Muss ich ein Schulbuch voll ersetzen wenn es weg ist aber schon sehr alt war?

3 Antworten

Ob alt oder nicht in diesem Fall egal. Die Schule muss ein neues Buch anschaffen, also musst du leider auch den vollen Preis bezahlen.

Mephisto2343  23.06.2014, 12:46

Die Schule kann aber ein entsprechendes gebrauchtes Buch anschaffen, daher muss man auch nicht mehr bezahlen...

swissss  23.06.2014, 12:53
@Mephisto2343

es ist sicher einfach, entsprechendes gebrauchtes Buch anschaffen. die werden ja dutzendweise angeboten . . laut lach

Mephisto2343  23.06.2014, 13:04
@swissss

Stimmt, werden sie auf Schulbuchflohmärkten und im Internet auch, da hast Du ausnahmsweise mal Recht...

Fakt ist, dass nur der Zeitwert ersetzt werden muss, die Antwort ist schlicht und einfach falsch...

Portifex  23.06.2014, 15:52
@Mephisto2343

Meinst du oder weißt du? Also das die Antwort falsch ist? Ich kannte es aus meiner Schule und der von Bekannten, dass verlorene Bücher immer komplett ersetzt werden müssen. Und was den Zeitwert angeht: das Buch ist ja weg....und bei gebrauchten Büchern gibt es nun mal keinen genormten Zeitwert. Der liegt am Zustand des Buches, den man aber nicht mehr feststellen kann.... Du machst es dir ein bisschen einfach mit deiner Antwort. So einfach ist es dann nämlich nicht. Daher muss man - bei allen Schulen die ich kenne - den Neuwert bezahlen.

Mephisto2343  23.06.2014, 15:59
@Portifex

Ich weiß es, Schadenersatzansprüche richten sich IMMER nur auf den Zeitwert...

Die Schulen können da verlangen, was sie wollen, rechtlich muss man das nicht. Der Einfachheit halber wird meist der Neuwert ersetzt, weil die Summe nicht hoch ist und man sich nicht streiten will. Aber der Fragesteller fragt ja nunmal explizit danach...

Heute mussten wir Schulbücher abgeben, aber leider war ein Schulbuch weg, also es wurde gestohlen.

Man könnte allerdings auch auf die Idee kommen, dass Du es verschlampert hast.. An Deiner Stelle würde ich halt zusehen, dass Du irgendwo ein gebrauchtes also gleichwertiges Buch bekommst...

Nein, ersetzt werden muss nur der Zeitwert für ein entsprechendes gebrauchtes Buch...