten ich weiß es aber nicht genau suchen sie sich doch einen Notar oder Anwalt der kann Ihnen weiterhelfen

teile dem amtsgericht da erst mal mit das du das schreiben natürlich zurückgeschickt hast. vllt reicht es ja aus um das verfahren da wieder inkraftzusetzen.

FordPrefect  20.02.2017, 18:22

Sinnlos. Hier ist Schriftform gesetzlich zwingend vorgeschrieben, und ohne Nachweis der Zustellung hat diese Aussage keinerlei Wert.

martinzuhause  20.02.2017, 18:23
@FordPrefect

sinnlos ist es nur nichts zu machen.