Abgabe von Schulbüchern an die Schule - muss das Schule auf Verlangen quittieren?

9 Antworten

Dazu ist die Schule nicht verpflichtet.

Bei unzähligen Schülern wäre das auch eine Aufgabe, die mit dem zur Verfügung stehenden Personal nicht zu bewältigen wäre.

Fraganti  09.04.2014, 09:57

Der Schüler musste damals unterschreiben, dass er sie bekam und übernahm damit die Haftung, natürlich hat er ein Recht auf eine Quittung, wenn er sie zurück gibt.

Bei unzähligen Schülern wäre das auch eine Aufgabe, die mit dem zur Verfügung stehenden Personal nicht zu bewältigen wäre.

Mit der Begründung gibt es dann bei Avis ab morgen auch keine Rückgabeprotokolle mehr für Leihfahrzeugen?

Keine Quittung, keine Rückgabe. Ansonsten wirst du angea*scht und musst zahlen.

AanAllein  09.04.2014, 10:06
@Fraganti

Keine Rückgabe => Bücher bezahlen. Großartiger Tipp.

turalo  09.04.2014, 13:46
@AanAllein

An der Schule meines Sohnes muss niemand bei Erhalt seiner Bücher irgend etwas unterschreiben.

An dieser Schule sind ca. 1.500 Schüler. Sollte da bei jedem Buch, bei jedem Schüler etwas gegengezeichnet werden? Wohl kaum. Auch wohl kaum notwendig.

Fraganti  09.04.2014, 18:49
@turalo

Wenn er für nichts unterschrieben hat, weiß auch niemand, ob er überhaupt Bücher hat oder sie zurück gab. Die Frage würde sich gar nicht stellen.

Meine Schule hatte damals auch knapp 1400 Schüler. Wo ist das Problem?

Lief mit Nummernstempeln im Buch auf der Innenseite des Einbands. Schüler nahm die Bücher vom jeweiligen Stapel, kontrollierte selbst den Zustand, legte den ganzen Stapel aufgeschlagen beim Rausgehen auf den Tisch, Schulpersonal (Sekretärin, Schulbibliothekarin, Zeugwart, Referendar, Religionslehrer, Hausmeister und manchmal noch andere) tippelten die Nummern in PCs. Lief wie im Supermarkt mit einem Multi-Kassenprinzip. Dann gab es einen Listenausdruck, den der jeweilige Schüler unterschreiben musste und der bei der Schule blieb. Damit kein Vertauschen unter den Schülern möglich war, schrieben sie anschließend ihre Namen in eine eingestempelte Liste in den Büchern, mit Datum.

Bei der Rückgabe dann umgekehrt. Stapel wurde hingelegt. Schulpersonal überprüfte den Zustand, klickte die Rückgabe im PC an, dann gab es einen Ausdruck über unbeschädigte Rückgabe, der vom Schulpersonal unterschrieben und dem Schüler ausgehändigt wurde.

Warum auch nicht. Geht schließlich um Bücher, die 20-70€ das Stück kosten.

Sache war jeweils an einem Tag beendet. 4 Klassen, bzw. ein Jahrgang der Kursstufe pro halber Schulstunde. Das geht Zack-Zack wenn man ein vernünftiges System hat. Rest machte bereits Unterricht mit Kopien/Tafel und ging dann erst zum Termin in die Sporthalle zur Ausgabe.

Wer an dem Tag krank war, konnte es dann einzeln, nach genau dem Prinzip im der Schulbibliothek später und einzeln nachholen.

Im Jahr nach meinem Abschluss wurde das System mit wasserfesten Strichcode-Aufklebern am Buchrücken, anstatt Nummernstempel im Inneren, noch beschleunigt - kein Tippeln der Nummer mehr, Rest blieb gleich.

Wie die Schule das macht, ist aber sowieso nicht das Problem des Schülers.

Keine Rückgabe => Bücher bezahlen. Großartiger Tipp.

Fantasie abschalten. Du bist nicht gesetzlich verpflichtet etwas ohne Quittung herauszugeben, wofür du die Haftung übernommen hast. Du darfst es sogar gar nicht, wenn du nicht weiterhin dafür haften willst! Wer eine Quittungsausstellung verweigert, kann keinen Anspruch auf Herausgabe geltend machen.

Selbst bei einer richterlichen Anordnung der Herausgabe (z.B. bei Trennung oder nicht bezahlter Rechnung) gibt es keine Herausgabe ohne Quittung. Wer nicht quittieren will, bekommt auch nichts.

AanAllein  10.04.2014, 14:01
@Fraganti

Du bist nicht gesetzlich verpflichtet etwas ohne Quittung herauszugeben, wofür du die Haftung übernommen hast.

Was für ein Quatsch.

Du darfst es sogar gar nicht, wenn du nicht weiterhin dafür haften willst!

Humbug.

Wer eine Quittungsausstellung verweigert, kann keinen Anspruch auf Herausgabe geltend machen.

Wo steht das? Nochmal, das ist schlichtweg Unsinn.

Ich kann Deine Gedanken verstehen. Du denkst, Du hättest dann keinen Abgabe-Beweis, wenn im Nachhinein dann die Schule käme und ein bereits ebgegebenes Buch verlangen würde.

Es läuft doch immer so ab, dass alle Schüler gleichzeitig die Bücher abgeben. Und dann wird sofort notiert, wenn ein Schüler ein Buch gar nicht oder schadhaft abgibt. Und für diesen Schüler hat es dann Konsequenzen. Der Rest ist "draussen". Im Umgekehrten Weg würde das einen imensen Aufwand bedeuten.

Wichtig ist einfach, dass die Bücher gut behandelt werden und wieder abgegeben werden. In der Regel werden doch in die Bücher auch Namen und Klasse eingetragen. Im Zweifel könnte man dann Dein Buch ja finden.

Bei der Annahme der Bücher wird ja auch nichts unterschrieben.

Das Ganze läuft auf Vertrauenbasis.Misstrauen würde hier nur schaden.

Rein juristisch betrachtet, muss man bei einer eingegangen Haftungspflicht für eine Sache auch bei Rückgabe die Entlastung in Form einer Quittung erhalten.

Also hast du ein Recht auf eine Quittung, außer die Schule hat intern einen anderen Weg gefunden um die Schüler nach der Rückgabe der Bücher dauerhaft und nachweislich zu entlasten.

Lehrer wissen auch nicht alles und sind vor allem keine Juristen, auch wenn sie von Berufs wegen glauben immer "im Recht" zu sein.

AanAllein  09.04.2014, 10:06

Rein juristisch betrachtet, muss man bei einer eingegangen Haftungspflicht für eine Sache auch bei Rückgabe die Entlastung in Form einer Quittung erhalten.

Cool, wo steht das?

Bei meiner Zeit war es so, daß die ausgegebenen Bücher im Klassenbuch eingetragen wurden. Und wenn man die abgegeben hat, wurden die wieder ausgestrichen. Das hat mir eigentlich immer gereicht, wüßte nicht, wo ich es quittieren soll. Und später an der Oberstufe, wo wir ja keine das Kurssystem hatten, hatten wir Anfangs noch eine Bücherliste, auf der die jeweiligen Lehrer am Ende jedes Halbjahres abzeichnen mußten, daß man die Bücher abgegeben hat. (wobei zu der Zeit meine Schule das umgestellt hatte, daß wir neue Schulausweise mit einem Strichcode bekamen und alle Bücher dann auf das Schülerkonto gebucht wurden und bei Abgabe wieder rausgebucht wurden). Ein Quittieren ist soweit also eigentlich nicht nötig. Du hast ja auch nicht Quittiert, daß du die Bücher empfangen hast.

Wenn fehlende Bücher bezahlt werden sollen, kannst du selbstverständlich auf ne Quittung bestehen.

Schreibe doch selbst die Quittung vor:

z.B.

Buch xy 123

Buch ab 234

usw.

in ordnungsgemäßen Zustand abgegeben.

Wenn der Pauker das nicht macht, gehst du halt ins Sekretariat und gibts die Dinger da ab. - mit Quittung, is klar.